Hallo,
bin bei der suche nach diesem Thema auf dieses Forum gestoßen und wollte mal einen Rat einholen.
Ich bin 24 und habe anfang des Jahres Job erhalten wo ich auf jeden fall meinen Lebensunterhalt selber bestreiten kann ergo >1000€ und wohnte mit meiner Mutter bis jetzt in einer BG .
Habe direkt zu Beginn ein schreiben an die Arge geschickt, das ich in Zukunft nicht mehr Hilfsbedürftig bin und ich aus der BG austreten will.
Nun bekomme ich ein schreiben das ich doch den Arbeitsvertrag/Lohnabrechnung sowie Konto auszug vorlegen soll. Ist das rechtens muss ich irgendwas davon vorlegen?
Des weiteren hat meine Mutter ein schreiben bekommen, das sie in zukunft nur noch 347€ beziehen wird. Ich bin natürlich immernoch in der Auflistung der BG mit einem vom Mitarbeiter spekulierten Einkommen von 1200€(ka wo der das her hat) und natürlich dem Kindergeld (was ich absofort gar nicht mehr erhalte).
Nun habe ich wiederrum ein schreiben an die Arge geschickt das nach :
[FONT="]„SGB 2, § 7[/FONT][FONT="]
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.“[/FONT]
Habe denn netten Herren auch gleich mitgeilt das :
"[FONT="]Ich möchte Sie auch schon im Voraus darauf hinweisen, das [/FONT][FONT="]Kinder im SGB II ihrer Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind!"
Und ich kein Kindergeld mehr erhalte mit Anlage von der Familienkasse.
Soweit alles richtig ?
Darf man sowas schreiben: "[/FONT][FONT="]Sollten Sie weiter probieren mein Sohn in der Bedarfsgemeinschaft verbuchen zu wollen, werde ich mich an Ihren Teamleiter oder bei Bedarf an meinen Anwalt wenden."
Oder kommen die einen da gleich ganz komisch?
Kenn mich mit der ganzen Materie nicht aus, wo kann ich sehen was meiner Mutter eigentlich zustehn müsste ?
Kosten für miete sind 350€ wobei ich nun die hälfte Zahlen werde.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Gruß
[/FONT][FONT="]
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bin bei der suche nach diesem Thema auf dieses Forum gestoßen und wollte mal einen Rat einholen.
Ich bin 24 und habe anfang des Jahres Job erhalten wo ich auf jeden fall meinen Lebensunterhalt selber bestreiten kann ergo >1000€ und wohnte mit meiner Mutter bis jetzt in einer BG .
Habe direkt zu Beginn ein schreiben an die Arge geschickt, das ich in Zukunft nicht mehr Hilfsbedürftig bin und ich aus der BG austreten will.
Nun bekomme ich ein schreiben das ich doch den Arbeitsvertrag/Lohnabrechnung sowie Konto auszug vorlegen soll. Ist das rechtens muss ich irgendwas davon vorlegen?
Des weiteren hat meine Mutter ein schreiben bekommen, das sie in zukunft nur noch 347€ beziehen wird. Ich bin natürlich immernoch in der Auflistung der BG mit einem vom Mitarbeiter spekulierten Einkommen von 1200€(ka wo der das her hat) und natürlich dem Kindergeld (was ich absofort gar nicht mehr erhalte).
Nun habe ich wiederrum ein schreiben an die Arge geschickt das nach :
[FONT="]„SGB 2, § 7[/FONT][FONT="]
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.“[/FONT]
Habe denn netten Herren auch gleich mitgeilt das :
"[FONT="]Ich möchte Sie auch schon im Voraus darauf hinweisen, das [/FONT][FONT="]Kinder im SGB II ihrer Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind!"
Und ich kein Kindergeld mehr erhalte mit Anlage von der Familienkasse.
Soweit alles richtig ?
Darf man sowas schreiben: "[/FONT][FONT="]Sollten Sie weiter probieren mein Sohn in der Bedarfsgemeinschaft verbuchen zu wollen, werde ich mich an Ihren Teamleiter oder bei Bedarf an meinen Anwalt wenden."
Oder kommen die einen da gleich ganz komisch?
Kenn mich mit der ganzen Materie nicht aus, wo kann ich sehen was meiner Mutter eigentlich zustehn müsste ?
Kosten für miete sind 350€ wobei ich nun die hälfte Zahlen werde.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Gruß
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