Hallo meine Lieben,
eine Freundin von mir beginnt am 01.09.2015 mit einer Umschulung an einem BFW. Dort ist sie auch für die nächsten 2 Jahre untergebracht. Ihre alte Wohnung hat sie bereits gekündigt. Diese Woche hat sie nochmal mit dem BFW wegen Anreise und anderer Themen telefoniert.
Als sie die Abmeldung vom alten Wohnort ansprach, wurde ihr vom BFW unmißverständlich klar gemacht, dass sie das BFW nicht als Meldeadresse angeben dürfe. Dies liege daran, dass es im Sommer für mehrere Wochen geschlossen hat und daher nicht als Wohnsitz gelten darf.
Was muss sie denn jetzt machen? Nach dem Gesetz muss doch der Ort, an dem man die meiste Zeit verbringt, als Erstwohnsitz angegeben werden oder? Kann/Muss sie sich jetzt "ohne festen Wohnsitz" anmelden?
eine Freundin von mir beginnt am 01.09.2015 mit einer Umschulung an einem BFW. Dort ist sie auch für die nächsten 2 Jahre untergebracht. Ihre alte Wohnung hat sie bereits gekündigt. Diese Woche hat sie nochmal mit dem BFW wegen Anreise und anderer Themen telefoniert.
Als sie die Abmeldung vom alten Wohnort ansprach, wurde ihr vom BFW unmißverständlich klar gemacht, dass sie das BFW nicht als Meldeadresse angeben dürfe. Dies liege daran, dass es im Sommer für mehrere Wochen geschlossen hat und daher nicht als Wohnsitz gelten darf.
Was muss sie denn jetzt machen? Nach dem Gesetz muss doch der Ort, an dem man die meiste Zeit verbringt, als Erstwohnsitz angegeben werden oder? Kann/Muss sie sich jetzt "ohne festen Wohnsitz" anmelden?