BFD bald zu Ende ALG1 und ALG2 und Kind bald 18 was beachten

Leser in diesem Thema...

morama

0
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2016
Beiträge
514
Bewertungen
38
Hallo Elos..Fragen über Fragen. Habe gerade den Weiterbewilligungsantrag gestellt und dem wurde stattgegeben. Ich leisten BFD und der endet leider schon Ende Februar. Nur durch Zufall las ich, dass ich ALG1 beantragen kann/muss und aufstockend dann wohl Hartz4 bekommen. Hätte ich es nicht durch Zufall gelesen, dass man 3 Monate vorher ALG1 beantragen muss, hätte ich schon mal eine Sanktion.
Meine Fragen:
1.) Wenn ich ALG1 beantragt habe, muss ich dann einen neuen Antrag auf Hartz4 stellen, oder geht das automatisch?

2.) Mein Kind wird im Frühjahr 18 und seine Schulkarriere endet im Juli 2018. Was muss ich bei Ihm beachten? Muss er, wenn er 18 ist auch ALG1 beantragen, oder erst wenn er die Schule beendet hat bzw. demnach dann auch 3 Monate vorher?
Was gibt es sonst noch zu beachten, damit ich keine Einbußen beim Geld habe?

Danke und einen schönen Sonntag.
 

morama

0
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2016
Beiträge
514
Bewertungen
38
Liebe Kerstin,
wie ist aber jetzt die Vorgehensweise? Ich muss mich ALG1 melden und bekomme dann aufstockend Hartz4. Muss ich einen komplett neuen Hartz4 Antrag stellen? Und wie ist das mit dem Kindergeld? Wird das gezahlt bis die Schule beendet ist, oder muss ich das zum 18. neu beantragen?

Fragen über Fragen. Lieben Dank vorab!
 
Zuletzt bearbeitet:

doppelhexe

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Jul 2011
Beiträge
3.293
Bewertungen
2.184
was hast du denn jetzt? ALG2?

dann seid du und dein sohn ja jetzt schon eine BG

wenn du dann nach dem BFD ALG1 beantragst und aufstockend weiter ALG2 bekommst, dann brauchts keinen komplett neuen antrag ALG2 sondern nur eine veränderungsmitteilung, bei dem du dann den ALG1 -bescheid mit einreichst.

und dann wird dein ALG1 auf euren bedarf (du + sohn) angerechnet ...

soweit ich weiss könnt ihr beide dann je 30€ versicherungspauschale beanspruchen, du aus ALG1 und dein sohn (ab 18. geburtstag) aus dem kindergeld...

guck mal auf den kindergeldbescheid, da steht wohl eine befristung drauf, das heisst, du musst möglchst 3 monate vor seinem 18. geburtstag den antrag auf weiterzahlung stellen und entsprechende belege beifügen...

schau mal hier Kindergeldantrag 2017 / 2018 - so beantragen Sie das Kindergeld
 
Oben Unten