Beziehe ALG 1 seit Juli und das sieht man beim Amt nicht gerne.

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Senseo

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Hallo,

ich beziehe seit Juli Alg1 und hab bis jetzt nur einmal meine Zahlung bekommen.
Gestern hatte ich einen Termin und meine Vermittlerin sah das gar nicht gerne, das ich schon seit 1 Monat arbeitslos bin.
Sie fragte mich aus, was ich denn den ganzen Tag zuhause mache und warum ich immer noch arbeitslos bin.
Darf Sie das mich fragen was ich daheim mache?
Ich habe ihr gesagt das ich schon hier und da mich umgesehen habe aber noch nichts passenden gefunden habe.
Sie meinte eben das ist vollkommen Wurst man muss arbeiten gehen egal ob man grade so knapp mit seinem Geld auskommt oder nicht.
Mich hat ihre Art Recht sauer gemacht aber ich habe mich ruhig verhalten wollte keine Sperrzeit riskieren.
Ich habe ihr dann gesagt das ich bestimmte Arbeiten nicht mehr machen kann da ich körperlich Probleme habe und auch psychisch.
Ich habe ihr gesagt das ich eben keine Spät und Nachtschichten mehr machen kann sondern nur noch Tagschicht da ich starke Schlafprobleme habe.
Sie meinte dann zu mir, ne das geht nicht, sonst würde Sie für mich ja kaum was finden können, da die meisten Firmen eben fast nur Wechselschichten schieben.
Danach hat Sie mich einfach zu so einem 2 wöchigen Kurs angemeldet und zu mir gemeint das müssen alle machen die neu ALG1 beziehen sie wolle mich damit nicht ärgern.
Dann meinte Sie ich soll wöchentlich 2 Bewerbungen schreiben und eine Liste führen.

Meine Frage, Sie versucht mich in irgendwelche ZAs zu zwingen, die meisten bieten immer arbeiten mit Wechselschicht an.
Ich werde bei der ZA direkt sein und denen sagen, das ich keine Wechselschichten arbeiten kann, sondern nur Tagschicht.
Kann meine Vermittlerin mich dann deswegen Sperren?

Und die zweite Sache was mich interessieren würde, werden die Eigenbemühungen alle einzeln überprüft? Also ruft die alle einzeln an und fragt ob ich mich beworben habe?

Ich verstehe nicht warum bei ALG1 genau so ein Druck gemacht wird wie damals bei ALG2. Für mein ALG1 habe ich selbst eingezahlt und da würde ich mir auch gerne mir die Zeit nehmen und mich in Ruhe bewerben und mir was suchen was mir passt. Also die Arbeit und das Geld sollte stimmen und das kostet nun mal Zeit. Bei ALG2 würde ich diesen Druck ja noch verstehen aber warum zum Geier macht man das bei ALG1 auch so? Ich hatte vor 10 Jahren als ich ALG 1 1 Jahr lang bezogen hatte nie so ein Druck gemacht bekommen.

Ach ja noch was ich habe bei ihr kein Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, was bedeutet das jetzt? Ist es wirklich so das sie mich dann nicht sperren kann oder wie läuft das?

mfg

Senseo
 
Wenn Du gesundheitliche Einschränkungen angibst, hat Deine SB Dich zum Ärztlichen Dienst zu schicken und was der dann feststellt, daan hat sie sich z halten.

Dann gibt es noch den §140 SGB III. Da steht drin, was für Dich zumutbar ist, insbesondere in Sachen Gehalt.

Zu Deiner EGV kkann man nur was sagen, wenn Du die mal einstellst.
 
@Kerstin

Beim ärztlichen Dienst war ich 2015 und dieser hat all die Sachen, Schlafprobleme und körperliche Probleme festgestellt.
Die Frage ist nur ob es jetzt 2018 überhaupt noch gültig ist? Da ich ja zwischendurch auch wieder gearbeitet habe.

Ich habe keine EGV unterschrieben oder erhalten?
Die EGV bekommt man doch nur von der Vermittlerin oder?
Oder bekommt man die wenn man sich arbeitslos meldet, also am Anfang wenn man seine Unterlagen abgibt um sich arbeitslos zu melden?

Und muss man eigentlich EGVs und Kurse unterschreiben um weiterhin Geld zu erhalten? Oder können die es dann einstellen wenn ich nicht unterschreibe?
 
Eine EGV ist ein Vertrag und den unterschreibt man nur, wenn man mit dem Inhalt einverstanden ist. Einstecken und erstmal zum Pruefen mitnehmen.

Hast du das alte Gutachten vorliegen? Wenn ja, Teil B nachweislich deiner SB zukommen lassen. Wenn es ihr zu alt ist, muss sie eine neue Begutachtung veranlassen. Bis dahin muss sie sich dran halten.
 
Hast du das alte Gutachten vorliegen? Wenn ja, Teil B nachweislich deiner SB zukommen lassen. Wenn es ihr zu alt ist, muss sie eine neue Begutachtung veranlassen. Bis dahin muss sie sich dran halten.

Ja ich habe das Gutachten noch hier. Ist es nachweislich wenn ich das Gutachten per Fax abschicke? Oder wie sollte ich es am besten machen damit Sie es erhält?

Also das würde bedeuten, das sie mich nicht sperren kann wenn ich arbeiten nicht annehme, die für mich gesundheitlich nicht zu tragen sind?
 
.. meine Vermittlerin sah das gar nicht gerne, das ich schon seit 1 Monat arbeitslos bin.
Was sie die Situation sieht, ist erst einmal irrelevant. Entscheidend ist hier nur die jeweilige Gesetzeslage
Sie fragte mich aus, was ich denn den ganzen Tag zuhause mache und warum ich immer noch arbeitslos bin. Darf Sie das mich fragen was ich daheim mache?
Was du mit deiner Zeit machst, hat der SB mitnichten zu interessieren. Du bist ihr über deine Privatangelegenheiten auch keiner Rechenschaft schuldig.
Sie meinte eben das ist vollkommen Wurst man muss arbeiten gehen egal ob man grade so knapp mit seinem Geld auskommt oder nicht.
Recht hat sie. Denn soll sie dir aber auch ein entsprechendes Arbeitsangebot anbieten, welches deinem Leistungsvermögen entspricht und auch dementsprechend entlohnt wird.
Danach hat Sie mich einfach zu so einem 2 wöchigen Kurs angemeldet und zu mir gemeint das müssen alle machen die neu ALG1 beziehen
Dann soll dir doch bitte die Dame die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme nennen aus der eindeutig hervorgeht, dass jeder „neue“ Arbeitslose verpflichtet sei, hier teilnehmen zu müssen
Dann meinte Sie ich soll wöchentlich 2 Bewerbungen schreiben und eine Liste führen.
Mündliche Aussagen sind wie Schall und Rauch. Ohne eine EGV bzw. EGV-VA in der/dem deine (Bewerbungs-) Pflichten dokumentiert worden sind, brauchst du erst einmal nichts machen. Bedenke aber trotzdem, dass du verpflichtet bist deine Arbeitslosigkeit so bald als möglich beenden zu müssen.

Ansonsten hast du ja bereits von @Kirsten_K weiterreichende Hinweise erhalten. Ich möchte dir zusätzlich empfehlen, künftig nur noch mit einer Begleitung zum Amt zu gehen. Diese(r) sollte dann den Gesprächsverlauf protokollieren.
 
Werden Eigenbemühungen eigentlich alle einzeln überprüft von der Vermittlerin oder wie läuft so was ab? Oder machen das andere Leute?

gruß
 
Ich denke mal, das mact jeder SB anders.

Der eine macht gar nichts, der nächste Stichproben, ein dritter prüft alles.

Danke Kerstin.

Noch was wie ist es eigentlich wenn ich ein VV bekomme ohne Rechtsfolgebelehrung ich mich dort bewerbe, eingeladen werde und feststelle das die Arbeit nichts für mich ist und ablehne, kann dann die AfA mich deshalb sperren?

mfg
 
Nich ganz, hast du gut herausgespuert.

Wenn du zum Beispiel eine EGV hast, in der steht, dass du dich auch auf VV ohne RfB bewerben musst, koennte es zu Problemen kommen.
 
Ich glaube ich habe keine EGV unterschrieben. Wenn es so wäre dann geben die doch eine Kopie mit oder? Also als ich meine Anträge abgegeben hatte habe ich nichts unterschrieben und bei meiner Vermittlerin habe ich auch nichts zum unterschreiben bekommen. Sie hat mich nur die Maßnahme unterschreiben lassen.
Ist das üblich das die manchmal vergessen Leuten eine EGV unterschreiben zu lassen?
 
Ich habe von der AfA "Zugangsdaten zu den Onlineanwendungen und eServices der Bundesagentur für Arbeit" bekommen. Könnte es sein das dort die EGV drin ist? Aber die muss man ja unterschreiben oder?
 
Danke Kerstin.

Noch was wie ist es eigentlich wenn ich ein VV bekomme ohne Rechtsfolgebelehrung ich mich dort bewerbe, eingeladen werde und feststelle das die Arbeit nichts für mich ist und ablehne, kann dann die AfA mich deshalb sperren?

mfg

Sonst jemand eine Ahnung? Oder schon so gemacht?
 
Sonst jemand eine Ahnung? Oder schon so gemacht?

Dazu steht folgendes im Gesetz SGB III (Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit): https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

Es kann aber (wie bei mir) auch auf den Ermessensspielraum der Person hinter dem Schreibtisch ankommen.

Ich konnte einmal erklären, warum eine Stelle für mich nicht infrage kam. Dies habe ich aber vor der Bewerbung mit dem Berater geklärt.

Bei deiner Beraterin sehe ich da – sollte es nicht gegen das o.g. Gesetz verstoßen – eher „schwarz“.
 
Anders als im ALG-II kannst du bei ALG-I eine Stelle die nicht für dich in Frage kommt, ablehnen. Nur zu oft sollte man das nicht machen. Während der ersten 6 Monate musst du auch keine Stelle antreten, die unterhalb deines ALG-I liegt. NIEMALS nichts unterschreiben, das man sich nicht durch gelesen hat - Blatt für Blatt.
 
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