Hallo Leute 
Mir wurde das Forum von jemanden empfohlen, der hier ebenfalls schon Hilfe gefunden hat.
Ich hab bezüglich meiner EGV ebenfalls noch die ein oder andere Frage und hoffe (denke) dass man mir da noch einige Tipps geben kann.
Worum geht es mir?
Ganz einfach gesagt - ein Praktikum
Ich interessiere mich sehr für Literatur.
Aus diesem Grund würde ich am ehsten in der Richtung Buchhandlung / Bibliothek etc. anfangen.
Was vlt. noch interessant wäre:
Ich bin 19 Jahre alt und wohne in einer eigenen Wohnung (ohne Eltern oder andere Mitbewohner)
Ich habe zuletzt eine Ausbildung als Verkäufer in einem Baumarkt gemacht, welche jedoch gekündigt wurde.
Demzufolge habe ich noch garkeine abgeschlossene Berufsausbildung.
Ich möchte bei meiner nächsten Ausbildung nicht wieder einen Fehlgriff machen und möchte mir meine Arbeitsstelle/Arbeit vorher gründlich ansehen.
Nun ist für das Arbeitsamt das Problem, dass die nächsten Ausbildungen erst im Sep. nächsten Jahres losgehen.
Ich halte es jedoch für sinnvoller in dieser Zeit ein Praktikum in einer möglichen Ausbildungsstelle zu absolvieren, als in einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten.
Ich habe mir die EGV mitgeben lassen um sie mir nochmal in Ruhe durchlesen zu können.
Dabei sind mir folgende 2 Absätze aufgefallen:
"Sie unternehmen mindestens 5 Bewerbungsbemühungen pro Monat um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und
legen hierrüber zum Termin beim Arbeitsvermittler/in folgende Nachweise vor: ... "
"Bei der stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen"
Von den vorher mit meiner Sachbearbeiterin besprochen Praktika fehlt in meinen Augen jede Spur.
Ich habe kein Interesse daran, Stellenangebote als Küchenhilfe zugeschickt zu bekommen (hat meine SB sogar schon gesagt, dass das möglich ist!)
Das Praktikum soll mir dabei helfen einen Beruf zu finden, den ich später auch 50+ Jahre ausüben kann.
Diese Zeit soll mir nicht das Arbeitsamt versauen, indem die mich in eine Küche oder auf eine Baustelle abschieben.
Dann steh ich nächstes Jahr wieder vor der Tür.
Meine Frage wäre nun also:
Auf welchen rechtlichen Grundlagen kann ich es durchpauken, dass ich auch vom AA nur Zusendungen für Praktika bekomme?
Allgemein: Was sollte ich wissen und wie wird das Amt wahrscheinlich darauf reagieren?
Ich werde morgen dort hingehen und mir einen neuen Termin geben lassen
(hatte jetzt 1 Woche Zeit den zurückzugeben - wenn ich mich morgen nicht melde schicken die mir ja einen via VA)
Meine SB hat jedoch nächste Woche Urlaub - also schätz ich mal dass der Termin entweder kurz vor oder kurz nach Neujahr angesetzt wird.
Und bis dahin möchte ich mich möglichst gut beraten lassen, damit ich meine Interessen - und nicht die des Amtes - durchsetzten kann
Ich bedanke mich schonmal, dass ihr euch meinem Problem annehmt.
Mit freundlichen Grüßen,
Baka
Mir wurde das Forum von jemanden empfohlen, der hier ebenfalls schon Hilfe gefunden hat.
Ich hab bezüglich meiner EGV ebenfalls noch die ein oder andere Frage und hoffe (denke) dass man mir da noch einige Tipps geben kann.
Worum geht es mir?
Ganz einfach gesagt - ein Praktikum
Ich interessiere mich sehr für Literatur.
Aus diesem Grund würde ich am ehsten in der Richtung Buchhandlung / Bibliothek etc. anfangen.
Was vlt. noch interessant wäre:
Ich bin 19 Jahre alt und wohne in einer eigenen Wohnung (ohne Eltern oder andere Mitbewohner)
Ich habe zuletzt eine Ausbildung als Verkäufer in einem Baumarkt gemacht, welche jedoch gekündigt wurde.
Demzufolge habe ich noch garkeine abgeschlossene Berufsausbildung.
Ich möchte bei meiner nächsten Ausbildung nicht wieder einen Fehlgriff machen und möchte mir meine Arbeitsstelle/Arbeit vorher gründlich ansehen.
Nun ist für das Arbeitsamt das Problem, dass die nächsten Ausbildungen erst im Sep. nächsten Jahres losgehen.
Ich halte es jedoch für sinnvoller in dieser Zeit ein Praktikum in einer möglichen Ausbildungsstelle zu absolvieren, als in einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten.
Ich habe mir die EGV mitgeben lassen um sie mir nochmal in Ruhe durchlesen zu können.
Dabei sind mir folgende 2 Absätze aufgefallen:
"Sie unternehmen mindestens 5 Bewerbungsbemühungen pro Monat um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und
legen hierrüber zum Termin beim Arbeitsvermittler/in folgende Nachweise vor: ... "
"Bei der stellensuche sind auch befristete Stellenangebote und Stellenangebote von Zeitarbeitsfirmen einzubeziehen"
Von den vorher mit meiner Sachbearbeiterin besprochen Praktika fehlt in meinen Augen jede Spur.
Ich habe kein Interesse daran, Stellenangebote als Küchenhilfe zugeschickt zu bekommen (hat meine SB sogar schon gesagt, dass das möglich ist!)
Das Praktikum soll mir dabei helfen einen Beruf zu finden, den ich später auch 50+ Jahre ausüben kann.
Diese Zeit soll mir nicht das Arbeitsamt versauen, indem die mich in eine Küche oder auf eine Baustelle abschieben.
Dann steh ich nächstes Jahr wieder vor der Tür.
Meine Frage wäre nun also:
Auf welchen rechtlichen Grundlagen kann ich es durchpauken, dass ich auch vom AA nur Zusendungen für Praktika bekomme?
Allgemein: Was sollte ich wissen und wie wird das Amt wahrscheinlich darauf reagieren?
Ich werde morgen dort hingehen und mir einen neuen Termin geben lassen
(hatte jetzt 1 Woche Zeit den zurückzugeben - wenn ich mich morgen nicht melde schicken die mir ja einen via VA)
Meine SB hat jedoch nächste Woche Urlaub - also schätz ich mal dass der Termin entweder kurz vor oder kurz nach Neujahr angesetzt wird.
Und bis dahin möchte ich mich möglichst gut beraten lassen, damit ich meine Interessen - und nicht die des Amtes - durchsetzten kann
Ich bedanke mich schonmal, dass ihr euch meinem Problem annehmt.
Mit freundlichen Grüßen,
Baka