Hahaha! So etwas lächerliches! Wenn Du wieder zum anrufen aufgefordert wirst (machen ganz viele JC, wird anscheinend so geschult) dann könnte man sagen, dass es von den AG unerwünscht war, wenn ich angerufen habe, man zudem ganz unfreundlich zu mir war und die Kosten erstattet mir auch niemand! Kannst es Dir ja auf einen Zettel scheiben und ablesen.

Nicht diskutieren! Bezahlt Dir niemand und Du weißt nicht, wer nicht zuständiges am Telefon sein wird. Habe so 2x geantwortet, danach war Ruhe!
Muss ein erbärmlicher ZAF-Parasit sein, der einen ablehnt, weil man Dich nicht anrufen kann! Das ist einfach nur ein Hinweis an das JC, dass keine Tel. Nummer angegeben wurde!
Um in keinster Weise auch nur den Gedanken für eine Sanktion beim sich lächerlich machenden SB aufkommen zu lassen, solltest Du dem AG ein Schreiben zukommen lassen! Vorschlag von mir: "Ich habe die Mitteilung erhalten, dass Sie ein Vorstellungsgespräch bezüglich der Stelle als....... mit der Ref. Nr.: ........ wünschen. Teilen Sie mir bitte einen möglichen Termin mit."
Es kann keine Rechtsfolgen geben für erzwungene Telefonanrufe! Dazu müsste ein Verwaltungsakt erlassen werden.
Du musst Dir auch klar werden, nur schriftlich zu kommunizieren damit das jetzt zumindest nachzuweisen ist!
Und toll, dass Du Dich schriftlich bewirbst! Klasse! 
Ohne Telefon und E-Mail Kommunikation bist Du für die ZAF nicht interessant! Und wenn man mit denen dennoch telefonieren würde, würden die einem die Worte im Munde umdrehen und wie jetzt heulend dem JC petzen!
Arbeitserprobung bei
ZAF gibt es nicht! So etwas ist ausgeschlossen! Die bezahlen ab der 1 Arbeitsstunde! Aber Du hast bereits einen Hinweis, was geplant ist!