Bewilligungsbescheide grundsätzlich per Ü-Antrag überprüfen lassen

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mario91413

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Hallo Leute,
ich habe Ende 2017 wegen Fristwahrung Überprüfungsantrag für alle Bewilligungsbescheide rückwirkend 2016 gestellt.
Ich suche den Beitrag wo es um die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Höhe der Grundsicherungsleistung Alg 2 ging.
Dort wurde geraten im Rahmen eines Ü-Antrages die Rechtmässigkeit der Leistung überprüfen zu lassen da hierzu eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig wäre. Kann mir hierzu jemand noch einmal Hilfestellung geben zwecks Begründung.

Gruss Mario
 

mario91413

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Hallo,

das ging ja schnell.
Vielen Dank.
Das JC will nämlich bis 2. Februar eine Begründung der Ü-Anträge sonst betrachten sie es als erledigt an.

Viele Grüsse Mario
 

humble

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Zur Begründung bitte beachten: ueberpruefungsantraege hinreichend begruenden

Insbesondere:
"In der Regel reichte es, wenn kundgetan worden war, dass eine Überprüfung begehrt wird. War der Antragsteller mit dem Ergebnis der behördlichen Überprüfung nicht einverstanden, konnte er regelmäßig noch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren erläutern, warum er meint, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt rechtswidrig ist (also welcher Rechtsanwendungsfehler vorliegt oder wie die Sachlage tatsächlich war).

Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.10.2014 – B 14 AS 39/13 R – wurde jedoch eine vielen – im Stadium der Überprüfungsantragstellung regelmäßig (auch vor dem Hintergrund der fehlenden Kostenerstattungsregelung) nicht anwaltlich vertretenen – Betroffenen nicht bekannte Trendwende (oder Rückbesinnung) eingeläutet.

Spätestens bis zum Ende des Verwaltungsverfahrens (bzw. des Widerspruchsverfahrens) muss konkretisiert sein, welcher Verwaltungsakt überprüft werden soll und zumindest im Ansatz nachvollziehbar mitgeteilt werden, welche rechtliche Bewertung angegriffen wird bzw. inwiefern von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde.

Eine wirksame Nachholung im gerichtlichen Verfahren ist nicht möglich.
 

mario91413

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Hallo,
es wurde hier im Forum empfohlen gegen Bewilligungsbescheide grundsätzlich Widerspruch einzulegen bzw. abgelaufene Zeiträume Überprüfungsanträge zu stellen.
Weiterhin auf den obligatorisch eintreffenden ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage zu erheben und gleichzeitig in der Klageschrift zu beantragen das Verfahren bis zur Entscheidung des BverfG , ob die Regelsätze in der Höhe rechtmässig sind, durch das SG ruhend zu stellen.
So hatte ich das in Erinnerung.
Der Aufruf war hier im Forum, 100%.

Gruss Mario
 
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