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Hallo Leute,
ich habe Ende 2017 wegen Fristwahrung Überprüfungsantrag für alle Bewilligungsbescheide rückwirkend 2016 gestellt.
Ich suche den Beitrag wo es um die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Höhe der Grundsicherungsleistung Alg 2 ging.
Dort wurde geraten im Rahmen eines Ü-Antrages die Rechtmässigkeit der Leistung überprüfen zu lassen da hierzu eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig wäre. Kann mir hierzu jemand noch einmal Hilfestellung geben zwecks Begründung.
Gruss Mario
ich habe Ende 2017 wegen Fristwahrung Überprüfungsantrag für alle Bewilligungsbescheide rückwirkend 2016 gestellt.
Ich suche den Beitrag wo es um die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Höhe der Grundsicherungsleistung Alg 2 ging.
Dort wurde geraten im Rahmen eines Ü-Antrages die Rechtmässigkeit der Leistung überprüfen zu lassen da hierzu eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig wäre. Kann mir hierzu jemand noch einmal Hilfestellung geben zwecks Begründung.
Gruss Mario