Bewilligung einer Ersatz-Reha, Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung, Begründung?

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ExitUser

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Hallo,

mal folgender angenommener Fall.

Es wird eine Reha in psychosom. Klinik bewilligt und auch angetreten.
Person gab zu, kurzzeitig Cannabis konsumiert zu haben, als Appetitanregung und gegen die Schlafstörungen. (Der HA sah das locker und fand es nicht mal schlecht!)​
Frage beim Erstgespräch in Klinik, ob sie ein Drogenscreening zustimmt wurde verneint, da sie seit 4 Monaten nicht mehr kiffe.
Warum Screening nötig sei wurde nicht begründet.
In Chefarztvisite erneute Frage nach Zustimmung. Wieder ablehnung.
Dann Rausschmiss aus Reha.​

DRV schickt im Juni Zettel "Anforderung von Laborwerten", angekreuzt ist Drogenscreening im Urin. -> Keine Begründung, keine RfB , keine RmB.​

Nachdem darauf nicht reagiert wurde, schickt DRV eine Aufforderung zur Mitwirkung und nennt es "Antrag auf Ersatz-Reha"
Begründung ist im Wesentlichen, das übliche Standard Blabla, dass über eine Reha nur entschieden werden kann, wenn eine fachärztliche Begutachtung erfolgt ist. (s.Anhang)​

Ausführliche Stellungnahme per Fax geschickt. Sendebericht/Dokumentausdruck über alle 4 Seiten liegt vor!
  1. Hauptbegründung, dass ja bereits eine Reha bewilligt wurde und ein Gutachten vorläge.
  2. Ausschluss aus Reha erfolgte nicht disziplinarisch.
  3. Widersprüchliche Empfehlungen im Entlasssungsbericht.
  4. Zwei Fachärzte HA (der auch FA f. Psycho ist), Gutachter der DRV und ein Psychotherapeut stellten alle die selbe Diagnose und sahen trotz vorübergehendem Konsum keine Suchtproblematik.
  5. 45 Min. Aufnahmegespräch der Reha-Ärztin sind nicht genug für eine gesicherte Diagnose.
  6. Verdachtsdiagnose völlig unbegründet.
  7. HA hat gesondert bestätigt, dass keine Suchtprobleme (Alk u. THC) besteht

Gestern Brief, dass Fax nicht vollständig, und nochmals gesendet.

Die Frage:
Reicht diese pauschale Aufforderung zur Mitwirkung überhaupt?
Es liegen ja mehrere (3) gleichlautende Diagnosen und sogar ein "DRV -Gutachten" vor, Reha war bereits bewilligt und der Grund für ein Drogenscreening wurde bis heute nicht genannt.

Die Klinik lehnte auch das Angebot ab, dass man das Zimmer und die Person auf Drogen durchsuchen könne.

Die Person hat vor, vorsorglich einen Drogentest zu machen, da der negativ sein wird.
Wäre das noch früh genug?
Wird die Frist zur Mitwirkung durch den erneuten Widerspruch aufgeschoben? Denn die wäre ja Ende Okt. abgelaufen.
In der Belehrung steht ja "oder sich nicht äußern"

Es kann ja nicht sein, dass eine erneute Begutachtung rechtens ist, weil eine poplige junge Ärztin eine andere Diagnose stellt.
Dummerweise wurde erzählt, dass im Jugendalter von 16 J. (vor 38 J.!!) alle möglichen Drogen ausprobiert wurden.
Diese Kuh stellt jetzt die Diagnose:
"Persönlichkeits- sowie Verhaltensänderung auf Grund multiplen Substanzmissbrauchs in der Vergangenheit (Alk, Koks, LSD, MDMA, Heroin).
Das ist absurd. Diese Vergangenheit liegt 38 J. zurück!
Die Person hat 2 Berufe, ein Unternehmen geführt und ein Kind in ein erfolgreiches Erwachsenenleben begleitet.
 

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ExUser 2606

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Nach meiner Erfahrung kannst Du Mitwirkungsfristen bei der DRV ganz locker überziehen, da passiert gar nichts.

Ichhatte im Wiederspuchsverfahren das Problem, dass ich für die Begründung erstmal die Stellungnahme des sozialmedizinischen Dienstes sehen wollte. Die mehrfache Aufforderung, mir diese zuzusenden, ignorierte die DRV aber kange Zeit und setzte nur immer wieder neue Fristen zur Mitwirkung. Mal sollte nach ablauf der Frust nach Aktenlage entschieden werden, mal der Antrag ganz abgelehnt wegen fehlender Mitwirkung. passiert ist am Ende schlichts nichts und nachdem ich die Stelungnahme endlich vollständig hatte und den Wiederspruch begründet hatte musste ich erst UTK einreichen, damit über den Wiederspruch entschieden wurde.
 
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Gast
Nach meiner Erfahrung kannst Du Mitwirkungsfristen bei der DRV ganz locker überziehen, da passiert gar nichts.

Da hab ich aber ganz andere Erfahrungen gemacht!

Nämlich das dann der Antrag auf EM-Rente mit der Begründung der nichterfüllten Mitwirkungspflicht abgelehnt wird bis zur Nachholung selbiger.

Ist mir damals beim Erstantrag passiert als der angeforderte Befundbericht vom Facharzt sich einige Zeit verzögerte und dann nach 2 Erinnerungen die Ablehnung mit obengenannter Begründung kam...

liesa
 
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Danke ihr beiden. Hier geht es ja um die Fortsetzung einer bereits genehmigten Reha.

EM Rente wurde nicht beantragt.

Wie sieht es denn rein rechtlich aus?
Da steht ja
sollten Sie die Begutachtung weiterhin ablehnen, oder sich bis zum genannten Termin nicht äußern

§ 67 Nachholung der Mitwirkung

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

Da es ja bereits genehmigt wurde und die Entlassung "vorzetig auf ärztl. Veranlassung" war, geht es vermutlich darum, dass die die Person in eine Suchklinik stecken wollen.

Ich kenne mich mit Reha null aus.
 
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Gast
Nachholung der Mitwirkung war bei mir so das mein Facharzt/Praxis sich nach seiner krankheitsbedingten Auszeit sofort mit der DRV in Verbindung gesetzt hatte und die Unterlagen nach neuer Terminfestsetzung zusendete.

Danach wurde die Bearbeitung bei der DRV gleich wieder aufgenommen.

Aber eben wie beschrieben beim EM-Rentenantrag, in dem von dir geschilderten Fall wird das wohl ähnlich laufen.


liesa
 
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Danke, aber das ist mir zu unsicher.

Wird die Frist zur Mitwirkung durch den erneuten Widerspruch aufgeschoben?
sollten Sie die Begutachtung weiterhin ablehnen, oder sich bis zum genannten Termin nicht äußern....

§ 67 Nachholung der Mitwirkung

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

Vielleicht kann das ja jmd. gesetzlich, rechtlich der durch Urteile beantworten?

Kannleistung ist klar. Die Besonderheit hier ist, dass die Leistungsvoraussetzungen vorliegen, aber die der Meinung sind, sie müssen jetzt prüfen, ob die Reha in einer Suchtklinik weiter geführt werden soll.
Dagegen muss man sich doch wehren können.
 

Muzel

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Warum willst du dich denn nicht der Begutachtung unterziehen? Mehr wie deine Reha ablehnen, kann dir doch nicht passieren. Wenn du die Mitwirkung verweigerst, passiert dir das Gleiche.
 
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Warum willst du dich denn nicht der Begutachtung unterziehen? Mehr wie deine Reha ablehnen, kann dir doch nicht passieren. Wenn du die Mitwirkung verweigerst, passiert dir das Gleiche.

Die Person schrieb in ihrer (leider sehr emotionalen und viel zu langen) Stellungnahme u.a.

Auch darf allein wegen meiner Weigerung einen Drogentest zu machen nicht darauf geschlossen werden, dass ich regelmäßig konsumiere, oder gar süchtig bin.
Ich erkläre an Eides statt, dass ich keine Drogen nehme.
Ohne jegliche Begründung halte ich es für unangemessen, die Wiederaufnahme einer bereits genehmigten und fachärztlich als notwendig erachteten und schließlich bewilligten Rehamaßnahme abzulehnen und sehe in einem fehlenden Drogentest keine Verhältnismäßigkeit, dies als Grund einer fehlenden Mitwirkung auszulegen.

Als Alg 2 Berechtigter wird man permanent unter Generalverdacht gestellt, ist wilden Unterstellungen ausgeliefert, gerät in eine Beweislastumkehr und muss seine Unschuld beweisen, um sich gegen unbegründeten Verdacht zur Wehr zu setzen. Dies, obwohl in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt.
Ich hoffe Sie können ein bisschen nachvollziehen warum ich mich diesem Generalverdacht widersetze und wie entwürdigend es ist, dass mir nun auch noch Verhaltensstörungen durch Drogenmissbrauch und ein Suchtproblem angedichtet wird. Jemanden der jeden Abend zum Essen ein Bier trinkt macht man ja auch nicht zum Alkoholiker.

Sie ist ja inzw. bereit den Test zu machen und will morgen zum Arzt.
Es geht ihr ums Prinzip, dass etwas ohne jegliche Begründung verlangt wird.
Damals war sie auch nicht sicher, ob das THC nach 3-4 Monaten bereits abgebaut war. Denn das hält sich mitunter monatelang, auch wenn man nur 1-2 Monate regelmäßig konsumierte und zuvor und danach nicht.
Das wollte sie nicht riskieren, da sie definitiv nicht süchtig ist, seit Janaur nicht mehr kifft und erst Recht keine harten Drogen nimmt.

Was sie aber gut gemacht hat, sie hat eine Magisterarbeit beigefügt, aus der hervorgeht, dass Ärzte idR falsche und überschnelle Diagnosen erstellen, weil sie nicht zw. Drogenkonsumenten und Drogensüchtigen differenzieren. Erst recht nicht, wenn sie geringe Spuren von THC finden.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Vielleicht habe ich das ja überlesen, aber für was wurde die Reha denn bewilligt?

Die drv wird einen aktuellem konsumenten keine Reha durchführen lassen, ohne ihn vorher zu entgiften...egal welches Suchtmittel...und wenn der rehabilitant sich aktuell weigert...tschüss
 
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Vielleicht habe ich das ja überlesen, aber für was wurde die Reha denn bewilligt?

Psychosomatik

Die drv wird einen aktuellem konsumenten keine Reha durchführen lassen, ohne ihn vorher zu entgiften...egal welches Suchtmittel...und wenn der rehabilitant sich aktuell weigert...tschüss
Das ist doch der Witz, es besteht definitiv keine Sucht!
Sie hat über Weihnachten Gras geschenkt bekommen und ca. bis Januar oder Februar täglich geraucht. Mehr nicht. Dann hörte sie wieder auf.
Konsument und Süchtiger, den Unterschied raffen die nicht. Zumal Gras nicht süchtig im klassischen Sinne macht!
Also nix Entgiftung. Die Suchtklinik würde sich totlachen, weil die null finden werden. Harte Drogen konsumierte sie als 16 Jährige.
Sie trinkt auch kaum Alk. Vielleicht alle 2 Monate mal 'ne Flasche Wein über das Wochenende verteilt.
 

Muzel

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Ich habe 7,5 mg Tavor täglich geschluckt wegen meiner Panikattacken. Als ich die Pillen kalt abgesetzt habe, habe ich niemals ein Verlangen gehabt sie wieder zu schlucken. Die Entzugserscheinungen waren ziemlich heftig. Nun sind aber meine Panikattacken wieder da und ein Arzt nicht in Sicht.
 

Dark Vampire

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Bei psychosomatischen Rehas wird das gerne gemacht. Statt so ein Aufriß zu machen würde ich es einfach tun dann ist das geklärt, aber so wird alles unnötig hinausgezögert.

Habe da nur sehr wenig Verständnis dafür.
 

Muzel

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Liebe Dark Vampire, würdest du jede Therapie über dich ergehen lassen, auch wenn du sie für falsch und gesundheitsschädlich hältst? Wird man in so einer Klinik als mündiger Patient behandelt?
 
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Liebe Dark Vampire, würdest du jede Therapie über dich ergehen lassen, auch wenn du sie für falsch und gesundheitsschädlich hältst? Wird man in so einer Klinik als mündiger Patient behandelt?

Genau darum geht es. Das Verhalten des Chefarztes war nicht ok, sondern konfrontativ, autoritär, dokrtinär (steckt ja Dok(tor) drin), weder deeskalierend, noch erläuternd und lösungsorientiert. Es widerspricht auch den DRV Richtlinien (Rahmenkonzept), das vorschreibt:
"soll eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Rehabilitant erfolgen und er ist zur Mitarbeit zu motivieren. Es sollen Gespräche stattfinden, wenn die Reha gefährdet scheint."
Davon kann keine Rede sein.

Auch geht es darum, dass sie sich nicht unter Generalverdacht stellen lassen will und keinerlei Begründung erfolgte. Weder vom Arzt, noch von der DRV .
Und dass eine Kurzbeurteilung und Verdachtsdiagnose einer jungen Ärztin mehr wiegt, als die von 3 anderen Fachleuten.

Ich kann es verstehen.
Und davon abgesehen, handeln psychisch angeschlagene manchmal noch viel irrationaler, als es manch angeblich "Normale" tun.
Man könnte auch sagen, das gehört zum Krankheitsbild, wenn es nicht so negativ klingen würde.

Was mir hier etwas bitter aufstößt, dass es in moralischen Urteilen und Vorwürfen ausartet, statt in sachdienlichen Hinweisen.
Nervt mich in allen Foren, dass sich die Leute oft anmaßen, eine Frage und Anliegen moralisch zu bewerten.
Das sehe ich nur in Ausnahmefällen und krassen Fällen als gerechtfertigt an.
 
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Gast
Wurde denn überhaupt Schwarz-auf-Weiß mitgeteilt, dass eine Suchtklinik zum Entzug aufgesucht werden soll?

Aber weder in der Klinik, noch bei der Aufforderung der DRV wurde erklärt, warum ein Test nötig ist. Wie gesagt, forderte sie ja dazu auf eine Zimmerdurchsuchung und Leibesvisitation durchzuführen, um zu beweisen, dass sie nichts nimmt.

Das hat sie erst im Nachhinein im Entlassungsbericht gelesen.
Begründet wurde es dort mit der Vorgeschichte (Konsum vor 38 J.)

Aber da war unter 4.2 Zusammenfassung Verlauf angegeben, dass eine Reha in einer Fachklinik für Suchterkrankungen sinnvoll erachtet wird.
Unter 5.2 Nachsorgebetreuung und sonst. Nachsorgemaßnahmen.
LeistungTeihabeArbeitsleben und auch wäre ggf. Suchtberatung indiziert.

Na was denn nun? Ist sie so "gestört" in ihrem Verhalten und Persönlichkeit (war ja die Diagnose), dass sie in eine Suchtklinik müsste oder doch nur ein Fall für eine Beratung?
Das widerspricht sich meiner Meinung nach.

Das scheint mir schlicht eine Retourkutsche zu sein, weil die Person nicht spurte, sich nicht einschüchtern ließ und sich nicht bedingungslos und widerspruchslos fügte.

Klar war es dumm von ihr, offen und ehrlich von Drogen in der Vergangenheit und kurzzeitigem Kiffen zu erzählen. Das weiß sie jetzt auch. Eigentlich wollte sie dadurch aufzeigen, dass sie eben nie auf Drogenhängen blieb und das immer im Griff hatte und ihr Leben meisterte. (2 Berufe, Weiterbildungen, Zertifikate, Geschäftsführung)

Widerstand ist zwecklos, sie werden assimiliert werden? Ja, wenn es in einer Reha-Klinik und einem Machoarzt zugeht wie bei den Borgs ;)

Wir sind die Borg. Sie werden assimiliert werden. Deaktivieren Sie Ihre Schutzschilde und ergeben Sie sich. Wir werden ihre biologischen und technologischen Charakteristika den unsrigen hinzufügen. Ihre Kultur wird sich anpassen und uns dienen. Widerstand ist zwecklos!
 
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Ich bin auch mit einer Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden, deren Betroffene sehr häufig zu Substanzmittelmissbrauch neigen. Mir wurde jedoch nie ein Test abverlangt, da es in meiner Vergangenheit auch nie irendwelche Vorfälle oder Einnahmen gab.
 
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ExitUser

Gast
Ich bin auch mit einer Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden, deren Betroffene sehr häufig zu Substanzmittelmissbrauch neigen. Mir wurde jedoch nie ein Test abverlangt, da es in meiner Vergangenheit auch nie irendwelche Vorfälle oder Einnahmen gab.

Nicht jeder Konsument ist abhängig oder Süchtig, das ist ja das Ding.
Wie oben schon geschrieben, erfolgt meist keine Differenzierung.

Aber ok, ich hoffte halt, da noch was retten zu können, wenn sie den Test nachreicht. Aber da wird man wohl auf den GoodWill *g* der DRV angewiesen sein, weil der § 67 SGB I eine Kannregelung ist.
Bleibt zu hoffen, dass es abläuft, wie bei @Gast hier in #2.

Sie hat in der Stellungnahme auch geschrieben, dass sie sie doch in eine Suchtklinik schicken sollen, wenn sie so überzeugt von ihrer Sucht sind und sie dort dann gerne den Test macht, weil das so üblich ist.

Die Besonderheit hier ist, dass die Reha selbst ja schon genehmigt war, und es nur Stress gibt weil diese "Ärztin" nun auf Grund einer reinen unfundierten Verdachtsdiagnose und Unterstellung eine andere Reha notwendig erachtet.
Daher wollte ich auch wissen, ob es sich überhaupt lohnt, evtl. gerichtlich dagegen vorzugehen.

Danke mal an alle. Ich werde berichten.
Dummerweise ist der HA bis 14.10 in Urlaub. Die Zeit rennt ihr davon.
Der Vertretungsarzt lehnte es ab, den Test zu machen.

Hier mal ein Auszug aus besagter Magisterarbeit:
S. 10
..die Tatsache, dass Sucht und Drogen oft vorschnell in ein direktes kausales Verhältnis gebracht werden, haben zur Folge, dass man in der einschlägigen Literatur selten den Versuch einer differen-zierten und v.a. durchgehenden Unterscheidung zwischen Drogenkonsumentinnen und Drogenab-hängigen findet.
S. 13
Kritisiert wird vor allem die Tatsache, dass die Selbsteinschätzung des als süchtig Diagnostizierten nahezu keine Rolle spielt: Gesteht er die Abhängigkeit ein, ist das gut, tut er dies nicht, so ist das nur ein weiteres Kriterium für die Diagnose Sucht.
S. 14
Von einer generellen Hilfebedürftigkeit drogenkonsumierender Menschen ist jedoch abzusehen und zu
beachten, dass die Diagnose „Drogenabhängigkeit“ kein Stempel sein darf, den man einem Menschen aufdrückt und den er für den Rest seines Lebens nicht mehr loswird. Zahlreiche Befunde sprechen für die Existenz kontrollierter Drogengebrauchsformen und für Möglichkeiten eines selbst gesteuerten Herauswachsens aus der Sucht („maturing out“) selbst bei Heroinabhängigkeit.
S. 28 -29
Die meisten Erwachsenen halten es für selbstverständlich, wenn Jugendliche zu Zigaretten und Alkohol greifen….
Der Konsum der legalisierten Drogen gilt als normal für die Entwicklung im Jugendalter und wird in unserem Kulturkreis mehr oder weniger gefördert. Die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen trinken Alkohol mit dem Wissen und der Zustimmung ihrer Eltern….
Der Gebrauch illegalisierter Drogen hingegen ist in der gesellschaftlichen Wertung noch immer verbunden mit psychischen Problemen, Störungen der Persönlichkeit,…..
...werden als Symptom für soziale Abweichung, psychische Krisen und gesundheitsgefährdendes Verhalten bewertet.
 
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