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Hallo,
mal folgender angenommener Fall.
Es wird eine Reha in psychosom. Klinik bewilligt und auch angetreten.
Person gab zu, kurzzeitig Cannabis konsumiert zu haben, als Appetitanregung und gegen die Schlafstörungen. (Der HA sah das locker und fand es nicht mal schlecht!)
Ausführliche Stellungnahme per Fax geschickt. Sendebericht/Dokumentausdruck über alle 4 Seiten liegt vor!
Gestern Brief, dass Fax nicht vollständig, und nochmals gesendet.
Die Frage:
Reicht diese pauschale Aufforderung zur Mitwirkung überhaupt?
Es liegen ja mehrere (3) gleichlautende Diagnosen und sogar ein "DRV -Gutachten" vor, Reha war bereits bewilligt und der Grund für ein Drogenscreening wurde bis heute nicht genannt.
Die Klinik lehnte auch das Angebot ab, dass man das Zimmer und die Person auf Drogen durchsuchen könne.
Die Person hat vor, vorsorglich einen Drogentest zu machen, da der negativ sein wird.
Wäre das noch früh genug?
Wird die Frist zur Mitwirkung durch den erneuten Widerspruch aufgeschoben? Denn die wäre ja Ende Okt. abgelaufen.
In der Belehrung steht ja "oder sich nicht äußern"
Es kann ja nicht sein, dass eine erneute Begutachtung rechtens ist, weil eine poplige junge Ärztin eine andere Diagnose stellt.
Dummerweise wurde erzählt, dass im Jugendalter von 16 J. (vor 38 J.!!) alle möglichen Drogen ausprobiert wurden.
Diese Kuh stellt jetzt die Diagnose:
"Persönlichkeits- sowie Verhaltensänderung auf Grund multiplen Substanzmissbrauchs in der Vergangenheit (Alk, Koks, LSD, MDMA, Heroin).
Das ist absurd. Diese Vergangenheit liegt 38 J. zurück!
Die Person hat 2 Berufe, ein Unternehmen geführt und ein Kind in ein erfolgreiches Erwachsenenleben begleitet.
mal folgender angenommener Fall.
Es wird eine Reha in psychosom. Klinik bewilligt und auch angetreten.
Person gab zu, kurzzeitig Cannabis konsumiert zu haben, als Appetitanregung und gegen die Schlafstörungen. (Der HA sah das locker und fand es nicht mal schlecht!)
Frage beim Erstgespräch in Klinik, ob sie ein Drogenscreening zustimmt wurde verneint, da sie seit 4 Monaten nicht mehr kiffe.
Warum Screening nötig sei wurde nicht begründet.
In Chefarztvisite erneute Frage nach Zustimmung. Wieder ablehnung.
Dann Rausschmiss aus Reha.
Warum Screening nötig sei wurde nicht begründet.
In Chefarztvisite erneute Frage nach Zustimmung. Wieder ablehnung.
Dann Rausschmiss aus Reha.
DRV schickt im Juni Zettel "Anforderung von Laborwerten", angekreuzt ist Drogenscreening im Urin. -> Keine Begründung, keine RfB , keine RmB.
Nachdem darauf nicht reagiert wurde, schickt DRV eine Aufforderung zur Mitwirkung und nennt es "Antrag auf Ersatz-Reha"
Begründung ist im Wesentlichen, das übliche Standard Blabla, dass über eine Reha nur entschieden werden kann, wenn eine fachärztliche Begutachtung erfolgt ist. (s.Anhang)
Begründung ist im Wesentlichen, das übliche Standard Blabla, dass über eine Reha nur entschieden werden kann, wenn eine fachärztliche Begutachtung erfolgt ist. (s.Anhang)
Ausführliche Stellungnahme per Fax geschickt. Sendebericht/Dokumentausdruck über alle 4 Seiten liegt vor!
- Hauptbegründung, dass ja bereits eine Reha bewilligt wurde und ein Gutachten vorläge.
- Ausschluss aus Reha erfolgte nicht disziplinarisch.
- Widersprüchliche Empfehlungen im Entlasssungsbericht.
- Zwei Fachärzte HA (der auch FA f. Psycho ist), Gutachter der DRV und ein Psychotherapeut stellten alle die selbe Diagnose und sahen trotz vorübergehendem Konsum keine Suchtproblematik.
- 45 Min. Aufnahmegespräch der Reha-Ärztin sind nicht genug für eine gesicherte Diagnose.
- Verdachtsdiagnose völlig unbegründet.
- HA hat gesondert bestätigt, dass keine Suchtprobleme (Alk u. THC) besteht
Gestern Brief, dass Fax nicht vollständig, und nochmals gesendet.
Die Frage:
Reicht diese pauschale Aufforderung zur Mitwirkung überhaupt?
Es liegen ja mehrere (3) gleichlautende Diagnosen und sogar ein "DRV -Gutachten" vor, Reha war bereits bewilligt und der Grund für ein Drogenscreening wurde bis heute nicht genannt.
Die Klinik lehnte auch das Angebot ab, dass man das Zimmer und die Person auf Drogen durchsuchen könne.
Die Person hat vor, vorsorglich einen Drogentest zu machen, da der negativ sein wird.
Wäre das noch früh genug?
Wird die Frist zur Mitwirkung durch den erneuten Widerspruch aufgeschoben? Denn die wäre ja Ende Okt. abgelaufen.
In der Belehrung steht ja "oder sich nicht äußern"
Es kann ja nicht sein, dass eine erneute Begutachtung rechtens ist, weil eine poplige junge Ärztin eine andere Diagnose stellt.
Dummerweise wurde erzählt, dass im Jugendalter von 16 J. (vor 38 J.!!) alle möglichen Drogen ausprobiert wurden.
Diese Kuh stellt jetzt die Diagnose:
"Persönlichkeits- sowie Verhaltensänderung auf Grund multiplen Substanzmissbrauchs in der Vergangenheit (Alk, Koks, LSD, MDMA, Heroin).
Das ist absurd. Diese Vergangenheit liegt 38 J. zurück!
Die Person hat 2 Berufe, ein Unternehmen geführt und ein Kind in ein erfolgreiches Erwachsenenleben begleitet.