Salut,
habe gestern eine EGV bekommen, wonach ich am Montag, den 18.02.13 bei einer Bewerbungsmaßnahme "Netto" der DAA angemeldet sei.
Die EGV habe ich nicht unterschrieben und mit nach Hause genommen.
Meine Fragen lauten:
Soll oder muß ich die Bewerbungsmaßnahme am Montag antreten?
Drohen mir Sanktionen, trotz nicht unterschriebener EGV?
Für jede Hilfestellung bin ich im Voraus dankbar
Gruß
Micha
habe gestern eine EGV bekommen, wonach ich am Montag, den 18.02.13 bei einer Bewerbungsmaßnahme "Netto" der DAA angemeldet sei.
Die EGV habe ich nicht unterschrieben und mit nach Hause genommen.
Meine Fragen lauten:
Soll oder muß ich die Bewerbungsmaßnahme am Montag antreten?
Drohen mir Sanktionen, trotz nicht unterschriebener EGV?
Für jede Hilfestellung bin ich im Voraus dankbar
Gruß
Micha