Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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Hi,
bezüglich Bewerbungskosten habe ich auch eine Frage. Zu Beginn meiner Antragsstellung auf ALG-II habe ich auch Paralell einen Antrag auf Bewerbungskosten gestellt.
Zu diesem Zeitpunkt wurde mir aber ALG-II verweigert mit der Begründung, dass ich oberhalb der Freibetragsgrenze liegen würde was das Vermögen angeht. Soweit so gut.
Einige Wochen später stellte ich einen erneuten Antrag auf ALG-II der auch bewilligt wurde. Allerdings habe ich keinen erneuten Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten gestellt, weil ich einfach davon ausgegangen bin, dass der Antrag der bereits gestellt wurde auch noch Bestand haben würde und das lediglich die Bewerbungen VOR der erfolgreichen Bewilligung für ALG-II nicht berücktsichtigt werden.
Ich habe nun vor bald den Antrag zur Erstattung von Berwerbungskosten abzugeben und wollte einfach mal ein paar Rückmeldung haben ob mein Gedankengang richtig ist oder ob ich mich darauf einstellen muss, dass man mit der Begründung "Ich hätte einen erneuten Antrag zur Erstattung von Berwerbungskosten beim erneuten Antrag auf ALG-II stellen müssen" mir die Erstattung von Bewerbungskosten verweigert.
Ach ja. Wie lange ist eigentlich so ein Aantrag gültig?
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
Paolo
bezüglich Bewerbungskosten habe ich auch eine Frage. Zu Beginn meiner Antragsstellung auf ALG-II habe ich auch Paralell einen Antrag auf Bewerbungskosten gestellt.
Zu diesem Zeitpunkt wurde mir aber ALG-II verweigert mit der Begründung, dass ich oberhalb der Freibetragsgrenze liegen würde was das Vermögen angeht. Soweit so gut.
Einige Wochen später stellte ich einen erneuten Antrag auf ALG-II der auch bewilligt wurde. Allerdings habe ich keinen erneuten Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten gestellt, weil ich einfach davon ausgegangen bin, dass der Antrag der bereits gestellt wurde auch noch Bestand haben würde und das lediglich die Bewerbungen VOR der erfolgreichen Bewilligung für ALG-II nicht berücktsichtigt werden.
Ich habe nun vor bald den Antrag zur Erstattung von Berwerbungskosten abzugeben und wollte einfach mal ein paar Rückmeldung haben ob mein Gedankengang richtig ist oder ob ich mich darauf einstellen muss, dass man mit der Begründung "Ich hätte einen erneuten Antrag zur Erstattung von Berwerbungskosten beim erneuten Antrag auf ALG-II stellen müssen" mir die Erstattung von Bewerbungskosten verweigert.
Ach ja. Wie lange ist eigentlich so ein Aantrag gültig?
Vielen Dank im Voraus.
Gruss
Paolo