Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben,
Ich habe im November die Übernahme von Bewerbungskosten für 14 Bewerbungen beantragt (Bewilligungsbescheid bis 30.06.2009).
Nun erhielt ich heute, nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde einen Bewilligungsbescheid / Teilablehnung mit folgender Begründung:
- Bewerbungskosten sind durch Vorlage der Kopie vom Bewerbungsanschreiben und dazugehöriger Portoquittungen nachzuweisen
- Von 14 beantragten Bewerbungen können nur 11 anerkannt werden (3 Bewerbungsunterlagen doppelt)
Hier nun meine Fragen. Auf der Anlage zum Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten steht:
Vorhandene Bewerbungsnachweise (z.B. Kopien der Bewerbungsanschreiben, Antwort- oder Bestätigungsschreiben) füge ich als Anlage bei. Von Portoquittungen steht dort nichts. Angeblich hat mich die Sachbearbeiterin mündlich darauf hingewiesen dass sie diese Quittungen sehen möchte. (Ich pumpe mir die Briefmarken stellenweise, kaufe dann am Monatsanfang welche und geb sie zurück)
3 Bewerbungen waren tatsächlich doppelt, aber nur um Nachhaltigkeit zu gewährleisten (wie es auch in der EV gefordert wird).
Widerspruch ist klar, aber wie formuliere ich diesen? Vielleicht hat auch jemand ein Urteil parat (oder Paragraphen). Oder ist die Entscheidung des Job Centers rechtens???
Ich habe im November die Übernahme von Bewerbungskosten für 14 Bewerbungen beantragt (Bewilligungsbescheid bis 30.06.2009).
Nun erhielt ich heute, nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde einen Bewilligungsbescheid / Teilablehnung mit folgender Begründung:
- Bewerbungskosten sind durch Vorlage der Kopie vom Bewerbungsanschreiben und dazugehöriger Portoquittungen nachzuweisen
- Von 14 beantragten Bewerbungen können nur 11 anerkannt werden (3 Bewerbungsunterlagen doppelt)
Hier nun meine Fragen. Auf der Anlage zum Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten steht:
Vorhandene Bewerbungsnachweise (z.B. Kopien der Bewerbungsanschreiben, Antwort- oder Bestätigungsschreiben) füge ich als Anlage bei. Von Portoquittungen steht dort nichts. Angeblich hat mich die Sachbearbeiterin mündlich darauf hingewiesen dass sie diese Quittungen sehen möchte. (Ich pumpe mir die Briefmarken stellenweise, kaufe dann am Monatsanfang welche und geb sie zurück)
3 Bewerbungen waren tatsächlich doppelt, aber nur um Nachhaltigkeit zu gewährleisten (wie es auch in der EV gefordert wird).
Widerspruch ist klar, aber wie formuliere ich diesen? Vielleicht hat auch jemand ein Urteil parat (oder Paragraphen). Oder ist die Entscheidung des Job Centers rechtens???