Moinsen,
folgende Sachlage:
Ich muss pro Monat 5 Bewerbungen machen,d.h. 60 im Jahr und die sind mit vereinbarten 300 Euro Erstattung auch abgedeckt. Abgeben tu ich sie immer alle 3 Monate,auch das ist so vereinbart.
Anfang Januar hab ich dann fürd letzte Quartal 2012 abgegenen. Davon sind mir 40 Euro abgezogen worden mit dem Hinweis das mein Vermittlungsbudget ausgeschöpft sei.
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt weil diese Mehrkosten von 40 Euro von Vermittlungsvorschlägen verursacht wurden die ich vom Jobcenter bekommen habe.
Auf diese muss ich mich ja zusätzlich bewerben da sie nicht zu den Eigenbemühungen zählen.
Das habe ich auch so im Widerspruch angegeben.
Nach 6 Wochen habe ich jetzt die Ablehnung des Widerspruchs bekommen mit dem Hinweis auf Klagemöglichkeit vorm Sozialgericht.
In der Ablehnung stand auch noch was von mangelnder Zusammenarbeit weil ich die letzte EGV nicht unterschrieben habe.
Fand ich schon fast ne Nötigung nach dem Motto wenn du nicht unterschreibst gibts auch kein Geld..........
Meine Frage wäre jetzt ob jemand schon mal das gleiche Problem hatte bzw.ob wer Gerichturteil zu dem Thema kennt.
folgende Sachlage:
Ich muss pro Monat 5 Bewerbungen machen,d.h. 60 im Jahr und die sind mit vereinbarten 300 Euro Erstattung auch abgedeckt. Abgeben tu ich sie immer alle 3 Monate,auch das ist so vereinbart.
Anfang Januar hab ich dann fürd letzte Quartal 2012 abgegenen. Davon sind mir 40 Euro abgezogen worden mit dem Hinweis das mein Vermittlungsbudget ausgeschöpft sei.
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt weil diese Mehrkosten von 40 Euro von Vermittlungsvorschlägen verursacht wurden die ich vom Jobcenter bekommen habe.
Auf diese muss ich mich ja zusätzlich bewerben da sie nicht zu den Eigenbemühungen zählen.
Das habe ich auch so im Widerspruch angegeben.
Nach 6 Wochen habe ich jetzt die Ablehnung des Widerspruchs bekommen mit dem Hinweis auf Klagemöglichkeit vorm Sozialgericht.
In der Ablehnung stand auch noch was von mangelnder Zusammenarbeit weil ich die letzte EGV nicht unterschrieben habe.
Fand ich schon fast ne Nötigung nach dem Motto wenn du nicht unterschreibst gibts auch kein Geld..........
Meine Frage wäre jetzt ob jemand schon mal das gleiche Problem hatte bzw.ob wer Gerichturteil zu dem Thema kennt.