Hallo Ihr Lieben,
bislang fehlen mir immer noch die Erstattungen meiner Bewerbungskosten.
Ende Juni habe ich einen Antrag aus dem Vermittlungsbudget gestellt und Ende Juli dann einen EGV -VA erhalten.
Es sind gute 20 Bewerbungen, wobei die meisten allerdings noch vor dem VA liegen.
Letzter Stand war Ende September habe ich alle Nachweise geliefert, seitdem Stille.
Ab EGV -VA müssen und ab VM können Sie mir die vereinbarten Kosten erstatten - sehe ich das richtig?
Gibt es noch irgendwelche Fristen? Gerade auch im Bezug darauf, dass ich seit Anfang Oktober nicht mehr hilfsbedürftig bin.
Ich habe vermutlich noch 1-2 weitere Bewerbungen, da hier die Rückläufer sich Zeit gelassen hatten und ich nicht meine Anschreiben rausrücken wollte (es waren Rückläufer oder Anschreiben als Nachweis akzeptiert)
Kann ich einfach eine formlose Zahlungsforderung schicken? Mit Androhung an Inkassokosten wie bei mir
?
Beste Grüße
bislang fehlen mir immer noch die Erstattungen meiner Bewerbungskosten.
Ende Juni habe ich einen Antrag aus dem Vermittlungsbudget gestellt und Ende Juli dann einen EGV -VA erhalten.
Es sind gute 20 Bewerbungen, wobei die meisten allerdings noch vor dem VA liegen.
Letzter Stand war Ende September habe ich alle Nachweise geliefert, seitdem Stille.
Ab EGV -VA müssen und ab VM können Sie mir die vereinbarten Kosten erstatten - sehe ich das richtig?
Gibt es noch irgendwelche Fristen? Gerade auch im Bezug darauf, dass ich seit Anfang Oktober nicht mehr hilfsbedürftig bin.
Ich habe vermutlich noch 1-2 weitere Bewerbungen, da hier die Rückläufer sich Zeit gelassen hatten und ich nicht meine Anschreiben rausrücken wollte (es waren Rückläufer oder Anschreiben als Nachweis akzeptiert)
Kann ich einfach eine formlose Zahlungsforderung schicken? Mit Androhung an Inkassokosten wie bei mir
Beste Grüße