Bewerbungskosten geltend machen Mischung Vermittlungsbudget und EGV-VA

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Erdo

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Hallo Ihr Lieben,

bislang fehlen mir immer noch die Erstattungen meiner Bewerbungskosten.
Ende Juni habe ich einen Antrag aus dem Vermittlungsbudget gestellt und Ende Juli dann einen EGV -VA erhalten.
Es sind gute 20 Bewerbungen, wobei die meisten allerdings noch vor dem VA liegen.
Letzter Stand war Ende September habe ich alle Nachweise geliefert, seitdem Stille.

Ab EGV -VA müssen und ab VM können Sie mir die vereinbarten Kosten erstatten - sehe ich das richtig?

Gibt es noch irgendwelche Fristen? Gerade auch im Bezug darauf, dass ich seit Anfang Oktober nicht mehr hilfsbedürftig bin.
Ich habe vermutlich noch 1-2 weitere Bewerbungen, da hier die Rückläufer sich Zeit gelassen hatten und ich nicht meine Anschreiben rausrücken wollte (es waren Rückläufer oder Anschreiben als Nachweis akzeptiert)

Kann ich einfach eine formlose Zahlungsforderung schicken? Mit Androhung an Inkassokosten wie bei mir :) ?

Beste Grüße
 
Das JC hat 6 Monate Zeit, einen Antrag zu bescheiden. Erst nach Ablauf dieser Frist, kannst du eine Untätigkeitsklage beim SG einreichen.

Wie oft hast du bisher den Sachstand in dieser Angelegenheit beim JC nachweisbar angefragt?
 
Die 6 Monatsfrist für Anträge ist mir bewusst, aber handelt es sich um überhaupt um einen Antrag, wenn die Zusicherung in einem EGV -VA verankert ist oder bezieht sich die Frist sogar auch auf die Bearbeitung meiner Nachweise? Gibt es denn formal Unterschiede zwischen meinem Antrag aus dem Vermittlungsbudget und denen aus dem VA ? Bislang habe ich keine Nachfragen getätigt. Letzter Stand ist Aufforderung zur Mitwirkung und die Übergabe der Nachweise meinerseits. Wollte jetzt nach zwei Monaten Stille hier nachfragen, ob ich bereits fordern kann oder was nun der richtige Schritt wäre
 
Was steht zum Thema Erstattung von Bewerbungskosten in der EGV oder dem VA ? Steht dort, dass die Kosten direkt erstattet werden oder steht dort, dass diese Kosten auf Antrag und Prüfung erstattet werden können?
 
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Könnten die sich theoretisch rausreden, da ich nicht erneut einen Antrag erstellt hatte? Ich ging davon aus, dass mein laufender von Ende Juni noch Gültigkeit besaß. Die informieren einem echt zu Nichts.
 
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