Vorsicht: Den Antrag mußt Du gestellt haben, BEVOR Du irgendwelche Bewerbungskosten verursachtest.
Das heißt: Du stellst den Antrag, daraufhin bekommst Du ein Antragsformular MIT eingetragenem Datum des Antrages. Und in der Regel einen Zettel, daß der nun ein Jahr gelte, und es kann da auch noch z.B. stehen, daß Du Reaktionen auf Bewerbungen (möglichst) in Zehnerpacks einreichen sollst. Und, z.B. hier in Stuttgart, steht auch noch drauf, daß Bewerbungen per Email nicht zählten.
Nur die Bewerbungen (bzw. die Reaktionen (Zwischenbescheid, Absage, Einladung, Zusage) darauf), die Du NACH dem Antragsdatum ausschickst, darfst Du später dann einreichen.
Hast Du das so gemacht, dann solltest Du vom Amt zeitnah einen neuen Antrag bekommen, und Dein Geld (bis max. 260 EUR/Jahr).
Tut sich da nichts, dann besteht die Gefahr, daß der Antrag im Ämterwirrwahr der Zuständigkeiten unterging.
Kurzum: Frag nach. Schriftlich.