Panikaxel
Elo-User*in
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hallo,
habe soeben ein schreiben nach § 59 in verbindung mit § 309 zu einem beratungsgespräch mit anschließender kostenlosen erstellung von bewerbungsfotos erhalten. muß ich mich nun fotografieren lassen und kann ich nach erfolgtem ausdruck der fotos das löschen des datenspeichers verlangen?
habe soeben ein schreiben nach § 59 in verbindung mit § 309 zu einem beratungsgespräch mit anschließender kostenlosen erstellung von bewerbungsfotos erhalten. muß ich mich nun fotografieren lassen und kann ich nach erfolgtem ausdruck der fotos das löschen des datenspeichers verlangen?