Wenn man sich anschaut, wie die doch tatsächlich mit Rechtschreibung, Satzzeichen, Formatierung und
Ausdruck in ihrem eigenen Vertrag komplett abwirtschaften, kann man die nur noch mal über einen
(ganz alten) Teppich schauen lassen, aber nicht über die eigene Bewerbung.
§1 Zugangsberechtigung
(1) Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind Personen, die im Leistung stehen
und die Nutzungsordnung beachten. Sie haben damit im Rahmen der zur Verfügung stehen
Ressourcen im Bewerbungszentrum Zugang zu den Computern.
"Die im Leistung stehen" macht Appetit auf mehr, genauso wie die Suche der letzten Bauteile
eines fehlenden Partizips, die wahrscheinlich auf dem Werkstattboden verstreut sind.
(3) Eigenverantwortlichen Datenschutz
Jeder Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich , dass seine Daten anderen Kunden nicht
zugänglich bzw. einsehbar sind. Es ist nicht gestattet , Einsicht in die gespeicherten Daten anderen
Kunden zu nehmen (Monitor , USB-Sticks schriftliche bzw. ausgedruckte Unterlagen ).
Da wurde der Akkusativ umgeschult auf Nominativ und wir erfahren auch noch, dass sich Satzzeichen
neuerdings gerne mit Leerzeichen umgeben. Danke, grrroßes Danke!
(1)Verbotene Datenübermittlung
Es ist untersagt MP3 Dateien oder Dateien mit rechtswidrigem Inhalt oder rechtswidrigen erlangten
Daten downzuloaden oder auszudrucken.
MP3-Dateien können ohne gewisse Klangeinbußen nur sehr schlecht ausgedruckt werden und
wahrscheinlich sind mit den "rechtswidrigen erlangten Daten" wohl eher "rechtswidrig erlangten Daten"
gemeint.
Ansonsten ist eine Bewerbung selbstverständlich eine Werbung mit kommerzieller Absicht, was einem
nicht nur in jeder Maßnahme vorgehustet wird, sondern hier auch noch untersagt ist.
Genauso untersagt wie das Schubsen der Maus, denn Verkabelung und Standort des PCs soll unverändert
bleiben, womit sich eigentlich alles und jeder erledigt hätte.
