Noturnus
Elo-User*in
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Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt. Ich hatte gegen die Eingliederungsvereinbarung beim Sozialgericht Klage eingereicht. Es gibt noch keine Entscheidung hierzu.
Ich bin jetzt von meinem Arzt krank geschrieben worden. Kann mir hier vielleicht jemand einen Rat geben, ob ich mich während der Erkrankungszeit/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (drei Wochen) weiterhin zu bewerben (schriftlich) habe? Gibt es in solchen Fällen bereits Urteile, wie würdet ihr das machen? Es wäre mir auch gar nicht möglich, während der AU beim Arbeitgeber vorstellig zu werden.
Danke für eure Hilfe!
Ich bin jetzt von meinem Arzt krank geschrieben worden. Kann mir hier vielleicht jemand einen Rat geben, ob ich mich während der Erkrankungszeit/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (drei Wochen) weiterhin zu bewerben (schriftlich) habe? Gibt es in solchen Fällen bereits Urteile, wie würdet ihr das machen? Es wäre mir auch gar nicht möglich, während der AU beim Arbeitgeber vorstellig zu werden.
Danke für eure Hilfe!