Hallo Maxdrechler,
Ich bin krankheitsbedingt bereits 2017 aus dem Arbeitsleben ausgeschieden und dann ins ALG und dann ins Krankengeld gerutscht.
Nun habe ich eine psychosomatische Reha wegen Depression und Angstzuständen hinter mir und wurde kurz darauf aus dem Krankengeld ausgesteuert.
Was genau heißt nun, du bist aus dem Arbeitsleben "ausgeschieden", wegen Krankheit endet ja nicht direkt das gesamte Erwerbsleben ???
In der Regel sind Krankheiten behandelbar und führen nicht zwangsläufig dazu, dass man nie wieder arbeiten kann.
Magst du uns verraten wie alt du bist, damit man sich eine realistischere Vorstellung davon machen könnte, wie die zuständigen Leistungsträger deinen "Ausstieg" so bewerten könnten ???
Ich habe Antrag auf Nahtlosigkeit gestellt, aber die ARGE war der Ansicht, dass ich voll arbeitsfähig bin.
Das bin ich nicht.
Du bist ja nicht so ganz neu hier angemeldet, zum Thema "Nahtlosigkeit" und wie dabei vorzugehen ist, kannst du schon sehr viele Beiträge finden und nachlesen ...
Hilfe zur Selbsthilfe bei Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und allem damit einhergehenden
www.elo-forum.org
... nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld ist (von der AfA bei Anspruch darauf)
IMMER ALGI zu zahlen, ganz gleich, wie man das (bei der AfA) nun gerne bezeichnen möchte ... es ist die gesetzliche Sonderregelung nach § 145 SGB III anzuwenden.
Man ist allerdings auch verpflichtet, sich mit seinem "Restleistungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen und dieses "Restleistungsvermögen" hat der ärztliche Dienst der AfA festzustellen ...
Dass es die "Arge" gar nicht mehr gibt (und wofür die mal zuständig waren) hast du ja inzwischen schon erkannt, in welcher Weise wurde denn nun bei der AfA (bzw. beim ÄD) festgestellt, dass du voll Leistungsfähig für den Arbeitsmarkt sein sollst ?
Ist dir dieses ÄD-Gutachten bekannt, wurdest du untersucht oder wurde nach "Aktenlage" entschieden und wenn "Aktenlage" welche ist das gewesen ???
Also was hast du für diese "Begutachtung" dem ÄD der AfA zur Verfügung gestellt ... Reha-Berichte / Arztberichte oder nur Schweigepflicht-Entbindungen unterschrieben ???
Wie wurdest du nach diesem Ergebnis zu deinen Möglichkeiten am umliegenden Arbeitsmarkt beraten und informiert, gab es solche Gespräche überhaupt schon, hast du vielleicht auch eine Eingliederungs-Vereinbarung (EGV) unterschrieben ?
Etwas mehr Hintergrund als "Hilfe ich soll mich bewerben und sehe das selbst als unmöglich an" wird schon nötig sein, um dir was dazu schreiben und raten zu können ...
"hoffen, dass mich keiner nimmt, auch wenn das meinen Gesundheitszustand verschlechtern würde?" - Damit war der Stress gemeint der mit dieser Option einhergeht. Damit war NICHT gemeint, dass ich meine Arbeitslosigkeit als gesundheitsgefährdent betrachte. Vll irreführend formuliert.
Egal wie du das formulierst ist deine "Verfügbarkeit" (dein
WILLE arbeiten zu gehen) eine grundlegende Voraussetzung für deinen Anspruch auf ALGI, das gilt auch nach der Aussteuerung, denn ALGI ist
KEIN "Ersatzkrankengeld".
Was für Optionen habe ich denn wenn ich da aufschlage?
Du hast die Option umfassende Beratung einzufordern, was du mit deiner "Restleistungsfähigkeit" noch so machen könntest und dabei haben die Arbeitsberater auch den § 140 SGB III im Auge zu behalten ...
(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen. (2) Aus allgemeinen
www.buzer.de
Die wissen um meine Situation. Sie haben Akteneinsicht bekommen. Die Sachbearbeiterin damals hatte sogar gesagt, dass ihr meine Situation leid tut.
Die SB geht deine konkrete gesundheitliche Situation aber gar nichts an (in medizinische Daten bekommen die auch
KEINE "Akteneinsicht", das ist gar nicht erlaubt), das bespricht man nur mit Ärzten aber nicht mit Arbeitsvermittlern und für ihr "Mitleid" kannst du dir auch
NIX kaufen wenn dein Geld wegen Verstoß gegen deine Pflichten nach SGB III gesperrt oder eingestellt wird.
Das förderlichste in der jetzigen Lage (nach Ansicht meiner Therapeutin) wäre mir erstmal meine Ruhe zu lassen.
Das ist für die Agentur für Arbeit so weit ich weiß keine Option.
Das siehst du allerdings völlig richtig, die AfA ist kein "Sanatorium" und die SB werden nicht dafür bezahlt, dich zu verschonen und in Ruhe zu lassen.
Das passiert höchstens (in Grenzen) wenn du einen Reha- oder EM-Renten-Antrag an die DRV gestellt hast ... bis dort zu Reha oder deiner Erwerbsfähigkeit entschieden wurde.
Was konkret stellst du dir denn selber vor wie es weitergehen könnte, ALGI wird ja auch nicht ewig gezahlt und dann kommt nur noch Hartz 4 in Frage wenn du sonst keine finanziellen Mittel für deinen Lebensunterhalt hast ???
Dort erwartet man aber auch, dass du dich um Arbeit bemühst, damit diese Sozial-Leistung nicht langfristig gezahlt werden muss ...
Selber beschließen, dass man das Arbeitsleben nun "zu den Akten legen" möchte, kann man nur wenn man sich das auch aus eigenen finanziellen Mitteln erlauben kann ...
Laut deren Aktenlage bin ich voll vermittlungsfähig.
Wenn du lt. Aktenlage des AfA-ÄD nicht Vermittlungsfähig wärst würde das aktuell auch nicht viel ändern, man hätte dich dann schriftlich aufgefordert eine Leistung bei der DRV zu beantragen.
Eine ernsthafte Vermittlung wird auch so nicht stattfinden, bisher suchen sich die AG ihre Mitarbeiter immer noch selber aus und an gesundheitlich Eingeschränkten (lange AU lässt ja darauf schließen) sind die eher weniger interessiert.
Ausserdem befürchte ich, dass ich dann diese Vermittlungsvereinbarung( oder wie die heißt?) unterzeichnen muss, was noch mehr Ärger durch "Vermittlungsvorschläge etc) hervorruft. Weißt du was ich meine?
Dafür, dass du schon länger hier angemeldet bist weißt du aber ziemlich wenig, das Ding heißt EGV und ist ein Vertrag mit deinem SB, wenn du nicht willst musst du niemals einen Vertrag unterschreiben ... auch keine EGV bei der AfA ...
Verlange die Rechtsgrundlagen wenn man dir dazu was anderes erzählen möchte ... ALGI ist davon nicht abhängig ob du diesen Vertrag unterschreibst oder nicht.
Vermittlungs-Vorschläge (VV) kannst du trotzdem bekommen ganz unabhängig von einer EGV bist du verpflichtet dich darauf zu bewerben, jedenfalls wenn sie RFB (Rechts-Folgen_Belehrungen) haben und die vorgeschlagene Stelle nach § 140 SGB III zumutbar wäre.
Wenn es da was gäbe für dich hätte man dir bestimmt schon öfter was zugeschickt, das ist also meist auch nur "heiße Luft" ... wo die AfA keine Angebote für dich findet, ist wohl für dich auch nicht viel zu holen ...
Deinen "guten
WILLEN" musst du trotzdem immer betonen ... mit deinem "Restleistungsvermögen" musst du dich der Vermittlung zur Verfügung stellen (wollen), das hast du schon auf dem ALGI-Antrag unterschrieben.
-------------------------Ich habe gerade gesehen, dass ich den Beitrag versehentlich in ALG 2 gepostet habe. Kann gelöscht werden. Ich reposte in ALG1!----------------------------
In der Zukunft genügt es den Beitrag / das Thema zu "Melden" und dann wird das verlegt, es ist überflüssig deswegen in einem anderen Foren-Bereich von vorne anzufangen ...
MfG Doppeloma