Ein Hallo in die Runde und als Kurzvorstellung, stiller Mitleser bin ich hier in diesem Forum schon längere Zeit. Eigentlich bin ich ein Mensch der sich mit den Sozialgesetzen schon sehr beschäftigt hat, selbst gebranntes Kind von Hartz4 seit einigen Jahren, und immer gerne hilfsbereit, habe schon einige Menschen vor der Arge vertreten, bisher immer erfolgreich, gehöre aber keiner Vereinigung an, zähle mich als Einzelkämpfer hier wo ich wohne. ... Hier im Forum habe ich nur selten geantwortet da ich einem anderen Forum angehörig bin was nichts mit ELO direkt zu tun hat als erstes und zum zweiten weil ich seit dem letzten Jahr im Mai schwer erkrankt bin. Es fehlt mir dadurch die Zeit sogar auch in meinem Projekt zu schreiben.
Mein jetziger Fall betrifft mich selber. Und ich muss hier um fachlichen Rat nachfragen. Bis kurz vor die Obdachlosigkeit wurde ich jetzt schon sanktioniert obwohl ich mir keiner wirklichen Schuld bewusst bin, vorgeworfen wird mir:
Begründung (des Sanktionsbescheides vom 11 Oktober 2010):
"Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ihre in der Eingliederungsereinbarung vom 7 Juni festgelegten Pflichten nicht umfassend erfüllt, da sie ihre Eigenbemühungen nicht ausreichend nachgewiesen haben.
Sie haben sich bei in der EGV aufgeführten Firmen beworben und diese Bewerbungen als Eigenbemühungen vorgelegt. Eine Bewerbung zugrundeliegende Stellenausschreibung haben sie nicht beigefügt, obwohl sie laut EGV dazu verpflichtet waren. Daher wurde die vereinbarte Anzahl der Eigenbemühungen nicht erbracht."
Das ist der Text der mir vorgeworfen wird, in der zweiten Sanktion ist der Wortlaut der gleiche.
Es geht im Kern meiner Frage darum ob mir das Amt vorschreiben kann/darf das ich mich bei gewissen Firmen nicht vorzustellen hätte, bzw. das die Arge mir gegenüber ausschliesst eine Bewerbung bei einer Firma als Eigenbemühung zu werten?
Ich möchte erst einmal hierauf von euch eine Antwort abwarten da ich als Argument habe das ich freie Berufswahl nach dem Grundgesetz habe. Und diese durch diese Einschränkung gefährdet sehe.
Bisheriger Verlauf bei mir ist: Ich lasse mich durch die Gewerkschaft vertreten, also werde anwaltschaftlich beraten, war auch schon zu einem Gespräch mit dem Landestagsabgeordneten, ...
... muss aber leider in Erfahrung bringen durch diverse Schriftwechsel (die ich sehr gerne hier veröffentlichen werde) das mein Anliegen den Sozialgerichten gegenüber durch die Anwälte meiner zuständigen Arge so verdreht und abseits jeder Realität gestellt werden das ich den Glauben in die Justiz im Ernst verloren habe. Die Gerichtsbarkeit folgt bis jetzt unisono den Argumenten der Arge ohne auch nur auf die Argumente meines Anwaltes einzugehen.
Gleichzeitig suche ich hier nach einem Journalisten dem ich gerne meine Fallkonstellation schildern möchte. Es ist so das ich schon immer widerspenstig gegen die Arge war weil ich meine Pflichten als auch meine Rechte wahrnahm, und nun fühle ich mich in meiner Existenz nicht nur extrem bedroht sondern auch vom "einstweilige Verfügung die ich schon einreichte" Sozialgericht in die Enge und auf die Strasse gedrängt.
Seit 5 Monaten lebe ich von der Hand in den Mund (60 Prozent Sanktion), als Antwortschreiben der Arge an meinen Anwalt wurde mir durchgegeben das ich nicht hilfebedürftig wäre weil ich keine Lebensmittelgutscheine in Anspruch genommen hätte (wie soll ich mit Lebensmittelgutscheinen meine Stromrechnung bezahlen?),
musste mein Auto mittlerweile abgeben, wurd von der Arge zur Schuldnerberatung verwiesen... Das ganze Programm was eine Behörde draufhat um eine Existenz zu entziehen.
Kernfrage nach wir vor ist:
"Kann mir die Arge vorschreiben sie zählt Bewerbungsbemühungen bei Firma X oder Y nicht als Eigenbemühung?"
Meine Sachbearbeiterin sagte mir das und hielt das fest in einer Eingliederungsvereinbarung. Ich sehe das anders. Ich sehe das so, das Firmen in denen ich mich wiederholt bewerbe gerade die gesunden FIrmen in meiner Umgebung sind in denn ich einmal unterkommen möchte. Eben meine freie Berufswahl.
Das Amt argumentiert dagegen, diese Bewerbungen wären fruchtlos da ich dort sowieso nicht schon eingestellt worden bin. Würde ich mich dort weiterhin bewerben wäre das mein privatinteresse und wäre somit keine Bewerbungsbemühung in deren Sinne.
Wie sehen das die Experten hier?
P.S.: Selbstverständlich werde ich hier (wie weiter oben schon beschrieben) gerne Schriften wiedergeben die beispielsweise die Arge mit dem Landtagsabgeordneten führte oder...
Viele Grüße
wotse
Mein jetziger Fall betrifft mich selber. Und ich muss hier um fachlichen Rat nachfragen. Bis kurz vor die Obdachlosigkeit wurde ich jetzt schon sanktioniert obwohl ich mir keiner wirklichen Schuld bewusst bin, vorgeworfen wird mir:
Begründung (des Sanktionsbescheides vom 11 Oktober 2010):
"Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ihre in der Eingliederungsereinbarung vom 7 Juni festgelegten Pflichten nicht umfassend erfüllt, da sie ihre Eigenbemühungen nicht ausreichend nachgewiesen haben.
Sie haben sich bei in der EGV aufgeführten Firmen beworben und diese Bewerbungen als Eigenbemühungen vorgelegt. Eine Bewerbung zugrundeliegende Stellenausschreibung haben sie nicht beigefügt, obwohl sie laut EGV dazu verpflichtet waren. Daher wurde die vereinbarte Anzahl der Eigenbemühungen nicht erbracht."
Das ist der Text der mir vorgeworfen wird, in der zweiten Sanktion ist der Wortlaut der gleiche.
Es geht im Kern meiner Frage darum ob mir das Amt vorschreiben kann/darf das ich mich bei gewissen Firmen nicht vorzustellen hätte, bzw. das die Arge mir gegenüber ausschliesst eine Bewerbung bei einer Firma als Eigenbemühung zu werten?
Ich möchte erst einmal hierauf von euch eine Antwort abwarten da ich als Argument habe das ich freie Berufswahl nach dem Grundgesetz habe. Und diese durch diese Einschränkung gefährdet sehe.
Bisheriger Verlauf bei mir ist: Ich lasse mich durch die Gewerkschaft vertreten, also werde anwaltschaftlich beraten, war auch schon zu einem Gespräch mit dem Landestagsabgeordneten, ...
... muss aber leider in Erfahrung bringen durch diverse Schriftwechsel (die ich sehr gerne hier veröffentlichen werde) das mein Anliegen den Sozialgerichten gegenüber durch die Anwälte meiner zuständigen Arge so verdreht und abseits jeder Realität gestellt werden das ich den Glauben in die Justiz im Ernst verloren habe. Die Gerichtsbarkeit folgt bis jetzt unisono den Argumenten der Arge ohne auch nur auf die Argumente meines Anwaltes einzugehen.
Gleichzeitig suche ich hier nach einem Journalisten dem ich gerne meine Fallkonstellation schildern möchte. Es ist so das ich schon immer widerspenstig gegen die Arge war weil ich meine Pflichten als auch meine Rechte wahrnahm, und nun fühle ich mich in meiner Existenz nicht nur extrem bedroht sondern auch vom "einstweilige Verfügung die ich schon einreichte" Sozialgericht in die Enge und auf die Strasse gedrängt.
Seit 5 Monaten lebe ich von der Hand in den Mund (60 Prozent Sanktion), als Antwortschreiben der Arge an meinen Anwalt wurde mir durchgegeben das ich nicht hilfebedürftig wäre weil ich keine Lebensmittelgutscheine in Anspruch genommen hätte (wie soll ich mit Lebensmittelgutscheinen meine Stromrechnung bezahlen?),
musste mein Auto mittlerweile abgeben, wurd von der Arge zur Schuldnerberatung verwiesen... Das ganze Programm was eine Behörde draufhat um eine Existenz zu entziehen.
Kernfrage nach wir vor ist:
"Kann mir die Arge vorschreiben sie zählt Bewerbungsbemühungen bei Firma X oder Y nicht als Eigenbemühung?"
Meine Sachbearbeiterin sagte mir das und hielt das fest in einer Eingliederungsvereinbarung. Ich sehe das anders. Ich sehe das so, das Firmen in denen ich mich wiederholt bewerbe gerade die gesunden FIrmen in meiner Umgebung sind in denn ich einmal unterkommen möchte. Eben meine freie Berufswahl.
Das Amt argumentiert dagegen, diese Bewerbungen wären fruchtlos da ich dort sowieso nicht schon eingestellt worden bin. Würde ich mich dort weiterhin bewerben wäre das mein privatinteresse und wäre somit keine Bewerbungsbemühung in deren Sinne.
Wie sehen das die Experten hier?
P.S.: Selbstverständlich werde ich hier (wie weiter oben schon beschrieben) gerne Schriften wiedergeben die beispielsweise die Arge mit dem Landtagsabgeordneten führte oder...
Viele Grüße
wotse