Hi,
leider habe ich bisher fast immer, wenn ich was gefragt habe, keine Antwort bekommen. Ich versuchs dennoch noch mal.
Also das Jobcenter (respektive der Bereichsleiter) verlangen von mir, dass ich mich "ruhig verhalte" und NICHT bewerbe, bis mein Prozess gegen Jobcenter und Rentenversicherung entschieden ist.
Nun habe ich eine neue Sachbearbeiterin und die hat mich eingeladen und ich soll Bewerbungsaktivitäten mitbringen und Lebenslauf.
Ja was denn nun? Krieg ich nun wieder einen drauf, weil ich mich kaum beworben habe?
Zum Hintergrund:
Ich habe nach dem Abbruch des Referendariats eine REha gemacht. Dort wurde mir geraten, eine berufliche Reha anzuschließen. Die habe ich beantragt, wurde aber von der Rentenversicherung abgelehnt. Das Jobcenter hat ein psychologisches Gutachten über mich erstellt, wo auch steht, dass ich eine berufliche Reha machen solle, eine normale Umschulung vermutlich nicht zuende bringe.
Das führte jedoch nicht dazu, dass ich eine Umschulung erhielt, sondern dazu, dass mir der Bildungsgutschein gestrichen wurde und jeder Antrag auf Eingliederung, Praktikum oder anderen Sachen abgelehnt wurde. Zuletzt hieß es (mündlich durch den Bereichsleiter) ich solle endlich die Füße still halten, er würde nicht mal mehr Bewerbungskosten bewilligen, bis das endlich entschieden sei.
Die Rentenversicherung stellt sich auf den Standpunkt, dass keine berufliche Reha nötig sei, das Jobcenter, dass es keine Umschulung (oder sonst etwas anderes) machen könne- nichtmal ein 1-Euro-Job wäre für mich drin mit dem Gutachten.
Übrigens habe ich auch gleichzeitig schon eine Ausbildung und keine Ausbildung. Nach dem Sozialgesetzbuch, was für Berufsausbildungsbeihilfe zuständig wäre, habe ich schon eine Ausbildung und damit keinen Anspruch auf eine zweite Förderung. Nach einem anderen Sozialgesetzbuch, wo es um Umschulung geht, habe ich noch keine Ausbildung und ohne Ausbildung auch keine Umschulung. Da es 2 verschiedene Gesetzbücher sind, sieht auch niemand einen Widerspruch darin. Habe ich dem Richter auch so mitgeteilt.
Meine Frage: Krieg ich nun wieder Druck, weil ich mich jetzt nicht mehr beworben habe, obwohl von mir ja verlangt wurde, dass ich das nicht tue?
leider habe ich bisher fast immer, wenn ich was gefragt habe, keine Antwort bekommen. Ich versuchs dennoch noch mal.
Also das Jobcenter (respektive der Bereichsleiter) verlangen von mir, dass ich mich "ruhig verhalte" und NICHT bewerbe, bis mein Prozess gegen Jobcenter und Rentenversicherung entschieden ist.
Nun habe ich eine neue Sachbearbeiterin und die hat mich eingeladen und ich soll Bewerbungsaktivitäten mitbringen und Lebenslauf.
Ja was denn nun? Krieg ich nun wieder einen drauf, weil ich mich kaum beworben habe?
Zum Hintergrund:
Ich habe nach dem Abbruch des Referendariats eine REha gemacht. Dort wurde mir geraten, eine berufliche Reha anzuschließen. Die habe ich beantragt, wurde aber von der Rentenversicherung abgelehnt. Das Jobcenter hat ein psychologisches Gutachten über mich erstellt, wo auch steht, dass ich eine berufliche Reha machen solle, eine normale Umschulung vermutlich nicht zuende bringe.
Das führte jedoch nicht dazu, dass ich eine Umschulung erhielt, sondern dazu, dass mir der Bildungsgutschein gestrichen wurde und jeder Antrag auf Eingliederung, Praktikum oder anderen Sachen abgelehnt wurde. Zuletzt hieß es (mündlich durch den Bereichsleiter) ich solle endlich die Füße still halten, er würde nicht mal mehr Bewerbungskosten bewilligen, bis das endlich entschieden sei.
Die Rentenversicherung stellt sich auf den Standpunkt, dass keine berufliche Reha nötig sei, das Jobcenter, dass es keine Umschulung (oder sonst etwas anderes) machen könne- nichtmal ein 1-Euro-Job wäre für mich drin mit dem Gutachten.
Übrigens habe ich auch gleichzeitig schon eine Ausbildung und keine Ausbildung. Nach dem Sozialgesetzbuch, was für Berufsausbildungsbeihilfe zuständig wäre, habe ich schon eine Ausbildung und damit keinen Anspruch auf eine zweite Förderung. Nach einem anderen Sozialgesetzbuch, wo es um Umschulung geht, habe ich noch keine Ausbildung und ohne Ausbildung auch keine Umschulung. Da es 2 verschiedene Gesetzbücher sind, sieht auch niemand einen Widerspruch darin. Habe ich dem Richter auch so mitgeteilt.
Meine Frage: Krieg ich nun wieder Druck, weil ich mich jetzt nicht mehr beworben habe, obwohl von mir ja verlangt wurde, dass ich das nicht tue?