Art 12 GG
Elo-User*in
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Vorweg, eine EGV habe ich nicht unterschrieben, sie ist mir aber bei der AL-Meldung unterbreitet und mitgegeben worden. Darin heißt es, daß Reise- sowie Bewerbungskosten erst nach drei Monaten Arbeitslosigkeit übernommen werden können.
Diese drei Monate sind aber noch nicht um (erst in etwa anderthalb Wochen
).
Nichtsdestotrotz habe ich dann dem SB ein Schreiben zukommen lassen in dem ich um Kostenerstattung für Bewerbungen gem. § 44 SGB III bat. Als Antwort kam lediglich, daß eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erst nach drei Monaten der AL möglich sei. In diesem Zusammenhang wurde auch das Wort "Eigenleistungsfähigkeit" kurz erwähnt. Die Kosten die vorher angefallen waren können noch (!) nicht berücksichtigt werden. So wie es ja auch in der NICHT von mir unterschriebenen EGV steht.
Was soll ich nun darauf antworten? Wenn ich ehrlich bin ist es mir eig. egal da es nicht mehr lange hin ist bis ich "Anspruch" habe. Weiterhin sind mir keine wesentlich hohen Kosten bei den Bewerbungen entstanden.
Es sei noch gesagt daß ich mich mit meinem SB relativ gut verstehe.Dennoch bin ich mit meinen Handlungen immer wachsam und laße mich nicht um den Finger wickeln. Nun möchte ich auch nichts so einfach herschenken wenn man es auch "erwirken" kann. Und an diesem Punkt ersuche ich nun Rat.
Diese drei Monate sind aber noch nicht um (erst in etwa anderthalb Wochen

Nichtsdestotrotz habe ich dann dem SB ein Schreiben zukommen lassen in dem ich um Kostenerstattung für Bewerbungen gem. § 44 SGB III bat. Als Antwort kam lediglich, daß eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erst nach drei Monaten der AL möglich sei. In diesem Zusammenhang wurde auch das Wort "Eigenleistungsfähigkeit" kurz erwähnt. Die Kosten die vorher angefallen waren können noch (!) nicht berücksichtigt werden. So wie es ja auch in der NICHT von mir unterschriebenen EGV steht.
Was soll ich nun darauf antworten? Wenn ich ehrlich bin ist es mir eig. egal da es nicht mehr lange hin ist bis ich "Anspruch" habe. Weiterhin sind mir keine wesentlich hohen Kosten bei den Bewerbungen entstanden.
Es sei noch gesagt daß ich mich mit meinem SB relativ gut verstehe.Dennoch bin ich mit meinen Handlungen immer wachsam und laße mich nicht um den Finger wickeln. Nun möchte ich auch nichts so einfach herschenken wenn man es auch "erwirken" kann. Und an diesem Punkt ersuche ich nun Rat.