Bewerbungen von erzwungenen Stellen

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Toni77

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Es geht um etwas, was ich merkwürdig finde.

Entfällt hierbei das Anschreiben? Da in dem Schreiben nur Lebenslauf und Zeugnisse gefragt wurden. Ist das nicht rechtswidrig, denn ich würde in einem Anschreiben sicherlich die Wahrheit erwähnen, dass mir eine Stelle nicht zusagt und ich deswegen ganz natürlich keine Motivation dafür aufbringen würde, was etwas ganz anderes ist, als die Aufnahme von Arbeit zu sabotieren.
 

Regensburg

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Entfällt hierbei das Anschreiben? Da in dem Schreiben nur Lebenslauf und Zeugnisse gefragt wurden.
Anschreiben gehört zur Bewerbung.
Ist das nicht rechtswidrig,
Nein
denn ich würde in einem Anschreiben sicherlich die Wahrheit erwähnen, dass mir eine Stelle nicht zusagt und ich deswegen ganz natürlich keine Motivation dafür aufbringen würde
Darfst Du nicht - Du bist verpflichtet jeden Zumutbaren Job anzunehmen
was etwas ganz anderes ist, als die Aufnahme von Arbeit zu sabotieren.
Nein - es ist das gleiche.

Ein Fazit für Dich:
Du musst jeden Zumutbaren Job annehmen - ob Du willst oder nicht.
 

druide65

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Wahrheit ist etwas gutes aber in diesem Fall nicht zielführend.

Zu Sagen das man keine Motivation für die Arbeitsstelle hätte oder sie einem nicht zusagt,ist nun mal für das SGB irrelevant und gilt zudem als Verhinderung der Arbeitsaufnahme und zieht zwangläufig eine Sanktion nach.

Also kurzes Anschreiben,Lebenslauf und Zeugnisse dabei und schauen was passiert.Vielleicht hast du die entsprechenden Qualifikationen gar nicht,oder du kannst die Arbeitsstelle nicht mit dem ÖPNV erreichen,es können viele Gründe auftreten warum die Stelle nicht passgenau ist.

Aber niemals erwähnen das du keine Motivation hast oder ähnliches.Böse Falle!
 

Toni77

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Nun, was ich meine, ist das Zumutbarkeit ein Weites nicht konkret auslegbares Thema ist. Manchmal weiß man gar nicht genau, warum es sich so anfühlt, als wenn eine Stelle nicht zumutbar wäre. Ich verstehe nicht, warum man deswegen in der Beweisnot ist. Es ist ja nicht so, dass eine Stelle dadurch zumutbar wird, wenn man nicht konkret ausdrücken kann, warum sie nicht zumutbar ist.

Was das Anschreiben angeht, soll ich deswegen lügen oder wie soll ich das verstehen? Soll ich sagen, dass ich anders darüber fühle als ich es Wirklich tue? Wie kann es sein, dass nicht lügen zu wollen, gleichgesetzt wird mit der Verhinderung einer Arbeitsaufnahme?
 
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Regensburg

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Kurz gesagt:

A - Du darfst die Wahrheit sagen - aber, dann musst Du mit den Konsequenzen auch leben denn, Du musst jeden Zumutbaren Job nach §10 SGB 2 annehmen,

oder

B - man muss "Notlügen" um zu überleben = meine Empfehlung.
 

druide65

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Ich kann die Frustation durchaus verstehen,aber das SGB oder deinen SB interessieren deine Gefühle nicht.So ist dann auch leider die Gesetzeslage.

Nicht zumutbar wäre eine Stelle beispielsweise bei

-sittenwidrigen Lohn
- zu lange Pendelzeiten(Mehr als 3 Stunden)
-aus gesundheitlichen Gründen

Grauzone wäre z.B wenn du als Vegetarier in einer Schlachterei arbeiten sollst.Wenn du da natürlich Schnappatmung bekommst ,greifen wieder gesundheitliche Gründe.
 

Toni77

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Es bleibt trotzdem ein weites Thema, was ja dieser Paragraph beinhaltet. Ich verstehe nicht, wieso meine Gedankengänge nicht absolut offensichtlich sind. Warum muss man beweisen, wenn etwas nicht zumutbar ist, wenn man dieses vielleicht gar nicht genau ausdrücken kann. Und ich hab noch nicht mal von Wahrheit reden gesprochen. Unfassbar und traurig...Wenn man benachteiligt wird, wenn andere ihre Rechte nicht wahrnehmen. Und dann wird man als faul betitelt.
 
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itstoolong

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- zu lange Pendelzeiten(Mehr als 3 Stunden)

Aus persönlicher Erfahrung: Die fachlichen Weisungen § 10 SGB II sprechen von „bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit täglich.“

„Soweit z. B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese zugrunde gelegt werden.“
 

Regensburg

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Ich meinte, ich möchte nicht lügen.
Wenn Du in diesem Fall nicht Lügst - wirst Du Sanktioniert => Arbeitsvereitelung.
Wie kann sich so ne Exkrement überhaupt durchsetzen.
Auf eine ehrliche weiße -> nie - oder auch immer -> je nach dem :)
Habt ihr alle nur Stroh im Kopf? Unfassbar
Es ist kein Stroh - es sind Erfahrungen - Leider....

Nachtrag @Toni:
Jetzt habe ich gesehen, das Du Dein Beitrag editiert hast - passt :)
 

Toni77

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Ich denke nicht, dass ich gezwungen bin zu lügen. Denn Lügen haben niemals was mit Recht zu tun. Das Gesetz ist schon okay, es geht um die Auslegung. Wie auch immer, schönen Tag noch
 

druide65

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Aus persönlicher Erfahrung: Die fachlichen Weisungen § 10 SGB II sprechen von „bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit täglich.“

„Soweit z. B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese zugrunde gelegt werden.“

Ja richtig 2,5 nicht Drei :wink:
 

Toni77

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:) Was für eine Wahrheit? Ich hab einfach keine Lust zu lügen, dass mir der Job zusagt, wenn er es nicht tut (vll schreiben Sie es einfach 10 Mal auf, bis Sie es verstehen) Wie kann ich das auch tun? Ich weiß doch nur wie ich fühle. Mehr weiß ich doch gar nicht. Und Intuition ist immer wahr. Ich bin doch nur Mensch. Ich weiß nicht mal wie lügen geht, abgesehen von einer weißen. Ich wüsste nicht, welchen Vorteil ich davon hätte, gegen meine eigene Intuition zu gehen.
 

Regensburg

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Naja - ich schreibe jetzt Klartext.

1 - Erzwungene Stelle: meinst Du damit ein VV mit RfB ?

2 - Falls ja, und Du schreibst das dir die Stelle nichts zusagt, dann ist Dir eine Sanktion ziemlich sicher.
 

Toni77

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Ich hab keine Ahnung was VV mit RfB ist. Weder noch.

Also ich versteh das nicht. Wie kann ich denn bitte ein Anschreiben formulieren, was nicht mal real ist? Ich will ja gar nicht mal schreiben, dass die Stelle nicht zumutbar ist/zusagt sondern ich will nicht schreiben, dass sie zusagt, wenn es sich anders anfühlt. Und ich meine jetzt nicht generell Arbeit, sondern bestimmte Stellen, die einfach gefühlt gegen jede Vernunft gehen.

Warum bin ich da in der Beweisnot? Warum muss ich meine vernünftige Intuition darlegen, denn Intuition ist ein Gefühl, was manchmal nicht leicht ist, in Worte zu fassen und trotzdem wahr ist.
 
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Dinobot

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Also ich versteh das nicht. Wie kann ich denn bitte ein Anschreiben formulieren, was nicht mal real ist?

Weil es viielleicht notwendig ist und von Dir als Gegenleistung für SGB II Erhalt gefordert wird, weil der Arbeitsvermittler eben auch seine Vorschriften hat. Die liegt mithin in der Kontrolle dessen, dass Du Dich bewirbst und Dir zumutbare Stelle annehmen würdest. Es kommt hierbei nicht auf Deine Intuition oder Deine Gefühl an -sondern auf Fakten , die Du bringen musst. Nämlich , sich nun mal auf Stellen zu bewerben und sich damit auch sanktionen vom Hals zu halten . Ob Du für die Stelle geeignet bist -das wird nach festen Vorgaben und Regelungen bemessen. Die finden sich in den Fachlichen Weisungen zu § 10 SGB II wieder. Siehe:

https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_10-_30.03.2017.pdf

Wenn Du Dir Ärger vom Hals hatlen willst -dann bewirb Dich mit einem Standard Schreiben auf die Stelle -und stelle Dir einfach vor -es wäre die tollste Stelle der Welt.

Das Leben ist nicht immer fair und auch kein Wunschkonzert. Besonders nicht im SGB II. Die Vermittler wollen Deine Motivation prüfen. Mit solchen Vermittlungsvorschlägen (VV ). Und wenn Du die nicht mit Bewerbungen unter Beweis stellst, dann drohen Dir stattdessen Maßnahmezuweisungen. Zur Stärkung Deiner Motivation -wie sich das dann nennt.

Ferner bekommst Du dazu Vermittlungshemmnisse unterstellt.
Begib Dich nicht selbst ins Abseits und versuche die Bewerbungen als solche einwandfrei zu machen und auch zu versenden. Mit etwas Übung hat man so was schnell erledigt und denkt dann nicht weiter darüber nach.

Das ist der bessere Weg - denn wir hier alle irgendwann lieber gegangen sind als deswegen mit Sanktonen und Sinnlos-Maß
nahmen zugemüllt zu werden.

Hartz iV belohnt Wahrheiten nicht -sondern nutzt sie und die ehrichen Elo schamlos aus -was die Arbeitsvermittler und das System betrifft.

Du solltest Dir ein dickes Fell zulegen und ein zweckdienliches Verhalten und niemals gegenüber den Arbeitsvermittlern Schwächen eingestehen oder gar über Deine Gefühle reden. Das sit Privatsache und sollte es auch bleiben . Die Wahrheit über Deine mentale Verfassung oder Deine Gefühle , welche Vermittlungsvorschläge bei Dir auslösen, sind im SGB II fehl am Platze. Zudem kann man alles für sich ergründen -wenn man es analysiert und erst einmal ehrlich mit sich selbst ist.

Du machst es Dir unnötig schwer -mit Deiner Einstellung. Wir alle müssen uns an Spielregeln halten und auch Dinge erledigen -die fragwürdig sind , wie unpassende Vermittlungsvorschlöge. Es ist immer am Ende das kleinere Übel -weil man sich so Ärger mit den Vermittlern vom Hals hält und seinen Regelsatz santkionsfrei hält -soweit möglich.

Neben den VV hält Dich doch auch ansonsten niemand von Bewerbungen auf Stlellen ab -die Deinem Gefühl besser entsprechen -oder?

Aber neben deinem Gefühl solltest Du auch handfestes Wissen über Deine Fähigkeiten und Talente besitzen und das auch benennen und einordnen können -ansonsten bekommst Du irgendwann mal Probleme damit. -so meine Einschätzung dazu.

Ich hab keine Ahnung was VV mit RfB ist. Weder noch.

Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrungen.

Wenn Du VV ohne RfB bekommen hast -nur dann musst Du daraufhin keine Bewerbungen schreiben . Ansonsten dorht Dir bei Nichtbewerbung eine Sanktion . Steht dann auch so in den RfB drin.
 

Toni77

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Das ist ja der Punkt. Ich bin auf der Suche nach Arbeit, aber muss mich zweigleisig bewerben. Jetzt ist es so, dass ich aus persönlichen Gründen in der Vergangenheit die Arbeitssuche etwas vernachlässigt habe, wenn auch gleichzeitig es wenig Arbeit in meinem Bereich gibt. Und jetzt, wo ich nach Arbeit suche, kommen diese nervigen VV Dinger dazu.

Allgemein, zu dem was du schreibst bin ich geteilter Meinung. Ich denke, du hast da den einen oder anderen Selbst-bluff, der mal einen Call bräuchte. Aber grundsätzlich danke für wie du es gemeint hast, das ist ja immer ein Unterschied.
 
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