Also ich versteh das nicht. Wie kann ich denn bitte ein Anschreiben formulieren, was nicht mal real ist?
Weil es viielleicht notwendig ist und von Dir als Gegenleistung für
SGB II Erhalt gefordert wird, weil der Arbeitsvermittler eben auch seine Vorschriften hat. Die liegt mithin in der Kontrolle dessen, dass Du Dich bewirbst und Dir zumutbare Stelle annehmen würdest. Es kommt hierbei nicht auf Deine Intuition oder Deine Gefühl an -sondern auf Fakten , die Du bringen musst. Nämlich , sich nun mal auf Stellen zu bewerben und sich damit auch sanktionen vom Hals zu halten . Ob Du für die Stelle geeignet bist -das wird nach festen Vorgaben und Regelungen bemessen. Die finden sich in den Fachlichen Weisungen zu § 10
SGB II wieder. Siehe:
https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_10-_30.03.2017.pdf Wenn Du Dir Ärger vom Hals hatlen willst -dann bewirb Dich mit einem Standard Schreiben auf die Stelle -und stelle Dir einfach vor -es wäre die tollste Stelle der Welt.
Das Leben ist nicht immer fair und auch kein Wunschkonzert. Besonders nicht im
SGB II. Die Vermittler wollen Deine Motivation prüfen. Mit solchen Vermittlungsvorschlägen (
VV ). Und wenn Du die nicht mit Bewerbungen unter Beweis stellst, dann drohen Dir stattdessen Maßnahmezuweisungen. Zur Stärkung Deiner Motivation -wie sich das dann nennt.
Ferner bekommst Du dazu Vermittlungshemmnisse unterstellt.
Begib Dich nicht selbst ins Abseits und versuche die Bewerbungen als solche einwandfrei zu machen und auch zu versenden. Mit etwas Übung hat man so was schnell erledigt und denkt dann nicht weiter darüber nach.
Das ist der bessere Weg - denn wir hier alle irgendwann lieber gegangen sind als deswegen mit Sanktonen und Sinnlos-Maß
nahmen zugemüllt zu werden.
Hartz iV belohnt Wahrheiten nicht -sondern nutzt sie und die ehrichen Elo schamlos aus -was die Arbeitsvermittler und das System betrifft.
Du solltest Dir ein dickes Fell zulegen und ein zweckdienliches Verhalten und niemals gegenüber den Arbeitsvermittlern Schwächen eingestehen oder gar über Deine Gefühle reden. Das sit Privatsache und sollte es auch bleiben . Die Wahrheit über Deine mentale Verfassung oder Deine Gefühle , welche Vermittlungsvorschläge bei Dir auslösen, sind im
SGB II fehl am Platze. Zudem kann man alles für sich ergründen -wenn man es analysiert und erst einmal ehrlich mit sich selbst ist.
Du machst es Dir unnötig schwer -mit Deiner Einstellung. Wir alle müssen uns an Spielregeln halten und auch Dinge erledigen -die fragwürdig sind , wie unpassende Vermittlungsvorschlöge. Es ist immer am Ende das kleinere Übel -weil man sich so Ärger mit den Vermittlern vom Hals hält und seinen Regelsatz santkionsfrei hält -soweit möglich.
Neben den
VV hält Dich doch auch ansonsten niemand von Bewerbungen auf Stlellen ab -die Deinem Gefühl besser entsprechen -oder?
Aber neben deinem Gefühl solltest Du auch handfestes Wissen über Deine Fähigkeiten und Talente besitzen und das auch benennen und einordnen können -ansonsten bekommst Du irgendwann mal Probleme damit. -so meine Einschätzung dazu.
Ich hab keine Ahnung was
VV mit
RfB ist. Weder noch.
Vermittlungs
vorschläge mit
Rechts
folgen
belehrungen.
Wenn Du
VV ohne
RfB bekommen hast -nur dann musst Du daraufhin keine Bewerbungen schreiben . Ansonsten dorht Dir bei Nichtbewerbung eine Sanktion . Steht dann auch so in den
RfB drin.