mein "berater" bein der arbeitsagentur sagte, trotz krankheit müsste ich weiterhin bewerbungen schreiben und auch auf rückfragen von unternehmen antworten.
ist das richtig?
Gesagt oder geschrieben??? Was er sagt, sollte dir gleichgültig sein.
Im Prinzip kannst du dir auch den ganzen Umstand sparen. Bewerbe dich bei Krankheit einfach nicht und wenn du eine Sanktion bekommst, gehst du zum Anwalt. Der schreibt einen Widerpsruch und eine EA für das Sozialgericht und du hast dein Geld ganz schnell wieder zurück. Dauert im Eilverfahren ca. 3 - 4 Wochen.
hat der widerspruch in diesem fall eine aufschiebende wirkung, da kein va vorliegt? ich nehme an, den anwalt muß das arbeitsamt zahlen, oder? sonst müsste ich das selbst machen. hoffentlich werden die nachzahlungen auch verzinst!
Wie jetzt? Bewerben trotz Krankheit? Selbst mit einem gebrochenen Zeh, geht das nicht. A - die Bewerbungen müssen zum Briefkasten, was sich schon mal schlecht macht, mit einem gebrochenen Zeh. B - was tun wenn ein AG tatsächlich auf die Bewerbung eingeht? Der Zeh ist ja immer noch gebrochen!
Stell dir vor, du musst aus irgend einem Grund mal ein Attest für deine "Erkrankung" vorlegen!
Wer meint, eine Krankheit entbinde von der Pflicht zur Bewerbung, sollte die Rechtsgrundlage nennen. Es hängt davon ab. Eine AU bedingt nicht zwingend, das man
keinen brief schreiben kann, kann das aber bedeuten. Und eine AU bedeutet nicht zwingend, dass man auch in absehbarer Zeit keine Vorstellungsgespräche wahrnehmen kann- kann das aber bedeuten. Der Irrglaube, eine AU entbinde pauschal von jeder denkbaren Verpflichtung, wird in der Rechtsprechung deftig abgekanzelt! Eine AU besagte ganau das, was draufsteht: im falle eines Arbeitslosen nämlich, dass eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Zeit nicht möglich ist!
Insofern ist die Aufforderung, Du solltest den SB zur Nennung der Rechtsgrundlage auffordern, mit Vorsicht zu geniessen. Die Rechtsgrundlage ist die allgemeine Bewerbungspflicht, einer weiteren Bedarf es nicht. Wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommen kannst, bedarf es als Nachweis eines Attestes.
Wer meint, eine Krankheit entbinde von der Pflicht zur Bewerbung, sollte die Rechtsgrundlage nennen. Es hängt davon ab. Eine AU bedingt nicht zwingend, das man
keinen brief schreiben kann, kann das aber bedeuten. Und eine AU bedeutet nicht zwingend, dass man auch in absehbarer Zeit keine Vorstellungsgespräche wahrnehmen kann- kann das aber bedeuten. Der Irrglaube, eine AU entbinde pauschal von jeder denkbaren Verpflichtung, wird in der Rechtsprechung deftig abgekanzelt! Eine AU besagte ganau das, was draufsteht: im falle eines Arbeitslosen nämlich, dass eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Zeit nicht möglich ist!
Insofern ist die Aufforderung, Du solltest den SB zur Nennung der Rechtsgrundlage auffordern, mit Vorsicht zu geniessen. Die Rechtsgrundlage ist die allgemeine Bewerbungspflicht, einer weiteren Bedarf es nicht. Wenn Du dieser Pflicht nicht nachkommen kannst, bedarf es als Nachweis eines Attestes.
Es gibht auch kein Gesetz, das Dich dazu zwingt, Dich zu bewerben, wenn es regnet oder der Nachbar "Schwarzbraun ist die Haselnuss" singt! Es gibt nur ein gesetz, dass Dich dazu zwingt, Dich zu bewerben. Und solange Du kein Attest hast, dass das nicht geht, musst Du das tun.
Natürlich -ich habe es ja geschrieben- gibt es Erkrankungen, bei denen das nicht möglich/sinnvoll ist. Aber eine Arbeitsunfähigkeit ist allgemein gesprochen keine Bewerbungsunfähigkeit. Es ist halt so, wie es immer ist: wer einer gestzlichen Verpflichtung aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen kann, muss das nachweisen. Eine AU weist das nicht nach, sondern etwas ganz anderes!
Es hat eben alles seine zwei Seiten: auf entsprechende Nachfrage habe ich hier schon ein paar mal geatwortet, dass man währende einer AU alles tun darf, was die Genesung nicht behindert, also auch ins Schwimmbad gehen, verreisen oder was auch immer, je nach Krankheit! Gleiches gilt auch für Pflichten: ein Patient mir gebrochenem Zeh ist nicht in gleicher Weise von Pflichten während der Erkrankung entbunden wie jemand, der im Koma auf der Intensivstation liegt!
Aber genug davon, diese Dikussion führt zu nichts! Jetzt werden wieder jede Menge beispiele kommen, in denen eine Berwerbung während AU nicht sinnvoll/möglich ist. Nur hilft das nichts und ist nicht temenrelevant: wichtig ist, dass es sehr viele Fälle gibt, wo das möglich ist!
Es gibht auch kein Gesetz, das Dich dazu zwingt, Dich zu bewerben, wenn es regnet oder der Nachbar "Schwarzbraun ist die Haselnuss" singt! Es gibt nur ein gesetz, dass Dich dazu zwingt, Dich zu bewerben. Und solange Du kein Attest hast, dass das nicht geht, musst Du das tun.
Natürlich -ich habe es ja geschrieben- gibt es Erkrankungen, bei denen das nicht möglich/sinnvoll ist. Aber eine Arbeitsunfähigkeit ist allgemein gesprochen keine Bewerbungsunfähigkeit. Es ist halt so, wie es immer ist: wer einer gestzlichen Verpflichtung aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen kann, muss das nachweisen. Eine AU weist das nicht nach, sondern etwas ganz anderes!
Es hat eben alles seine zwei Seiten: auf entsprechende Nachfrage habe ich hier schon ein paar mal geatwortet, dass man währende einer AU alles tun darf, was die Genesung nicht behindert, also auch ins Schwimmbad gehen, verreisen oder was auch immer, je nach Krankheit! Gleiches gilt auch für Pflichten: ein Patient mir gebrochenem Zeh ist nicht in gleicher Weise von Pflichten während der Erkrankung entbunden wie jemand, der im Koma auf der Intensivstation liegt!
Aber genug davon, diese Dikussion führt zu nichts! Jetzt werden wieder jede Menge beispiele kommen, in denen eine Berwerbung während AU nicht sinnvoll/möglich ist. Nur hilft das nichts und ist nicht temenrelevant: wichtig ist, dass es sehr viele Fälle gibt, wo das möglich ist!
Habe eine AU vom 5.1.09 - 18.2.09 (Unfall am 5.Januar)
Nach einem Telefonat mit meinem SB war klar.
KEINE BEWERBUNGSPFLICHT WÄHREND DER KRANKHEIT!![]()
Es gibht auch kein Gesetz, das Dich dazu zwingt, Dich zu bewerben, wenn es regnet oder der Nachbar "Schwarzbraun ist die Haselnuss" singt! Es gibt nur ein gesetz, dass Dich dazu zwingt, Dich zu bewerben. Und solange Du kein Attest hast, dass das nicht geht, musst Du das tun.
Natürlich -ich habe es ja geschrieben- gibt es Erkrankungen, bei denen das nicht möglich/sinnvoll ist. Aber eine Arbeitsunfähigkeit ist allgemein gesprochen keine Bewerbungsunfähigkeit. Es ist halt so, wie es immer ist: wer einer gestzlichen Verpflichtung aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen kann, muss das nachweisen. Eine AU weist das nicht nach, sondern etwas ganz anderes!
Jetzt polter doch hier nicht so laut. Jetzt sind wir ja bald wieder bei der Bettlägerigkeitsbescheinigung, die es auch nicht gibt.
Aber genug davon, diese Dikussion führt zu nichts! Jetzt werden wieder jede Menge beispiele kommen, in denen eine Berwerbung während AU nicht sinnvoll/möglich ist. Nur hilft das nichts und ist nicht temenrelevant: wichtig ist, dass es sehr viele Fälle gibt, wo das möglich ist!
Ich frag mal ein wenig neugierig: Warum hängst du dich rein, wenn du meinst, dass die Diskussion zu nichts führt?
Ich frag mal ein wenig neugierig: Warum hängst du dich rein, wenn du meinst, dass die Diskussion zu nichts führt?
Es hat eben alles seine zwei Seiten: auf entsprechende Nachfrage habe ich hier schon ein paar mal geatwortet, dass man währende einer AU alles tun darf, was die Genesung nicht behindert, also auch ins Schwimmbad gehen, verreisen oder was auch immer, je nach Krankheit!
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