Muss man sich auch während des Krankenstandes bewerben (wenn der z. B. längere Zeit dauert), wenn man irgendwann mal eine EGV unterschrieben hatte, dass man regelmäßig Bewerbungen schreiben muss?
Käme wohl auf die Art der Erkrankung an:
Arm gebrochen -> Bewerbungsschreiben nicht möglich.
Fuß verstaucht -> Schreiben sollte möglich sein.
Nächste Frage:
Was ist, wenn während des Krankenstandes die alte EGV abläuft?
Kann man zum Abschluss einer neuen EGV während des Krankenstandes gezwungen werden? Also: erscheinen im Büro des SB .
Wenn Du krank bist bist du krank. Da ist nichts mit erscheinen im Büro solang du eine AU vorweisen kannst.
Und generell: man kann zu einer EGV nicht gezwungen werden. Fällt unter Vertragsrecht und Unterschreiben mußt du damit gar nichts.
Oder sollte da ein SB mal bei Dir druck gemacht haben? Dann geh nie wieder allein dorthin und nimm einfach jede EGV mit nach Hause zwecks prüfung.
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