Hallo,
zwar mag es simple erscheinen aber im Moment habe ich wohl ein Brett vor dem Kopf .
Die Sache ist die :
Gestern fand ich ein nettes Stellenangebot von meinem SB mit Rechtsfolgebelehrung.
Da es nun meine erste ist nach 10 Jahren bin ich auf dem Gebiet nicht so firm.
Zwei große Probleme habe ich .
1 ) Da ich keine EGV habe und deswegen keine Erstattungskosten für die Bewerbung bekomme und ich auch nicht in ein Bewerbungscenter gehe ,
wie kann ich die Bewerbung kostengünstig schriftlich erstellen ?
Kann ich die Bewerbung im Amt abgeben die dann kostenlos versenden wird?
2)
Wie kann ich sie nachweislich versenden ?
Empfangsbestätigung per Post geht ja leider nicht bzw wird ja nicht gerne gesehen.
..." Schriftliche Bewerbungen können durch eine Ablichtung Ihres Bewerbungsschreibens , durch Zwischenbescheide , Eingangsbestätigungen oder Absagen des Arbeitsgebers nachgewiesen werden, oder durch
das für sie zuständige Bewerbungscenter ...".
Nun meine Frage : Ablichten des Bewerbungsschreibens was ist damit gemeint ?
Eine Kopie des Anschreibens oder den Briefumschlag oder die ganze Mappe? Wie kann das als Nachweis gelten? Was genau muss ich da abfotographieren
Gibt es dafür irgend welche Gesetze oder was auch immer was allgemein dazu gilt?
Danke
zwar mag es simple erscheinen aber im Moment habe ich wohl ein Brett vor dem Kopf .
Die Sache ist die :
Gestern fand ich ein nettes Stellenangebot von meinem SB mit Rechtsfolgebelehrung.
Da es nun meine erste ist nach 10 Jahren bin ich auf dem Gebiet nicht so firm.
Zwei große Probleme habe ich .
1 ) Da ich keine EGV habe und deswegen keine Erstattungskosten für die Bewerbung bekomme und ich auch nicht in ein Bewerbungscenter gehe ,
wie kann ich die Bewerbung kostengünstig schriftlich erstellen ?
Kann ich die Bewerbung im Amt abgeben die dann kostenlos versenden wird?
2)
Wie kann ich sie nachweislich versenden ?
Empfangsbestätigung per Post geht ja leider nicht bzw wird ja nicht gerne gesehen.
..." Schriftliche Bewerbungen können durch eine Ablichtung Ihres Bewerbungsschreibens , durch Zwischenbescheide , Eingangsbestätigungen oder Absagen des Arbeitsgebers nachgewiesen werden, oder durch
das für sie zuständige Bewerbungscenter ...".
Nun meine Frage : Ablichten des Bewerbungsschreibens was ist damit gemeint ?
Eine Kopie des Anschreibens oder den Briefumschlag oder die ganze Mappe? Wie kann das als Nachweis gelten? Was genau muss ich da abfotographieren
Gibt es dafür irgend welche Gesetze oder was auch immer was allgemein dazu gilt?
Danke