Hallo sgrund,
Kann es sein das dies bei Schwerbehinderten eigentlich "Pflicht" ist und wenn es nicht erfolgt ein Verstoß gegen ein Antidiskriminierungsgesetz ist?
Soweit mir bekannt ist trifft das
NUR auf bestimmte versicherungspflichtige Stellen-Angebote zu, von einem Mini-Job kann ja Keiner leben und ist auch darüber nicht versichert.
Potentielle Arbeitgeber waren private, öffentliche und kirchliche Einrichtungen. Habe immer eine Kopie des GdB-Ausweises mitgeschickt. Kann man sch irgendwie dagegen wehren?
Vermutlich
NICHT, schon weil es
NICHT um eine versicherungspflichtige Tätigkeit geht und wir hier können auch nicht beurteilen, ob du tatsächlich die nötigen (relevanten) Voraussetzungen für das jeweilige Stellen-Angebot erfüllt hättest,
NUR dann wären ja Schwerbehinderte (bei gleicher fachlicher / persönlicher Eignung) eventuell bevorzugt einzustellen.
Auf solche (versicherungspflichtige) Stellen werden sich dann sicher auch mehrere Schwerbehinderte bewerben und es obliegt immer noch dem AG daraus die eigene Auswahl zu treffen, dir ist doch gar nicht bekannt wer da letztlich (und warum) als besser geeignet eingeladen und später eingestellt wurde.
Für Minijobs ist mir das allerdings nicht bekannt, dass es überhaupt ein Auswahlkriterium im Stellen-Angebot darstelllt ... vielleicht solltest du deine Kenntnisse / Fähigkeiten / Erfahrungen (für diese Stelle) in der Bewerbung besser hervorheben und die Kopie vom Ausweis sogar erst mal weg lassen.
Jedenfalls wenn dazu im Stellen-Angebot gar keine Hinweise stehen, dass der tatsächlich für die Bewerberauswahl Bedeutung haben könnte ... bei Angeboten zu Mini-Jobs ist ohnehin meist wenig Info in den Anzeigen ..., dass die (für Mini-Jobs) Schwerbehinderte "bevorzugen" würden ist mir noch nicht aufgefallen.
Bei echter Notwendigkeit kann man darüber im Vorstellungs-Gespräch immer noch reden (dazu bist du aber zu deinem Schutz vor Diskriminierung gar nicht verpflichtet), auf gesundheitlich ungeeignete Tätigkeiten sollte man sich besser gar nicht erst bewerben, auch nicht als Mini-Jobber ...
Deine Ausweis-Kopie in der Bewerbung könnte da höchstens den AG direkt "zur Vorsicht" mahnen, ob du der Arbeit überhaupt gesundheitlich gewachsen sein wirst, der Ausweis macht ja
KEINE konkreten Angaben dazu weswegen (also wegen welcher Einschränkungen) der dir ausgestellt wurde ... das wirst du kaum als tatsächliche "Diskriminierung" beweisen können.
Ich habe selbst GdB 40 und wenn mir nach einem Minijob wäre dann interessiert mich zunächst mal die Tätigkeit für die ich dort Geld bekommen würde und ob ich die schaffen kann, meinen GdB würde ich da gar nicht erwähnen, wozu soll das gut sein ???
Auch Behinderte und Schwerbehinderte werden nur für geleistete Arbeit bezahlt und nicht für vorhandene gesundheitliche Einschränkungen ...
MfG Doppeloma