Fragesteller007
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Fixtiver Fall:
Leistungsemüpfänger hat keine aktuelle EGV /EGV VA und der Vermittlungsvorschlag ist ohne RFB durch den AGS verschickt.
LE erhält den o.g. Vermittlungsvorschlag und bewirbt sich zeitnah per Email auf diese Stelle. Nach ca. 4 Wochen erhält der LE eine Email mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch welches in 2 Wochen erfolgen soll. Nach genauer Prüfung der Stellenbeschreibung und dem fehlen einiger geforderter Fähigkeiten möchte der LE auch unter Berücksichtigung der Bewertungen aus dem Internet zum möglichen Arbeitgeber (ZAF) dieses Vorstellungsgespräch nicht wahrnehmen. Eine Einladung auf dem Postweg ist auch nicht gekommen. Eine Telefonnummer wurde in der Bewerbung nicht genannt.
Auf die Email mit dem Vorstellungsangebot wurde nicht geantwortet, und auch sonst keine Kommunikation mit dem AG getätigt.
Frage: Hat der LE eine Sanktion zu befürchten insb. auf das ignorieren der Einladung und dem fernbleiben zum Bewerbungsgespräch. Inwiefern wäre die Email als Beweis zu bewerten welche ohne Lesebestätigung versandt wurde und der Tatsache geschuldet ist auch im Spamordner gelandet zu sein wo in zeitlichen Abständen die automatische Löschung erfolgt.
Vielen Dank
Fragesteller007
Leistungsemüpfänger hat keine aktuelle EGV /EGV VA und der Vermittlungsvorschlag ist ohne RFB durch den AGS verschickt.
LE erhält den o.g. Vermittlungsvorschlag und bewirbt sich zeitnah per Email auf diese Stelle. Nach ca. 4 Wochen erhält der LE eine Email mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch welches in 2 Wochen erfolgen soll. Nach genauer Prüfung der Stellenbeschreibung und dem fehlen einiger geforderter Fähigkeiten möchte der LE auch unter Berücksichtigung der Bewertungen aus dem Internet zum möglichen Arbeitgeber (ZAF) dieses Vorstellungsgespräch nicht wahrnehmen. Eine Einladung auf dem Postweg ist auch nicht gekommen. Eine Telefonnummer wurde in der Bewerbung nicht genannt.
Auf die Email mit dem Vorstellungsangebot wurde nicht geantwortet, und auch sonst keine Kommunikation mit dem AG getätigt.
Frage: Hat der LE eine Sanktion zu befürchten insb. auf das ignorieren der Einladung und dem fernbleiben zum Bewerbungsgespräch. Inwiefern wäre die Email als Beweis zu bewerten welche ohne Lesebestätigung versandt wurde und der Tatsache geschuldet ist auch im Spamordner gelandet zu sein wo in zeitlichen Abständen die automatische Löschung erfolgt.
Vielen Dank
Fragesteller007
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