I
Immerlicht
Gast
Das Jobcenter hatte mich mal wieder sanktioniert mit 30 Prozent, weil ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben hatte. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt und ein ärztliches Attest vorgelegt, welches bescheinigt, dass ich an Diabetis und Depressionen erkrankt bin. Schon bei persönlicher Vorsprache im JC wurde mir mitgeteilt, dass das Attest nicht anerkannt werden würde. Darauf hin habe ich angeboten, meinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden oder mich amtsärztlich untersuchen zu lassen.
Nun erhielt ich das Ablehnungsschreiben der Widerspruchsstelle. Da ich das Schreiben im Original gerade nicht finde zitiere ich mal aus dem Gedächtnis:
"Ein ärtzliches Attest stellt lediglich einen Vortrag, keinen Beweis im Sinne des SGB so und so dar. Auch ist das Jobcenter nicht verpflichtet, durch ein amtsärtzliches Gutachten oder eine Anfrage an meinen Arzt selber zur Aufklärung bei zu tragen.
Vielmehr gelte die Beweislastumkehr (paragraf genannt) Danach müsse ich explizit nachweisen, dass die geschilderten Krankheiten gegen eine Aufnahme der vom JC angebotenen Stelle sprechen. Mein Widerspruch ist somit abgelehnt.
Wie soll ich denn Nachweisen, dass die Krankheiten mir die Arbeitsaufnahme nicht erlauben, wenn weder ärztliches Attest noch amtsärztliche Untersuchung zugelassen sind?
Nun erhielt ich das Ablehnungsschreiben der Widerspruchsstelle. Da ich das Schreiben im Original gerade nicht finde zitiere ich mal aus dem Gedächtnis:
"Ein ärtzliches Attest stellt lediglich einen Vortrag, keinen Beweis im Sinne des SGB so und so dar. Auch ist das Jobcenter nicht verpflichtet, durch ein amtsärtzliches Gutachten oder eine Anfrage an meinen Arzt selber zur Aufklärung bei zu tragen.
Vielmehr gelte die Beweislastumkehr (paragraf genannt) Danach müsse ich explizit nachweisen, dass die geschilderten Krankheiten gegen eine Aufnahme der vom JC angebotenen Stelle sprechen. Mein Widerspruch ist somit abgelehnt.
Wie soll ich denn Nachweisen, dass die Krankheiten mir die Arbeitsaufnahme nicht erlauben, wenn weder ärztliches Attest noch amtsärztliche Untersuchung zugelassen sind?