Evelyn Gummersbach*
Rheinuferstraße*
Duisburg*
An die Geschäftsführerin des Jobcenters Neuerburg*
Frau Gertrud Meier*
Duisburg*
In Kopie an
Leistungsabteilung des Jobcenters Duisburg*
den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
die Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Düsseldorf
Duisburg*, 01.02.2013
Der erfolgte Hausbesuch durch Ihren Außendienst am 07.11.2011 bei mir
JC Duisburg* zahlt ALG II heute nicht aus aufgrund eines 2013 ausgebliebenen, angeblich notwendigen neuen Hausbesuchs
Mein heute von Ihnen in bar entgegengenommener Vorschuss von 200 €
Sehr geehrte Frau Meier*,
das Jobcenter Duisburg*, dessen Geschäftsführerin Sie sind, hielt es für richtig, mir zum heutigen Tage keine Sozialleistungen auf mein Girokonto zugehen zu lassen und begründet dies, wie mir Herr Altenkirchen* (Zimmer 445) heute im persönlichen Gespräch erklärte, mit einem im Januar 2013 vergeblich durchgeführten Hausbesuch bei mir durch den Außendienst der Leistungsabteilung.
Durch die Dame vom Empfang (Eingangsbereich, Erdgeschoss) eindeutig informiert über meine Forderung nach Sofortauszahlung von 200 Euro in bar, machte Herr Altenkirchen* einen Sofortbesuch des Außendienstes in meinem seit Sommer 2009 angemieteten Zimmer in der Rheinuferstraße zur Vorbedingung:
“
Sie wohnen ja nicht weit weg, sondern hier in der Straße. Daher schlage ich Ihnen vor, dass Sie jetzt sofort nach Hause gehen und dort auf den Außendienst warten.”
Ich verlangte (und verlange) dazu eine vorherige schriftliche Begründung für einen solchen Hausbesuch mit Nennung der zugrunde liegenden Paragraphen und eventuell vorhandenen neuen Verdachtsmomente bzw. Mutmaßungen. Darauf fragte Altenkirchen*:
“
An Ihrem Briefkasten und an der Klingel steht Ihr Name nicht. Warum ist das so? Was ist denn eigentlich los, warum wollen Sie den Hausbesuch nicht?”
Ich erwähnte, dass meine korrekte Postadresse und Wohnanschrift (mit Adresszusatz) dem Jobcenter seit mehr als drei Jahren – seit Sommer 2009 – genau bekannt ist und wiederholte meine Forderung nach sofortiger Barauszahlung eines Vorschusses von 200 € und nach schriftlicher Stellungnahme des Außendienstes bzw. der beauftragenden Leistungsabteilung, warum nach nur 14 Monaten ein erneuter Hausbesuch erforderlich sei.
Auf meine Gegenfrage und nach ihrem ausdrücklichem eigenem Bekunden:
“
Ich habe schließlich keine Zeit, Ihre ganze Akte zu lesen … Sie sehen doch, wieviel [Andrang] heute hier los ist,”
räumte Altenkirchen* ein, nicht zu wissen, dass der Außendienst des Jobcenters Duisburg* am 7. November 2011 bei mir einen Hausbesuch durchführte.
Nach der Behauptung:
“
Ohne Hausbesuch kann ich Ihnen keine Leistung anweisen und Sie bekommen kein Geld … ohne Hausbesuch kann ich Ihnen heute auch keinen Bar-Vorschuss geben,”
und einem nachgesetzten:
“
Das kläre ich jetzt mit dem Abteilungsleiter”
wurden mir, offensichtlich nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung, die 200 € ausbezahlt und wurde eine mir in Kürze zugehende schriftliche Begründung des (durch das Jobcenter möglicherweise immer noch erwünschten) Themas Hausbesuch angekündigt.
Auf Herrn Altenkirchens* Frage, warum ich denn auf Schriftform der Begründung eines Hausbesuchs bestehen würde, sagte (und sage) ich, dass ich diese Begründung eines Außendienstbesuchs prüfen lassen werde, beispielsweise durch einen Fachanwalt, was ohne ein Schriftstück schließlich nicht möglich sei (und ist).
Sehr geehrte Frau Meier*,
ich fordere Sie bzw. das Jobcenter Duisburg* auf, mir umgehend die gesamten Sozialleistungen für Februar 2013 auf mein Ihnen bekanntes Girokonto zu überweisen,
ich fordere Sie auf, mir innerhalb von zehn Tagen schriftlich zu begründen, warum das Jobcenter im Januar 2013 sowie am heutigen Tage einen erneuten Hausbesuch für notwendig gehalten hat und ob bzw. welche neuen Verdachtsmomente gegen mich aus Ihrer Sicht vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Gummersbach*