Hallo,
kurz zum Hintergrund: Ich bin bis Ende September noch Bafög-berechtigt. Für die Zeit ab Oktober will ich ALGII beantragen. Der Antrag ist noch nicht eingereicht.
Im Zuge des Erstgespräches wurde ein Leistungspotenzial durchgeführt. Der SB wirkte danach auf die Erstellung einer Egv hin. Da mir im Vorhinein eröffnet wurde, dass eine Mitnahme der Egv zur Prüfung nicht zulässig sei, habe ich in Aussicht gestellt, dass ich vor Ort keinen Vertrag unterschreiben werde. Folglich hat der SB die EGV sofort als VA erlassen und mir noch vor Ort persönlich ausgestellt.
Zu Gültigkeitsbeginn des VA (Ausstellungsdatum) bin ich noch nicht leistungsberechtigt. Nach meiner Auffassung ist die EGV /VA daher rechtswidrig. Ist das korrekt?
Nichtsdestotrotz möchte ich fragen, wie ihr den Inhalt des VA beurteilt. Fraglich ist für mich, ob ich die Sache einfach laufen lasse, sofern das Ding nichts Nachteiliges beinhaltet.
Die geschwärzten Tätigkeitsbereiche liegen im Kontext meiner (akad.) Ausbildung. Die Dauer des VA beträgt sechs Monate.
Viele Grüße
kurz zum Hintergrund: Ich bin bis Ende September noch Bafög-berechtigt. Für die Zeit ab Oktober will ich ALGII beantragen. Der Antrag ist noch nicht eingereicht.
Im Zuge des Erstgespräches wurde ein Leistungspotenzial durchgeführt. Der SB wirkte danach auf die Erstellung einer Egv hin. Da mir im Vorhinein eröffnet wurde, dass eine Mitnahme der Egv zur Prüfung nicht zulässig sei, habe ich in Aussicht gestellt, dass ich vor Ort keinen Vertrag unterschreiben werde. Folglich hat der SB die EGV sofort als VA erlassen und mir noch vor Ort persönlich ausgestellt.
Zu Gültigkeitsbeginn des VA (Ausstellungsdatum) bin ich noch nicht leistungsberechtigt. Nach meiner Auffassung ist die EGV /VA daher rechtswidrig. Ist das korrekt?
Nichtsdestotrotz möchte ich fragen, wie ihr den Inhalt des VA beurteilt. Fraglich ist für mich, ob ich die Sache einfach laufen lasse, sofern das Ding nichts Nachteiliges beinhaltet.
Die geschwärzten Tätigkeitsbereiche liegen im Kontext meiner (akad.) Ausbildung. Die Dauer des VA beträgt sechs Monate.
Viele Grüße
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