Betrifft Sozialhilfe von 2004
Vor 1 1/2 Jahren habe ich über die Gewerkschaft einen Antrag auf Überprüfung nach § 40 gestellt weil der SB das Einkommen ohne Freibetrag abgerechnet hat.
Nachdem das Amt nach 1 1/2 Jahren aus dem Tiuefschlaf erwacht ist, schreiben sie dass eine Überprüfung im Sinne des § 40 nicht möglich ist da damals die Bescheide rechtskräftig geworden sind.
(leider Aufgrund meiner Unwissenheit und Unerfahrenheit mit der Sohi.
Weiter heißt es:
Durch die Einführung von SGB II und SGB XII zum 1.1.2005 war es leider nicht möglich, eine Überprüfung der Bescheide durchzuführen.
Kann das so richtig sein?
Wer kann mir bitte noch mal zu diesem Thema etwas sagen.
Danke schon mal
terri
Vor 1 1/2 Jahren habe ich über die Gewerkschaft einen Antrag auf Überprüfung nach § 40 gestellt weil der SB das Einkommen ohne Freibetrag abgerechnet hat.
Nachdem das Amt nach 1 1/2 Jahren aus dem Tiuefschlaf erwacht ist, schreiben sie dass eine Überprüfung im Sinne des § 40 nicht möglich ist da damals die Bescheide rechtskräftig geworden sind.
(leider Aufgrund meiner Unwissenheit und Unerfahrenheit mit der Sohi.
Weiter heißt es:
Durch die Einführung von SGB II und SGB XII zum 1.1.2005 war es leider nicht möglich, eine Überprüfung der Bescheide durchzuführen.
Kann das so richtig sein?
Wer kann mir bitte noch mal zu diesem Thema etwas sagen.
Danke schon mal
terri