Hallo zusammen,
falls dies das falsche Forum ist, bitte verschieben.
Meine Tochter war in einer Krippe angemeldet, wofür wir zu Bildung und Teilhabe einen Gutschein erhalten haben, den ich an die Krippe weitergegeben habe - für die Abrechnung des Mittagessens (was den Betrag übersteigt, der in den Regelleistungen ist).
Nun ist die Eingewöhnung fehlgeschlagen und sie geht nicht mehr zur Krippe. Ich habe dann in einem Brief an das JC erwähnt, dass der Gutschein für ungültig erklärt werden kann.
Ich habe nun einen Bescheid erhalten, dass der nicht mehr ungültig gemacht werden kann, da er schon bis Juli 2018 ausgestellt wurde.
Heißt das jetzt, dass die Einrichtung trotzdem das Geld einkassieren kann, obwohl wir dort gar nicht mehr hingehen?
Was wäre nun, wenn wir in eine andere Krippe gehen wollen würden - würde mir dann ein neuer Gutschein ausgestellt werden oder würde man dann sagen, dass das nicht geht, weil ja schon einer ausgestellt wurde?
Wir haben das nicht vor, aber das Schuljahr, bzw. Krippenjahr hat ja gerade erst angefangen..
Sollte ich dagegen Widerspruch einlegen?
falls dies das falsche Forum ist, bitte verschieben.
Meine Tochter war in einer Krippe angemeldet, wofür wir zu Bildung und Teilhabe einen Gutschein erhalten haben, den ich an die Krippe weitergegeben habe - für die Abrechnung des Mittagessens (was den Betrag übersteigt, der in den Regelleistungen ist).
Nun ist die Eingewöhnung fehlgeschlagen und sie geht nicht mehr zur Krippe. Ich habe dann in einem Brief an das JC erwähnt, dass der Gutschein für ungültig erklärt werden kann.
Ich habe nun einen Bescheid erhalten, dass der nicht mehr ungültig gemacht werden kann, da er schon bis Juli 2018 ausgestellt wurde.
Heißt das jetzt, dass die Einrichtung trotzdem das Geld einkassieren kann, obwohl wir dort gar nicht mehr hingehen?
Was wäre nun, wenn wir in eine andere Krippe gehen wollen würden - würde mir dann ein neuer Gutschein ausgestellt werden oder würde man dann sagen, dass das nicht geht, weil ja schon einer ausgestellt wurde?
Wir haben das nicht vor, aber das Schuljahr, bzw. Krippenjahr hat ja gerade erst angefangen..
Sollte ich dagegen Widerspruch einlegen?