Liebe Forenmitglieder,
zum Mai 2015 musste ich für ein paar Monate Alg 2 beantragen. Am 05. Mai hatte ich eine Betriebskostennachzahlung im Briefkasten, die allerdings auf den 30. April datiert war. Also der Eingang war schon während des Leistungsbezuges. Bei der Abgabe des Hauptantrags am 12. Mai sagte die Dame, ich solle einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dieses Schreiben reichte ich dann heute mit anderen noch fehlenden Unterlagen nach. Da war eine andere SB da, die meinte, das würde nicht übernommen, da sich die Rechnung auf 2014, also eine Zeit ohne Leistungsbezug, bezieht.
Soweit ich aber die Rechtslage verstehe, müsste die Nachzahlung, zumindest anteilig, übernommen werden. Der einzige Punkt ist, dass die Rechnung auf den letzten Tag vor Leistungsbeginn datiert ist.
Irgendwie werde ich aus den Gesetzestexten nicht richtig schlauer.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Danke Euch
zum Mai 2015 musste ich für ein paar Monate Alg 2 beantragen. Am 05. Mai hatte ich eine Betriebskostennachzahlung im Briefkasten, die allerdings auf den 30. April datiert war. Also der Eingang war schon während des Leistungsbezuges. Bei der Abgabe des Hauptantrags am 12. Mai sagte die Dame, ich solle einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dieses Schreiben reichte ich dann heute mit anderen noch fehlenden Unterlagen nach. Da war eine andere SB da, die meinte, das würde nicht übernommen, da sich die Rechnung auf 2014, also eine Zeit ohne Leistungsbezug, bezieht.
Soweit ich aber die Rechtslage verstehe, müsste die Nachzahlung, zumindest anteilig, übernommen werden. Der einzige Punkt ist, dass die Rechnung auf den letzten Tag vor Leistungsbeginn datiert ist.
Irgendwie werde ich aus den Gesetzestexten nicht richtig schlauer.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Danke Euch