Betriebskostenguthaben geht zum Gläubiger

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HROFamily

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Moin,
folgende Sache,
es sind noch von damals schulden und einige gläubiger meinten das sie dann die kaution pfändenund haben dies getan.
da dies ja aber nicht für alle reicht wird jetzt regelmäßig das guthaben was wir aus den betriebskosten erhalten abgetreten alsverpfändet.
jobcenter sagte aber dasich auf auszahlung verlangen kann wenn ich imleistungsbezug stehe da dies als einkommen angerechnetwird,soweit so gut.

wir sind aber von mai bis juni nicht im bezug ich habe mich da austragen lassen,weil mein mann zuviel einkommen verdienthat, ich würe erst wieder anspruch ab juli haben also da dannneuen antrag stellen.
nun haben wir eine gutschrift der betriebskosten erhalten und diese abrechnung ist ja jetzt im mai ausgestellt wurden.
da wir ja aber jetzt nicht im bezugstehen, steht uns dies zu?
oder nur wenn wir nicht im bezugstehen?allerdings wird doch das jobcenter bei weiterbewilligung dann alles sehen wollen auch die betriebskostenwürdedas ein problem ergeben?

ich frage deswegen, weil vermietung stress macht und meintes nicht an uns auszahlen zu müssen.
 

HROFamily

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Hm.
auch,wenn ein weiterbewilligungsantrag ab juli wieder gestellt wird?
fragt da das jobcenter nicht auch nach sowas und bin ich nicht verpflichtet dies einzureichen?
 

Helga40

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Wenn es im Mai zugeflossen ist und ihr erst ab Juli wieder ALG 2 beantragen wollt, dann spielt das Guthaben keine Rolle.
 

HROFamily

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Hm, ok hoffen wir es.
trotzdem ärgerlich wozu spart man wenn man nix von hat.

kann ich vom vermieter auskunft verlangen wie hoch die offene forderung noch ist und welcher gläubiger?
meiner meinung nach müsste das längst abgegolten sein was schon alles verpfändet wurde etc.
 

axellino

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kann ich vom vermieter auskunft verlangen wie hoch die offene forderung noch ist und welcher gläubiger?

Vom Vermieter kannst Du hier in dieser Hinsicht gar nix "verlangen", denn er ist Dir speziell hierzu nicht zur Auskunft "verpflichtet" und desweiteren solltest Du gem. § 829 Abs.2 S.2 ZPO auch eine Abschrift des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten haben.

Das was Du machen könntest, wäre als sein Vertragspartner hierzu freundlichst bei ihm anzuklopfen und ihn dazu um Auskunft bitten und das Du nicht weißt, wer hier als Pfändungsgläubiger agiert, ist aus meiner Sicht ein schlechtes Zeichen und zeigt eigentlich, das Du keinen Überblick über deine Verbindlichkeiten hast oder ebend diesen Überblick verloren hast und darum wäre sicher auch der Gang zu einer Schuldnerberatung empfehlenswert.
 
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