Hi.
Vllt kann mich hier mal einer aufklären.
Im September hab ich vom Vermieter meine Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten, zum Zeitpunkt der Abrechnung befand ich mich noch in Arbeit, also stand nicht im Leistungsbezug. Das Guthaben der Betriebskostenabrechnung wurde auf mein Konto überwiesen, hat der Vermieter so festgelegt. Auf nen Schreiben des Jobcenter bzgl der Abrechnung hatte ich mich schon eingestellt, da die in 2016 teilweise die Miete gezahlt haben zum Zeitpunkt meiner Arbeitslosigkeit. Ich war jedoch nicht das ganze Jahr 2016 in Leistungsbezug und habe auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit meine Miete eine gewisse Zeit selbst bezahlt. Im Oktober diesen Jahres bin ich dann leider wieder arbeitslos geworden und habe Alg2 empfangen. Das Jobcenter hat auf Grund des Guthabens der Nebenkostenabrechnung für 2016 natürlich den Betrag von der Miete abgezogen und die Miete nur anteilig an den Vermieter überwiesen, somit ist die Miete also nicht vollständig gezahlt wurden. Ich habe dann beim Jobcenter angerufen und den erklärt das ich in 2016 meine Miete für nen gewissen Zeitraum aus den Mitteln meines Einkommens bezahlt habe, das Jobcenter somit also auch nicht das komplette Guthaben der Nebenkostenabrechnung verrechnen kann. Als Antwort bekam ich nur zu hören, daß Guthaben ist als Einkommen anzurechnen, somit ist die Miete dementsprechend zu kürzen. Als ich sagte das ich 2016 meine Miete teils selbst bezahlt habe auf Grund meiner Arbeit, würde mir nur gesagt der Gesetzgeber schreibt das so vor und es ist egal ob ich meine Miete selbst bezahlt habe.
Ich hoffe man kann mir folgen. Wenn ja, wo bitte ist diese Vorgehensweise bzw Gesetz nachzulesen, ich komm mir n bissl verarscht vor.
MfG Matze
Vllt kann mich hier mal einer aufklären.
Im September hab ich vom Vermieter meine Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten, zum Zeitpunkt der Abrechnung befand ich mich noch in Arbeit, also stand nicht im Leistungsbezug. Das Guthaben der Betriebskostenabrechnung wurde auf mein Konto überwiesen, hat der Vermieter so festgelegt. Auf nen Schreiben des Jobcenter bzgl der Abrechnung hatte ich mich schon eingestellt, da die in 2016 teilweise die Miete gezahlt haben zum Zeitpunkt meiner Arbeitslosigkeit. Ich war jedoch nicht das ganze Jahr 2016 in Leistungsbezug und habe auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit meine Miete eine gewisse Zeit selbst bezahlt. Im Oktober diesen Jahres bin ich dann leider wieder arbeitslos geworden und habe Alg2 empfangen. Das Jobcenter hat auf Grund des Guthabens der Nebenkostenabrechnung für 2016 natürlich den Betrag von der Miete abgezogen und die Miete nur anteilig an den Vermieter überwiesen, somit ist die Miete also nicht vollständig gezahlt wurden. Ich habe dann beim Jobcenter angerufen und den erklärt das ich in 2016 meine Miete für nen gewissen Zeitraum aus den Mitteln meines Einkommens bezahlt habe, das Jobcenter somit also auch nicht das komplette Guthaben der Nebenkostenabrechnung verrechnen kann. Als Antwort bekam ich nur zu hören, daß Guthaben ist als Einkommen anzurechnen, somit ist die Miete dementsprechend zu kürzen. Als ich sagte das ich 2016 meine Miete teils selbst bezahlt habe auf Grund meiner Arbeit, würde mir nur gesagt der Gesetzgeber schreibt das so vor und es ist egal ob ich meine Miete selbst bezahlt habe.
Ich hoffe man kann mir folgen. Wenn ja, wo bitte ist diese Vorgehensweise bzw Gesetz nachzulesen, ich komm mir n bissl verarscht vor.
MfG Matze