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Elo-User*in
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Hallo habe ende 12.2012 die Betriebskostenabrechnung/Heizkostenabrechnung mit einen Guthaben von 300 EUR bekommen.Meine Wohnung hat 66 Quadratmeter wovon aber nur 53 Quadratmeter gezahlt werden das ist so Ok und auch abgesprochen.Ich bewohne also 13 Quadratmeter zufiel die ich vom Regelsatz selber zahle.Nun wurden mir diesen Monat die 300 EUR als Einkommen angerechnet und von meinen Leistungen nach SGB X II von der HZL abgezogen.Frage ist das Rechtens ich bin der Meinung Nein weil die Betriebskostenabrechnung/Heizkostenabrechnung ja aus 66 Quadratmeter entstanden ist ich aber nur 53 Quadratmeter bezahlt bekomme hätte das Amt die 300 EUR nicht durch 66 Quadratmeter
teilen müssen und da von nur 53 Quadratmeter einbehalten dürfen?oder ist das ein Denkfehler ?
teilen müssen und da von nur 53 Quadratmeter einbehalten dürfen?oder ist das ein Denkfehler ?