hi,
ich soll meiner verwaltung kontodaten übermitteln, damit diese mir bis mitte januar 2013 (lt. deren schreiben) das guthaben überweisen können.
auch bittet diese im schreiben, das guthaben nicht mit der laufenden miete zu verrechnen.
bevor ich das erledige, wollte ich, wie eigentl. immer, die BK-Abrechnung trotzdem vom mieterverein prüfen lassen.
man weiß ja nie, ob - auch, wenn guthaben - dies so stümmt.
soweit so gut. meine miete wird direkt vom JC überwiesen.
nun muss man ja die BK-Abrechnung einreichen.
was meint ihr? erstmal mietervereinprüfung (das wird sich wohl über weihnachten hinziehn). so.
dann erst BK-Abrechnung an JC?
bankverbindung an verwaltung erst anfang januar?
ich ahne doch, dass das JC, wenn ich die Abrechnung jetzt schon zuschicke, die fix dabei sind, obwohl... na ja, weihnachten - und mir das guthaben gleich im januar als einkommen anrechnen wollen.
lg f.
ich soll meiner verwaltung kontodaten übermitteln, damit diese mir bis mitte januar 2013 (lt. deren schreiben) das guthaben überweisen können.
auch bittet diese im schreiben, das guthaben nicht mit der laufenden miete zu verrechnen.
bevor ich das erledige, wollte ich, wie eigentl. immer, die BK-Abrechnung trotzdem vom mieterverein prüfen lassen.
man weiß ja nie, ob - auch, wenn guthaben - dies so stümmt.
soweit so gut. meine miete wird direkt vom JC überwiesen.
nun muss man ja die BK-Abrechnung einreichen.
was meint ihr? erstmal mietervereinprüfung (das wird sich wohl über weihnachten hinziehn). so.
dann erst BK-Abrechnung an JC?
bankverbindung an verwaltung erst anfang januar?
ich ahne doch, dass das JC, wenn ich die Abrechnung jetzt schon zuschicke, die fix dabei sind, obwohl... na ja, weihnachten - und mir das guthaben gleich im januar als einkommen anrechnen wollen.
lg f.