Hallo Zusammen,
leider finde ich zu meinem Fall keine deckungsgleiche Frage und hoffe das mir hier jemand eine Antwort hat.
Ich bin Angestellter bei einem Onlinehändler gewesen. Diese haben ende 2017 bekannt gegeben das der Geschäftsbereich in dem wir Tätig sind geschlossen werden. Es wurden allen Angestellten versprochen ein Jobangebot aus einem anderen Bereich zu erhalten, so dass niemand seinen Job verliert.
Anfang Feb. 2018 sagte mann mir das Sie kein Angebot für mich haben und Sie mir aus diesem Grund betriebsbedingt zum 28.02.2018 kündigen müssen. Bei einer 3 Monatigen Kündigungsfrist hätte ich bis zum 31.05.18 Lohn erhalten.
Nach einem weiteren Gespräch mitte Februar wurde mir ein Aufhebungsvertrag angeboten.
Wesentliche Inhalte:
- unwiederrufliche Freistellung ab 01.03.18
- Lohnfortzahlung bis zum 31.07.18
- Formulierung " Dieser Vertrag wurde geschlossen um eine Betriebsbediengte kündigung zu vermeiden"
- Sehr gutes AZ
Der Personaler meinte es würde reichen wenn ich mich zum 01.05.2018 Arbeit suchend melde da ich ansonsten mit einer Sperrzeit von einer Woche rechnen muss da ich mich zuspät gemeldet habe. Den Aufhebungsvertrag habe ich zum 28.02.2018 unterschrieben.
Und habe mich nicht bei der Afa gemeldet.
Meine Frage ist wann ich mich melden muss (Arbeitsuchend)um keine Sperrzeit fürs ALG1 zu bekommen, oder ist das jetzt schon zu spät?
Bin bisher davon ausgegangen das ich mich dann ende Juli melden muss fürs ALG1 und im Schlimmstenfall eine Sperrzeit von einer Woche bekomme, aber dafür den Sommer über ruhe habe und nicht zu irgendwelchen Massnahmen muss.
Vielen Dank schon mal für euren Hile.
leider finde ich zu meinem Fall keine deckungsgleiche Frage und hoffe das mir hier jemand eine Antwort hat.
Ich bin Angestellter bei einem Onlinehändler gewesen. Diese haben ende 2017 bekannt gegeben das der Geschäftsbereich in dem wir Tätig sind geschlossen werden. Es wurden allen Angestellten versprochen ein Jobangebot aus einem anderen Bereich zu erhalten, so dass niemand seinen Job verliert.
Anfang Feb. 2018 sagte mann mir das Sie kein Angebot für mich haben und Sie mir aus diesem Grund betriebsbedingt zum 28.02.2018 kündigen müssen. Bei einer 3 Monatigen Kündigungsfrist hätte ich bis zum 31.05.18 Lohn erhalten.
Nach einem weiteren Gespräch mitte Februar wurde mir ein Aufhebungsvertrag angeboten.
Wesentliche Inhalte:
- unwiederrufliche Freistellung ab 01.03.18
- Lohnfortzahlung bis zum 31.07.18
- Formulierung " Dieser Vertrag wurde geschlossen um eine Betriebsbediengte kündigung zu vermeiden"
- Sehr gutes AZ
Der Personaler meinte es würde reichen wenn ich mich zum 01.05.2018 Arbeit suchend melde da ich ansonsten mit einer Sperrzeit von einer Woche rechnen muss da ich mich zuspät gemeldet habe. Den Aufhebungsvertrag habe ich zum 28.02.2018 unterschrieben.
Und habe mich nicht bei der Afa gemeldet.
Meine Frage ist wann ich mich melden muss (Arbeitsuchend)um keine Sperrzeit fürs ALG1 zu bekommen, oder ist das jetzt schon zu spät?
Bin bisher davon ausgegangen das ich mich dann ende Juli melden muss fürs ALG1 und im Schlimmstenfall eine Sperrzeit von einer Woche bekomme, aber dafür den Sommer über ruhe habe und nicht zu irgendwelchen Massnahmen muss.
Vielen Dank schon mal für euren Hile.