KnickKnack
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 12 Jun 2012
- Beiträge
- 117
- Bewertungen
- 10
Moin,
ich habe einige Fragen bzgl. der G-Untersuchungen beim Betriebsärztlichen Dienst (BAD) im Rahmen einer Weiterbildung zum Windkraftanlagenservicetechniker. (6 Monate)
Bin ALG II Bezieher und habe kurzfristig die Möglichkeit erhalten (gelernter Kfz-Mechaniker) an einer Weiterbildung zum Servicetechniker Windkraftanlagen teilzunehmen.
Ich habe wirklich großes Interesse daran, da z.Zt. sehr viele Servicetechniker im Bereich der Windenergie gesucht werden und daher die Aussichten auf einen Job sehr gut sind. (nach Aussage der Dozenten haben 90% der Teilnehmer schon vor Abschluss der Weiterbildung einen Arbeitsvertrag in der Tasche)
Bin jetzt seit Anfang November dabei und es macht wirklich viel Spass. Voraussetzungen für die Weiterbildung sind mehrere G-Untersuchungen beim BAD.
Da ich erst kurzfristig (etwa eine Woche vor Weiterbildungsbeginn) das Angebot bekommen habe, konnte ich diese Untersuchungen jedoch auch während der Weiterbildung machen lassen.
Ich hatte Mitte Dezember also einen Termin beim BAD, bei der man mich nach Drogenkonsum gefragt hat, dummerweise gab ich zu, täglich zu kiffen.
Da Ende Januar das PSA Training (Höhentraining) beginnen soll, muss ich bis dahin mit den G-Untersuchungen durch sein.
Da ich vor der Untersuchung 2 Wochen mit Grippe im Bett lag (habe deswegen den Termin um eine Woche verschoben), sollte ich den "Leistungstest" ("Fahrrad") lieber nicht machen, da die Ärztin Angst hatte, dass ich vom "Fahrrad" kippen könnte. Soll diesen Test machen, wenn ich mich zu 100% fit fühle.
Ich habe jetzt seit dem Termin nicht mehr gekifft und hoffe daher, dass dieser Drogentest negativ ausfallen wird, bin mir aber nicht sicher.
Da im Rahmen dieser Untersuchung, ein Geräusch an meinem Herzen festgestellt wurde, hat die Ärztin mich zu meinem Hausarzt geschickt um der Sache nachzugehen. Der hat mir nun wiederum eine Überweisung zum Kardiologen gegeben.
Habe mich jetzt mit meinem Hausarzt in Verbindung gesetzt, da ich selber vor Mitte April/Mitte Mai keinen Termin bekommen hätte.
Ich soll mich morgen beim Haussarzt melden, bzgl. des Termins beim Kardiologen. (hoffe das ich noch einen Termin im Januar bekomme)
Die Ärztin fordert daher eine Beurteilung des Geräuschs vom Kardiologen, ohne die ich die G-Untersuchungen nicht "bestehen" würde.
Im Rahmen der Untersuchung, soll ich jetzt eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben und desweiteren einem freiwilligen Drogentest zustimmen. (habe noch nichts davon unterschrieben).
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
Da die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und der Drogentest (weiß auch nicht ob Blut-oder Urintest) freiwillig sind, weiß ich wirklich nicht, ob ich dem zustimmen und unterschreiben soll.
Habe im Internet schon viel recherchiert, aber keine befriedigende Antwort gefunden.
Wenn ich der Entbindung der ärtzlichen Schweigepflicht zustimmen würde, WAS wird WEM denn dann mitgeteilt?
Die Ärztin erzählte mir nur etwas von: tauglich, bedingt tauglich und untauglich
Der Drogentest macht mir jedoch die größten Sorgen, da ich eben nicht genau weiß, ob dieser negativ oder positiv ausfallen wird.
Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich die Befreiung der ärztlichen Schweigepflicht und dem Drogentest nicht zustimmen würde?
Kann man mir deswegen das Weiterführen der Weiterbildung verhindern und wenn es soweit kommen würde (was ich wirklich nicht hoffe), wegen Nichtbeenden der Maßnahme Schadenersatzforderungen an mich richten?
Meiner Meinung nach tut mir das Nicht-täglich-Kiffen auch gut, werde es nach dem möglichen Drogentest aufs Wochenende einschränken. (Bin nicht so der Alkohol-Typ)
Btw: Will hier jetzt keine Debatte Alkohol-THC losschlagen
Ich halte Euch bei der Angelegenheit auf dem Laufenden
Wäre über jede Hilfe Eurerseits sehr dankbar
Danke im Voraus
MFG
KnickKnack
ich habe einige Fragen bzgl. der G-Untersuchungen beim Betriebsärztlichen Dienst (BAD) im Rahmen einer Weiterbildung zum Windkraftanlagenservicetechniker. (6 Monate)
Bin ALG II Bezieher und habe kurzfristig die Möglichkeit erhalten (gelernter Kfz-Mechaniker) an einer Weiterbildung zum Servicetechniker Windkraftanlagen teilzunehmen.
Ich habe wirklich großes Interesse daran, da z.Zt. sehr viele Servicetechniker im Bereich der Windenergie gesucht werden und daher die Aussichten auf einen Job sehr gut sind. (nach Aussage der Dozenten haben 90% der Teilnehmer schon vor Abschluss der Weiterbildung einen Arbeitsvertrag in der Tasche)
Bin jetzt seit Anfang November dabei und es macht wirklich viel Spass. Voraussetzungen für die Weiterbildung sind mehrere G-Untersuchungen beim BAD.
Da ich erst kurzfristig (etwa eine Woche vor Weiterbildungsbeginn) das Angebot bekommen habe, konnte ich diese Untersuchungen jedoch auch während der Weiterbildung machen lassen.
Ich hatte Mitte Dezember also einen Termin beim BAD, bei der man mich nach Drogenkonsum gefragt hat, dummerweise gab ich zu, täglich zu kiffen.

Da Ende Januar das PSA Training (Höhentraining) beginnen soll, muss ich bis dahin mit den G-Untersuchungen durch sein.
Da ich vor der Untersuchung 2 Wochen mit Grippe im Bett lag (habe deswegen den Termin um eine Woche verschoben), sollte ich den "Leistungstest" ("Fahrrad") lieber nicht machen, da die Ärztin Angst hatte, dass ich vom "Fahrrad" kippen könnte. Soll diesen Test machen, wenn ich mich zu 100% fit fühle.
Ich habe jetzt seit dem Termin nicht mehr gekifft und hoffe daher, dass dieser Drogentest negativ ausfallen wird, bin mir aber nicht sicher.
Da im Rahmen dieser Untersuchung, ein Geräusch an meinem Herzen festgestellt wurde, hat die Ärztin mich zu meinem Hausarzt geschickt um der Sache nachzugehen. Der hat mir nun wiederum eine Überweisung zum Kardiologen gegeben.
Habe mich jetzt mit meinem Hausarzt in Verbindung gesetzt, da ich selber vor Mitte April/Mitte Mai keinen Termin bekommen hätte.

Ich soll mich morgen beim Haussarzt melden, bzgl. des Termins beim Kardiologen. (hoffe das ich noch einen Termin im Januar bekomme)
Die Ärztin fordert daher eine Beurteilung des Geräuschs vom Kardiologen, ohne die ich die G-Untersuchungen nicht "bestehen" würde.
Im Rahmen der Untersuchung, soll ich jetzt eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben und desweiteren einem freiwilligen Drogentest zustimmen. (habe noch nichts davon unterschrieben).
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
Da die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und der Drogentest (weiß auch nicht ob Blut-oder Urintest) freiwillig sind, weiß ich wirklich nicht, ob ich dem zustimmen und unterschreiben soll.
Habe im Internet schon viel recherchiert, aber keine befriedigende Antwort gefunden.
Wenn ich der Entbindung der ärtzlichen Schweigepflicht zustimmen würde, WAS wird WEM denn dann mitgeteilt?
Die Ärztin erzählte mir nur etwas von: tauglich, bedingt tauglich und untauglich
Der Drogentest macht mir jedoch die größten Sorgen, da ich eben nicht genau weiß, ob dieser negativ oder positiv ausfallen wird.
Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich die Befreiung der ärztlichen Schweigepflicht und dem Drogentest nicht zustimmen würde?
Kann man mir deswegen das Weiterführen der Weiterbildung verhindern und wenn es soweit kommen würde (was ich wirklich nicht hoffe), wegen Nichtbeenden der Maßnahme Schadenersatzforderungen an mich richten?
Meiner Meinung nach tut mir das Nicht-täglich-Kiffen auch gut, werde es nach dem möglichen Drogentest aufs Wochenende einschränken. (Bin nicht so der Alkohol-Typ)
Btw: Will hier jetzt keine Debatte Alkohol-THC losschlagen

Ich halte Euch bei der Angelegenheit auf dem Laufenden
Wäre über jede Hilfe Eurerseits sehr dankbar
Danke im Voraus
MFG
KnickKnack