Betriebsärztlicher Dienst/ Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht

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KnickKnack

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Moin,

ich habe einige Fragen bzgl. der G-Untersuchungen beim Betriebsärztlichen Dienst (BAD) im Rahmen einer Weiterbildung zum Windkraftanlagenservicetechniker. (6 Monate)

Bin ALG II Bezieher und habe kurzfristig die Möglichkeit erhalten (gelernter Kfz-Mechaniker) an einer Weiterbildung zum Servicetechniker Windkraftanlagen teilzunehmen.
Ich habe wirklich großes Interesse daran, da z.Zt. sehr viele Servicetechniker im Bereich der Windenergie gesucht werden und daher die Aussichten auf einen Job sehr gut sind. (nach Aussage der Dozenten haben 90% der Teilnehmer schon vor Abschluss der Weiterbildung einen Arbeitsvertrag in der Tasche)

Bin jetzt seit Anfang November dabei und es macht wirklich viel Spass. Voraussetzungen für die Weiterbildung sind mehrere G-Untersuchungen beim BAD.
Da ich erst kurzfristig (etwa eine Woche vor Weiterbildungsbeginn) das Angebot bekommen habe, konnte ich diese Untersuchungen jedoch auch während der Weiterbildung machen lassen.
Ich hatte Mitte Dezember also einen Termin beim BAD, bei der man mich nach Drogenkonsum gefragt hat, dummerweise gab ich zu, täglich zu kiffen. :icon_neutral:
Da Ende Januar das PSA Training (Höhentraining) beginnen soll, muss ich bis dahin mit den G-Untersuchungen durch sein.
Da ich vor der Untersuchung 2 Wochen mit Grippe im Bett lag (habe deswegen den Termin um eine Woche verschoben), sollte ich den "Leistungstest" ("Fahrrad") lieber nicht machen, da die Ärztin Angst hatte, dass ich vom "Fahrrad" kippen könnte. Soll diesen Test machen, wenn ich mich zu 100% fit fühle.
Ich habe jetzt seit dem Termin nicht mehr gekifft und hoffe daher, dass dieser Drogentest negativ ausfallen wird, bin mir aber nicht sicher.
Da im Rahmen dieser Untersuchung, ein Geräusch an meinem Herzen festgestellt wurde, hat die Ärztin mich zu meinem Hausarzt geschickt um der Sache nachzugehen. Der hat mir nun wiederum eine Überweisung zum Kardiologen gegeben.
Habe mich jetzt mit meinem Hausarzt in Verbindung gesetzt, da ich selber vor Mitte April/Mitte Mai keinen Termin bekommen hätte. :icon_dampf:
Ich soll mich morgen beim Haussarzt melden, bzgl. des Termins beim Kardiologen. (hoffe das ich noch einen Termin im Januar bekomme)
Die Ärztin fordert daher eine Beurteilung des Geräuschs vom Kardiologen, ohne die ich die G-Untersuchungen nicht "bestehen" würde.

Im Rahmen der Untersuchung, soll ich jetzt eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben und desweiteren einem freiwilligen Drogentest zustimmen. (habe noch nichts davon unterschrieben).

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

Da die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht und der Drogentest (weiß auch nicht ob Blut-oder Urintest) freiwillig sind, weiß ich wirklich nicht, ob ich dem zustimmen und unterschreiben soll.
Habe im Internet schon viel recherchiert, aber keine befriedigende Antwort gefunden.

Wenn ich der Entbindung der ärtzlichen Schweigepflicht zustimmen würde, WAS wird WEM denn dann mitgeteilt?
Die Ärztin erzählte mir nur etwas von: tauglich, bedingt tauglich und untauglich

Der Drogentest macht mir jedoch die größten Sorgen, da ich eben nicht genau weiß, ob dieser negativ oder positiv ausfallen wird.

Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich die Befreiung der ärztlichen Schweigepflicht und dem Drogentest nicht zustimmen würde?
Kann man mir deswegen das Weiterführen der Weiterbildung verhindern und wenn es soweit kommen würde (was ich wirklich nicht hoffe), wegen Nichtbeenden der Maßnahme Schadenersatzforderungen an mich richten?

Meiner Meinung nach tut mir das Nicht-täglich-Kiffen auch gut, werde es nach dem möglichen Drogentest aufs Wochenende einschränken. (Bin nicht so der Alkohol-Typ)
Btw: Will hier jetzt keine Debatte Alkohol-THC losschlagen :icon_wink:

Ich halte Euch bei der Angelegenheit auf dem Laufenden

Wäre über jede Hilfe Eurerseits sehr dankbar

Danke im Voraus

MFG

KnickKnack
 
Also ganz ehrlich, lass das mit dem kiffen sein, aber ganz, wenn da was passiert bei dem nicht gerade ungefährlichen Job, und es kommt raus dass du gekifft hast, das lässt sich auch nach Tagen feststellen, wirds verdammt eng für dich, dann kannst du im Schadensfalle dein ganzes Leben lang blechen und wenn noch ein Kollege mit dabei ist wirds noch blöder für dich.


Und ich denke, da du es schon zugegeben hast, wenn du den freiw. Test ablehnst, wird man negativ auslegen , was das heisst brauche ich dir nicht zu sagen.


Was die Entbindung angeht kann es durchaus sein dass der Arzt nur sagen muss , tauglich oder nicht, aber das musst du dann selber nachfragen, ich denke ohne diese Entbindung wirds auch negativ ausfallen.Und deine Gesundheit sollte dir wichtig sein, und bei dem Beruf sowieso.

Ich würde alles mitmachen was nötig ist und dann wirste weitersehen, alles andere steht in der Glaskugel.
 
Die G-Untersuchungen sind ja teilweise Pflichtuntersuchungen.
In manchen Jobs darf man halt nicht mit Betäubungsmitteln "vorbelastet" sein.
Die Berufsgenossenschaft würde den Arbeitgeber sprichwörtlich in der Luft zerreisen, wenn dieser einen bekannten Kiffer in luftige Höhen schickt!

Für den Betriebsarzt ist es halt wichtig, die Infos vom Facharzt zu bekommen, damit der Betriebsarzt feststellen kann ob Du tauglich bist, oder nicht.
 
Moin,

habe heute durch die Hilfe meines Hausarztes noch einen Termin Mitte Januar bekommen. :icon_smile:

Werde am Montag nochmal beim BAD vorbeifahren und genau fragen, warum ich denn diese Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben soll und WAS und WEM er etwas von meiner Krankengeschichte erzählen will.
Ich finde es aber schon bedenklich das dieser Arzt dann meine kompletten Daten der betriebsärtzlichen Untersuchung an Dritte weitergeben darf. Geht andere Leute mMn ja nen "Scheißdreck" an.

Zum Kiffen: hoffe wirklich das dieser Drogentest negativ ausfallen wird, habe aber so meine Bedenken... (versuche den BAD Termin so weit wie möglich nach hinten zu verschieben)

Denn kann ich mich ja an den Wochenenden betrinken... :wink:

mMn aber schon eine Schweinerei, dass der Alkohol in Deutschland eine solch große Lobby hat. Wenn sich dort jemand am Wochenende die Kante gibt und sich in der darauffolgenden Woche ein Unfall ereignen würde, kräht kein Hahn danach, da der Betroffene ja nicht mehr betrunken war.
Wenn ich jedoch am Wochenende gekifft habe, wird man gleich übertrieben als "Drogenleiche" bezeichnet, obwohl man auch nicht mehr bekifft auf der Arbeit war. Fehlt mir einfach jegliches Verständnis dafür. Aber naja wie gesagt, Deutschland Alkohol Land.
Habe gestern einen interessanten Artikel gefunden (finde ihn leider nicht mehr): 5% aller Arbeitnehmer sind alkoholabhängig und weitere 15% sind stark gefährdet in eine Alkoholabhängigkeit "abzurutschen".

Wenn noch jemand Anregungen hat kann sich gerne äußern, ich halte Euch weiterhin auf dem Laufenden.

MFG

knickknack
 
Hi, ich denke auch es bringt nichts, auf dem Alkohol rumzureiten. Man kann nicht eine Sucht mit einer anderen entschuldigen oder als nicht so schlimm darstellen.

Ich glaube auch, du solltest dich selbst im Moment mal ganz genau beobachten und frage auch andere , ob sie verhaltensunterschiede an dir bemerken, am besten keine Kiffer fragen, die merken das nicht... grinst...ach so, ich bin seit 20 Monaten Alkohol/Rauch und PC-Spiel-Sucht befreit.

Ich glaube auch, dass bewusstseinsverändernde Mittel nicht förderlich sind in einem Beruf, bei dem es um Leben und Tod geht.

Ich drück dir die Daumen dass die den Drogentest nicht durch einen Haartest durchführen.
 
Es gibt auch den CDT Wert (Langzeitwert für Alkohol). Wenn der erhöht ist, kann man auch Schwierigkeiten bekommen.
 
Moin,

wollte Euch nur mal auf dem Laufenden halten. War heute beim Kardiologen (danke Hausarzt). Er hat nichts festgestellt, das Geräusch deutet er nur als Funktionsgeräusch, also alles i.O..

Muss jetzt aber um die betriebsärztliche Untersuchung zu "bestehen" eine Brille haben. Auf die Frage, ob ich diese denn immer tragen müsste, meinte der Augenarzt nur: Nein, das merken sie aber selber wenn sie ihnen hilft und ich sie tragen sollte. Zur info beide Augen -1,25 dio.

Bekomm ich diese Brille vom JC bezalht oder muss ich diese von meinem Regelsatz aus eigener Tasche bezahlen?

Frage nur, weil ich die Brille ja eigentlich im Alltag nicht unbedingt benötige, nur eben um den Sehtest beim BAD zu bestehen. Aber ohne diese Bescheinigung vom BAD darf ich eben nicht in der Höhe arbeiten und müsste die Weiterbildung sicherlich abbrechen.

Ach ja und noch was: Wie verhält sich das eigentlich mit den Anschaffungskosten für Ordner, Papier, etc. im Laufe der Weiterbildung. Muss das JC das übernehmen?

Danke im Voraus

mfg

knickknack
 
moin,

ist alles gut gegangen, habe die G-Untersuchungen überstanden.

Drogentest wurde nicht gemacht, da der Arzt (vorher eine sehr unsympatische Ärztin) mich nur gefragt hat und ich ihm darauf erzählt habe seit meinem letzte Besuch nicht mehr konsumiert zu haben, was aber auch der Wahrheit entspricht. Habe selber noch Urintests aus der Apotheke besorgt, war nach 4 Wochen Abstinenz "clean".

Jetzt geht bald das Praktikum los. Mal endlich auf ne richtige WEA steigen :icon_party:

Brille kostet mich 80 euro.

offtopic: habe in der Weiterbildung einen Kollegen der zu wenig Fahrtkosten bekommt. So wie er es mir erzählt hat bekommt für eine tägliche Fahrstrecke von ca. 120km nur ca. 285 euro im Monat.
Bei mir ist alles i.O., ich z.B. bekomme für 92km täglich 395,60 Euro im Monat.
Er müsste ja eigentlich fast den Maximalbetrag bekommen oder? (476 euro???)
Er war gestern beim Amt, hat aber irgendwie nichts erreicht.

Ich werd ihm dieses Forum mal ans Herz legen. Da werden Sie geholfen. :icon_daumen:

Mfg

KnickKnack
 
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