Bei der betrieblichen Alterversorgung gibt es mehrere Arten. Wenn das, was du Betriebsrente nennst, keine Direktzusage war: Dein ehemaliger AG hat bei einer Versicherung (Pensionskasse, ...) für dich einen Vertrag über eine Altersversorgung abgeschlossen. Der AG muss dir mitgeteilt haben, bei welcher Versicherung dieser Vertrag abgeschlossen wurde. Ggf. hast du den Vertrag auch selber mit der Versicherung abgeschlossen. Wie auch immer: Die Versicherung wird dir regelmäßig sog. Standinfos über die Höhe des angesparten Kapitals, die voraussichtliche Rentenhöhe und ähnliche Dinge versendet haben. Diese Versicherung ist dein Ansprechpartner für den Abruf der Rente, sonst niemand. Der Tipp mit der PSVaG ist gut, falls du (unverständlicherweise) keine Unterlagen hast.