Hallo zusammen,
heute trudelte der Widerspruchsbescheid ein (siehe dieses Thema: Abschliesender ALG 2 Bescheid Widerspruch), er wurde abgelehnt. Grundlage der der geänderten Berechnung ist bei meiner Selbstständigkeit, hier wurde die Rückzahlung eines Darlehen nicht mehr berücksichtigt.
Kurz worum es geht: Das betriebliche Darlehn wurde bisher immer monatlich anerkannt. Es wurde für die Finanzierung eines Autos genutzt. Beantragung des Darlehen war vor dem ALG2 Bezug. Nun hatte mein Auto einen Totalschaden und ich habe mit dem Restwert des Verkaufes das Darlehen komplett zurückgezahlt, dies will das Jobcenter nicht anerkennen, da das Auto zum Zeitpunkt der Darlehen Rückzahlung nicht mehr vorhanden war. Wohl wird aber der Verkauf des Autos als Betriebseinnahme angenommen.
Natürlich ist das Darlehen in voller höhe eine Betriebsausgabe, nur wie vermittel ich das den Hausfrauen beim Jobcenter die selbstständige Bewerten wollen? Warum wird so etwas beim Widerspruch nicht bemerkt?
Hat jemand so etwas schon mal erlebt oder Urteile hierzu? Ich würde Ungerne den Klageweg bestreiten. Würde eine Klage auch wieder aufschiebende Wirkung haben?
Ich befürchte das das ganze eine Schikane aufgrund der letzten Auseinandersetzungen zwischen dem Jobcenter und mir sind. Ich denke daher auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach.
Gruß
Spanky
heute trudelte der Widerspruchsbescheid ein (siehe dieses Thema: Abschliesender ALG 2 Bescheid Widerspruch), er wurde abgelehnt. Grundlage der der geänderten Berechnung ist bei meiner Selbstständigkeit, hier wurde die Rückzahlung eines Darlehen nicht mehr berücksichtigt.
Kurz worum es geht: Das betriebliche Darlehn wurde bisher immer monatlich anerkannt. Es wurde für die Finanzierung eines Autos genutzt. Beantragung des Darlehen war vor dem ALG2 Bezug. Nun hatte mein Auto einen Totalschaden und ich habe mit dem Restwert des Verkaufes das Darlehen komplett zurückgezahlt, dies will das Jobcenter nicht anerkennen, da das Auto zum Zeitpunkt der Darlehen Rückzahlung nicht mehr vorhanden war. Wohl wird aber der Verkauf des Autos als Betriebseinnahme angenommen.
Natürlich ist das Darlehen in voller höhe eine Betriebsausgabe, nur wie vermittel ich das den Hausfrauen beim Jobcenter die selbstständige Bewerten wollen? Warum wird so etwas beim Widerspruch nicht bemerkt?
Hat jemand so etwas schon mal erlebt oder Urteile hierzu? Ich würde Ungerne den Klageweg bestreiten. Würde eine Klage auch wieder aufschiebende Wirkung haben?
Ich befürchte das das ganze eine Schikane aufgrund der letzten Auseinandersetzungen zwischen dem Jobcenter und mir sind. Ich denke daher auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach.
Gruß
Spanky