Hallo Beeburg,
die Inanspruchnnahme meiner Urlaubstage habe ich direkt in die Kündigung geschrieben ( bzw. dass ich die Tage nehmen möchte )
Die Kündigung könnte man ja neu formulieren, bisher hast du die ja noch nicht abgeschickt wenn ich dich richtig verstanden habe.
Warum ich mir die Tage nicht ausbezahlen lassen,hat folgenden Grund: Mein Arzt kann mich nicht mehr all zu lange krankschreiben, die Krankenkasse schickt ihm mehrmals im Monat Post wie lange es noch weitergehen soll, warum ich keinen Facharzt hinzuziehe ( bekomme einfach keinen Termin, KK tut nichts )
Ob du einen Facharzt hinzuziehen möchtest oder nicht ist deine eigene Entscheidung, vielleicht solltest du deine KK mal daran erinnern, dass es ein gesetzliches Wahlrecht gibt für die Ärzte von denen man behandelt werden möchte und es ist mir nicht bekannt, dass es inzwischen aufgehoben wurde.
Die SB der KK haben sowieso
NICHT zu beurteilen, ob du einen Facharzt brauchst oder nicht, das können die gar nicht beurteilen weil es keine Ärzte sind ... dafür wäre
NUR der MDK zuständig.
Aber das wird neuerdings öfter versucht, um die Leute aus dem Krankengeld zu drängen, auch der MDK-Arzt dürfte nur feststellen (und der KK mitteilen), ob deine AU noch weiterhin erforderlich ist, einen Facharzt sucht man auf wenn man das selber
WILL oder lässt es bleiben ... im SGB V gibt es keine Vorschrift welcher Arzt AU schreiben darf und welcher nicht ...
Verlange mal die Rechtsgrundlagen dafür (aus dem SGB V = Krankenkassenrecht) und mach auf deine
Freie Arztwahl nach § 76 SGB V aufmerksam ...
§ 76 SGB V Freie Arztwahl Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
Ich war zuletzt (durchgehend) wegen psychischer Probleme vom Psychiater AU geschrieben, den hat man trotzdem ständig "genervt" wann ich denn wieder gesund sei und die Arbeit wieder aufnehmen könne ...
Einige Zeit davor war ich mal länger vom Hausarzt AU geschrieben, parallel auch (freiwillig) bei Fachärzten in Behandlung (es ging um ein kardiologisches Problem), die AU vom Hausarzt war trotzdem (knapp 1 Jahr lang) ausreichend, vermutlich wussten da sogar die "Laienmediziner" der KK anhand ICD-Code auf der AU, dass ich ohne eine riskante Herz-OP zu überleben, ganz sicher nicht wieder arbeiten gehen kann.
Nachdem ich meine Handynnummer bei der KK gelöscht habe, kam ein Brief, dass ich bitte meine Telefonnummer durchgeben soll. Habe geantwortet, dass ich dies nicht wünsche und seitdem ist Ruhe.
Das ist inzwischen (leider) auch die Regel, dass man telefonisch belästigt und zu seinem Gesundheitzustand ausgefragt (und unter Druck gesetzt) wird, von Sachbearbeitern (SB) der KK, die dazu gar nicht berechtigt sind und keine medizinische Ausbildung haben ...
Deinen Arzt dürfen die KK-SB auch
NICHT ausfragen (das sollte dem eigentlich bekannt sein, damit verletzt der die ärztliche Schweigepflicht), dazu ist
NUR der MDK berechtigt und für umfassende Auskünfte ist deine Schweigepflichtentbindung erforderlich, sonst hat auch dein Arzt nur begrenzte Auskunftspflichten dem MDK gegenüber.
Nun darf wohl mein Arzt deren Fragen beantworten. Bis Ende März sagte er direkt, kann er mich wohl ohne Facharzt nicht krankschreiben.
Dafür gibt es (wie schon erwähnt) keine Rechtsgrundlagen, Niemand kann dich zwingen überhaupt zum Facharzt zu gehen wenn dein Hausarzt (aus deiner Patienten-Sicht) alles Erforderliche macht und verschreibt ... ein fremder (Fach-) Arzt wird dich auch nicht sofort (weiter) AU schreiben, nur weil die KK das gerne so hätte ... Fachärzte behandeln in der Regel sowieso lieber mit und schreiben nicht selber AU, gerade weil die Termine dafür auch meist viel zu weit auseinanderliegen würden.
Ich habe zwar eine Diagnose im Juli nach einem kurzen Aufenthalt in einer Klinik bekommen, aber danach keinen Facharzt zur Begleitung mehr gefunden.
Diese (von dir gewünschte ?) Begleitung muss aber nicht der Krankenschein sein, das ist doch nur eine "Alibi"- Begründung der KK, um die Kompetenzen deines Arztes für diese Diagnose "in Zweifel" zu ziehen, denn mehr weiß ein KK-SB normal darüber gar nicht und kann auch nicht beurteilen was ein Facharzt nun anders (angeblich besser ?) machen würde als dein Hausarzt bisher, damit es dir bald besser gehen wird.
Wenn sie das doch alles anzweifeln...sollen sie mich zum MDK schicken... ich rechne damit schon längere Zeit.
Leider wird das auch gerne mal "übersprungen" und das Krankengeld einfach eingestellt wenn man nicht so folgt wie die KK das haben möchte, nach Vorschrift ist aber eine persönliche Begutachtung beim MDK erforderlich dafür ... ganz unabhängig davon welche Fachrichtung den Krankenschein bisher ausgestellt hat ...
Ausserdem kommt mein Krankengeld "wie man so lustig ist" mal 3x im Monat, mal einen Monat gar nicht. Davon will ich so schnell wie möglich wegkommen.
Das kann ich nicht beurteilen, in der Regel wird nach dem letzten Arztbesuch (Verlängerung der AU) jeweils bis zum Arztbesuch davor rückwirkend überwiesen, das kann man also durchaus selbst ein wenig steuern, durch die Abstände der Arzt-Termine ...
Wenn du nach 4 Wochen erst wieder dort gewesen bist wäre es also normal, dass nur einmal in dem Monat gezahlt wird.
Einen "festen Zahltag" gibt es bei Krankengeld nicht, das hängt immer von den Arzt-Terminen ab, wie häufig oder selten überwiesen wird ... ich war etwa alle 2 Wochen zum Arzt und bekam danach dann auch für den abgelaufenen 2-Wochen-Zeitraum das Geld überwiesen.
Ich sehe es auch so, dass man mich schon längst hätte loswerden können - allerdings bin ich aktuell noch Azubi in diesem Unternehmen, da ist es sowieso schwerer. Ich muss auch leider begründen, weswegen ich kündige ( steht so im Vertrag, ist bei IHK-Berufen so. Ich schreibe einfach rein, dass ich den Beruf aufgebe )
Dass du aktuell auch in einem Ausbildungsverhältnis bist wäre vielleicht im Erstbeitrag schon erwähnenswert gewesen, mit den konkreten Verträgen dafür kenne ich mich überhaupt nicht aus ... ich bin inzwischen schon in Altersrente, meine Kinder haben studiert, eine übliche Berufs-Ausbildung lief zu "meiner Zeit" sicher noch ganz anders ab als heute ... damit kenne ich mich also nicht so gut aus.
Ich werde es nun wie folgt machen:
Rücksendebogen des BEM ausfüllen, dass ich generell interessiert bin (*hust*) aber zur Zeit eine Teilnahme nicht möglich ist und ich um 2-3 Wochen Aufschub bitte, mich dann melden werde.
Das kannst du nur selbst entscheiden, ich kenne so einen Bogen nicht, sollst du denn da angeben, ob du "Interesse hast oder nicht" ...???
Ich würde nur den oben erwähnten 3-Zeiler hinschicken und fertig, ohne noch groß "Interesse zu heucheln" wenn ich sowieso kündigen werde ... da würde ich keinen konkreten "Aufschub" mehr erbitten ...
Bis dato sollte meine Kündigung abgeschickt sein.
Dann wissen die doch, dass sich ein BEM erledigt hat ... also wofür so viel überflüssiger "Schmus" ...
Dazu die bitte, das Gespräch wenn dann auch ausserhalb des Arbeitsplatzes zu führe, als Gesprächsort ist unser Pausenraum genannt. Der hat keine Tür, irgendwer ist immer dort und man hört in den Nebenräumen auch alles mit.
Ist doch völlig überflüssig wenn dieses Gespräch ohnehin nicht mehr stattfinden wird, an so einem Ort würde ich
JEDES Gespräch über persönliche und gesundheitliche Dinge ablehnen, zumal die Gesundheit deinen AG sowieso
NICHTS angeht ...
Du hast dich inzwischen beruflich anders orientiert und
FERTIG, dazu gibt es doch gar nichts mehr zu besprechen ...
MfG Doppeloma