Hallo zusammen,
ich bin eine Auszubildende im 3.Jahr und stocke mein Azubigehalt auf. Bisher hat das Jobcenter ca. 200 euro pro Monat dazugezahlt.
Bisher verlief alles problemlos.
Ich vermute, dass meine Akte ein anderer Sachbearbeiter übernommen hat und jeder anders gerechnet hat...
Die Zahlungen vom 08.17 bis 01/18 wurden vorläufig gezahlt, meine Lohnabrechnungen habe ich nachgereicht.
Laut jobcenter ergibt sich eine Nachzahlung von 27,14 euro pro Monat, welche ich zurückzahlen soll.
Diese 27,14 euro ist der Betrag den ich anteilig von meinem Lohn für eine betriebliche Rentezusatzversicherung zahlen MUSS, der Pflicht kann man sich nicht entziehen.
Das Jobcenter hat den Betrag auf meinen Nettolohn draufgerechnet, ohne dass dieser Betrag mir tatsächlich zur Verfügung steht.
Der Betrag wird samt SV Beiträgen abgebucht.
Kann das Jobcenter diese Zusatzbeitrag von mir zurückverlangen?
Praktisch habe ich nichts von dem Betrag, im Internet konnte ich leider nichts dazu finden, ob das als Einkommen angerechnet werden darf...
Grüße
ich bin eine Auszubildende im 3.Jahr und stocke mein Azubigehalt auf. Bisher hat das Jobcenter ca. 200 euro pro Monat dazugezahlt.
Bisher verlief alles problemlos.
Ich vermute, dass meine Akte ein anderer Sachbearbeiter übernommen hat und jeder anders gerechnet hat...
Die Zahlungen vom 08.17 bis 01/18 wurden vorläufig gezahlt, meine Lohnabrechnungen habe ich nachgereicht.
Laut jobcenter ergibt sich eine Nachzahlung von 27,14 euro pro Monat, welche ich zurückzahlen soll.
Diese 27,14 euro ist der Betrag den ich anteilig von meinem Lohn für eine betriebliche Rentezusatzversicherung zahlen MUSS, der Pflicht kann man sich nicht entziehen.
Das Jobcenter hat den Betrag auf meinen Nettolohn draufgerechnet, ohne dass dieser Betrag mir tatsächlich zur Verfügung steht.
Der Betrag wird samt SV Beiträgen abgebucht.
Kann das Jobcenter diese Zusatzbeitrag von mir zurückverlangen?
Praktisch habe ich nichts von dem Betrag, im Internet konnte ich leider nichts dazu finden, ob das als Einkommen angerechnet werden darf...
Grüße