hallo gemeinde
ich habe stress mit meinem alten vermieter,er verlangt von mir eine betriebskostennachzahlung ohne eine aufschlüsselung des verbrauches
er ist der meinung das er mir keine kopien der abrechnungen zur verfügen stellen muß(neuestes bgh -urteil)
er habe lediglich die pflicht der einsicht in die unterlagen im büro der verwaltung sicher zu stellen
ich hoffe es kennt sich jemand mit dieser matterie aus und kann mir helfen
gruß enrico
ich habe stress mit meinem alten vermieter,er verlangt von mir eine betriebskostennachzahlung ohne eine aufschlüsselung des verbrauches
er ist der meinung das er mir keine kopien der abrechnungen zur verfügen stellen muß(neuestes bgh -urteil)
er habe lediglich die pflicht der einsicht in die unterlagen im büro der verwaltung sicher zu stellen
ich hoffe es kennt sich jemand mit dieser matterie aus und kann mir helfen
gruß enrico