Hallo !
Ich bin neu hier im Forum und ich hoffe ihr könnt mir beim folgenden Problem helfen.
Ich habe im Oktober 2012 meine Betriebskostenrechnung von 2011 am Empfang des Jobcenters abgegeben, ich möchte daraufhinweisen, das ich die Abrechnung gleich nach Erhalt abgegeben habe.
Die Betriebskostenabrechnung enthielt ein Guthaben von 237,64 Euro.
Anfang Februar kam ein schreiben vom Jobcenter, ich sollte die Betriebskostenabrechnung von 2011 abgeben.
Ich habe dann die Betriebskostenabrechnung von 2011 nochmals abgegeben und zusätzlich per Brief mitgeteilt, das ich die 'Betriebskostenabrechnung doch schon im Oktober 2012 abgegeben habe.
Gestern kam jetzt ein schreiben vom Jobcenter, wo folgendes drin stand:
Da Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen sind, besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, die Unabhängig von der Erstattung der Überzahlung zu verfolgen ist. Daher habe ich gegen Sie ein Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeite (OWIG) eingeleitet (§ 47 Abs.1 Satz 1 OWIG)
Zu dem erhobenen Vorwurf können Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftich unter Verwednung des beigefügten Anhörungsbogens oder- nach vorheriger Termivereinbarung - zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle äußern.
Was soll ich jetzt machen ?
Ich habe immer Guthaben Bescheide (Heizung,Nebenkosten, Betriebskosten) sofort nach Erhalt den Jobcenter angezeigt bzw. abgegeben.
Die unterstellen mir jetzt, ich hätte Sozialleistungen erschlichen.
Hilfe
Ich bin neu hier im Forum und ich hoffe ihr könnt mir beim folgenden Problem helfen.
Ich habe im Oktober 2012 meine Betriebskostenrechnung von 2011 am Empfang des Jobcenters abgegeben, ich möchte daraufhinweisen, das ich die Abrechnung gleich nach Erhalt abgegeben habe.
Die Betriebskostenabrechnung enthielt ein Guthaben von 237,64 Euro.
Anfang Februar kam ein schreiben vom Jobcenter, ich sollte die Betriebskostenabrechnung von 2011 abgeben.
Ich habe dann die Betriebskostenabrechnung von 2011 nochmals abgegeben und zusätzlich per Brief mitgeteilt, das ich die 'Betriebskostenabrechnung doch schon im Oktober 2012 abgegeben habe.
Gestern kam jetzt ein schreiben vom Jobcenter, wo folgendes drin stand:
Da Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen sind, besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, die Unabhängig von der Erstattung der Überzahlung zu verfolgen ist. Daher habe ich gegen Sie ein Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeite (OWIG) eingeleitet (§ 47 Abs.1 Satz 1 OWIG)
Zu dem erhobenen Vorwurf können Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftich unter Verwednung des beigefügten Anhörungsbogens oder- nach vorheriger Termivereinbarung - zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle äußern.
Was soll ich jetzt machen ?
Ich habe immer Guthaben Bescheide (Heizung,Nebenkosten, Betriebskosten) sofort nach Erhalt den Jobcenter angezeigt bzw. abgegeben.
Die unterstellen mir jetzt, ich hätte Sozialleistungen erschlichen.
Hilfe
