destina
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Betreuungsunterhalt entfällt
Schneller in den Vollzeitjob
Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht von 2008 klar. Dem Karlsruher Gericht zufolge kann der Unterhalt, der für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird, entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen.
Damit gab der BGH dem Vater eines Siebenjährigen Recht, der keinen "Betreuungsunterhalt" mehr an seine Ex-Frau zahlen will. Die Frau unterrichtet als Lehrerin mit einer 70-Prozent-Stelle Deutsch und Englisch; den an chronischem Asthma leidenden siebenjährigen Sohn, der bis 16.00 Uhr im Hort untergebracht ist, betreut sie seit der Trennung im September 2003 allein.
Nach dem früheren Recht hätte sie bis zum 8. Lebensjahr gar nicht und bis zum 15. nur halbtags arbeiten müssen. Seit der Unterhaltsrechtsreform von Anfang 2008 gilt ein Anspruch auf "Betreuungsunterhalt" grundsätzlich nur für drei Jahre. Allerdings können die Zahlungen verlängert werden, wenn dem betreuenden Elternteil noch kein Ganztagsjob zumutbar ist. Der normale Unterhalt für das Kind selbst ist davon nicht betroffen.
Betreuungsunterhalt entfällt - Schneller in den Vollzeitjob - n-tv.de
Schneller in den Vollzeitjob
Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht von 2008 klar. Dem Karlsruher Gericht zufolge kann der Unterhalt, der für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird, entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen.
Damit gab der BGH dem Vater eines Siebenjährigen Recht, der keinen "Betreuungsunterhalt" mehr an seine Ex-Frau zahlen will. Die Frau unterrichtet als Lehrerin mit einer 70-Prozent-Stelle Deutsch und Englisch; den an chronischem Asthma leidenden siebenjährigen Sohn, der bis 16.00 Uhr im Hort untergebracht ist, betreut sie seit der Trennung im September 2003 allein.
Nach dem früheren Recht hätte sie bis zum 8. Lebensjahr gar nicht und bis zum 15. nur halbtags arbeiten müssen. Seit der Unterhaltsrechtsreform von Anfang 2008 gilt ein Anspruch auf "Betreuungsunterhalt" grundsätzlich nur für drei Jahre. Allerdings können die Zahlungen verlängert werden, wenn dem betreuenden Elternteil noch kein Ganztagsjob zumutbar ist. Der normale Unterhalt für das Kind selbst ist davon nicht betroffen.
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