Okay, herzlichen Dank. Ich erlaube mir mal mein bisheriges Anschreiben einzustellen. Wäre dankbar, wenn ich ein Feedback bekomme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II ab dem 15.12.2012. Ich bitte um kurzfristige Bewilligung bis zum 14.12.2012.
Gemäß der Aussage von Herrn XXX an Ihrem Servicetelefon am 26.10.2012 ist ein persönliches Erscheinen nicht notwendig.
Zum Antrag bitte ich Folgendes zu beachten:
Mietbescheinigung
Die Mietbescheinigung wurde von mir selbst ausgefüllt, da auf Grund des geltenden Datenschutzgesetzes persönliche Daten des Vermieters nicht preisgegeben werden dürfen. Ebenfalls sieht das Datenschutzgesetz vor, dass niemand seine Hilfebedürftigkeit gegenüber Dritten bekannt geben muss bzw. dazu gezwungen werden kann.
Des Weiteren wurde in einem Urteil des Hessischen Sozialgerichtes Frankfurt unter dem Aktenzeichen L 7 AS 32/05 ER entschieden, dass eine Leistungskürzung oder Nichtgewährung der Leistungen auf Grund der Nichtvorlage einer von dem Vermieter unterzeichneten Mietbescheinigung rechtswidrig ist. Diese Urkunden sind weder leistungserheblich noch erforderlich im Sinne des § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I.
In Anbetracht der geltenden Bestandschutzregelung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dies Vorlage einer Vermieterbescheinigung ebenso nicht leistungsrelevant und erforderlich.
Ebenso wird bei den Ausfüllhinweisen der Agentur für Arbeit darauf hingewiesen, dass Daten des Vermieters zu schwärzen sind., damit der Datenschutz gewährleistet ist.
Siehe Seite 3, Zu B3 :
https://www.arbeitsagentur.de/zentr...ation/Abschliessende-Angaben-EKS-Hinweise.pdf
Im Zuge der Gleichberechtigung und des der Gewährung des Datenschutzes ist hier entsprechend gleich zu verfahren.
Um meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, gewähre ich bei einem persönlichen Termin Einblick in den Mietvertrag sowie der letzten Nebenkosten-Verbrauchsabrechnung sowie die Buchungen über die letzten Mietzahlungen.
Einsicht in den Mietvertrag sowie das Belegen der monatlichen Zahlung des Mietzins sind zur Leistungsgewährung ausreichend.
Quelle: Datenschutz Berlin und Landesdatenschutz Brandenburg
Veröffentlichungen / Ratgeber (Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)
https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Ratgeber_2012.pdf
Kontoauszüge
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, bei welchem ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und Ihnen die Einsicht in die benötigten Kontoauszüge gewähren kann.
Allerdings stellt die Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen gem. § 60 SGB I keine Befugnis zur Speicherung oder Hinterlegung dieser Daten in der Akte dar.
Kontoerklärung
Eine Kontoerklärung in der dargestellten Form ist unzulässig und nicht rechtens. Im Falle einer notwendigen Rückzahlung an das Job Center ist seitens des Jobcenters ein Rückforderungsbescheid zu stellen.
Im Zweifelsfalle teilen Sie mir bitte mit, aus welchem Gesetzestext die Rechtsgrundlage der Unterzeichnung einer solchen Erklärung hervorgeht.
Nebengewerbe
Seit 15.12.2011 habe ich ein Nebengewerbe angemeldet. Ich erziele durch dieses Nebengewerbe jedoch kein regelmäßiges Einkommen.
Die Einnahmen in 2012 waren wie folgt:
XX.XX.2012 35 Euro
XX.XX.2012 10 Euro
XX.XX.2012 20 Euro
Diesem Schreiben sind folgende Anlagen beigefügt, um die Datenschutzbestimmungen und rechtlichen Vorgaben zu obigen Punkten nachweisen und belegen zu können:
• Gerichtsurteil des Hessischen Landessozialgerichtes L 7 AS 32/05 ER
• Ratgeber zu Hartz IV des Landesschutzbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
• Ausfüllhinweise der BA Alg II
• Arbeitslosengeld II – Die häufigsten Fragen zum Datenschutz beim Arbeitslosengeld II des Unabhängigen Zentrums für Datenschutz
Ich bitte darum, sich an die entsprechenden Gesetzestexte und Vorgaben durch den Gesetzgeber zu halten.
Gerne stelle ich ein Gespräch mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten her.
Mit freundlichen Grüßen