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ExitUser
Gast
Das kannst Du laut sagen! Wir wären beinahe diesen Monat ohne Geld dagestanden, hätte ich nicht noch am letzten Donnerstag des letzten Monats den Leistungssachbearbeiter angerufen, um nach dem Bescheid zu meinem Antrag auf Heizkostennachzahlung, der nun seit 6 Wochen nicht bearbeitet ist, nachzufragen.Keine Ahnung, ich hatte meinen Antrag bekommen. Aber ich warte nicht erst darauf, ich lade ihn mir hier runter. Man weiß ja, wann die Zeit ran ist. Okay, wer die Möglichkeit nicht hat und auch nicht weiß, dass die Dinger nicht mehr verschickt werden, ist ziemlich gelackmeiert.
Ich wohne nicht in Hamburg. Unsere Folgeanträge haben wir noch nie zugeschickt bekommen.
Man sollte sich eben nie auf andere verlassen, denn dann ist man schnell verlassen ;-)
Wobei: gibt man nicht rechtzeitig ab müssen die trotzdem weiterzahlen... daß kein Anspruch mehr besteht müßte man ja im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auch mitteilen...
Richtig, aber das müssen die Argen denn auch wissen dürfen
Wetten das dann eine Einstellung der Zahlung erfolgt und dann geht das Gerenne los
Wo denn genau? Wusste nicht dass man das kann, würde ich auch gerne in Anspruch nehmen.Keine Ahnung, ich hatte meinen Antrag bekommen. Aber ich warte nicht erst darauf, ich lade ihn mir hier runter. Man weiß ja, wann die Zeit ran ist. Okay, wer die Möglichkeit nicht hat und auch nicht weiß, dass die Dinger nicht mehr verschickt werden, ist ziemlich gelackmeiert.
Hallo, BG4 und willkommen in diesem Forum,
Antragsformulare und weiteres findest Du hier im Forum unter "Downloads" (oben im Menü)
Hier ist die Seite: https://www.erwerbslosenforum.de/an.htm
Lies Dir bitte auch diesen Artikel dazu durch, sehr informativ:
https://www.elo-forum.org/neuer-fortzahlungsantrag-ab-1-07-06-t4159.html
Gruß Hartzbeat
Bei der Arge HH wurde mir heute gesagt, daß Nachfolgeanträge für ALGII NICHT MEHR automatisch per Post zugesandt werden.
Auf meine Frage, ob die Betroffenen das wüßten: "Teilweise wissen sie es wohl."..........
Leute !!!!! nicht selber drucken !!!!! rechtzeitig anfordern !!!! (Vielleicht mehrmals weil nicht angekommen ????? Das haben uns doch die ARGEN gezeigt) Was glaubt Ihr wie schnell die Anträge dann wieder zugeschickt werden.
Es kommt Dich/uns u.U. auch "teurer", wenn am 1. des nächsten Bewilligungsabschnitts kein Alg II auf dem Konto ist...
Bei mir geht's selten gut.
Antrag stelle ich ca. 7-8 Wochen vor Ende des Abschnitts.
Bei der Arge HH wurde mir heute gesagt, daß Nachfolgeanträge für ALGII NICHT MEHR automatisch per Post zugesandt werden.
Auf meine Frage, ob die Betroffenen das wüßten: "Teilweise wissen sie es wohl."..........
.. Vielmehr gilt ein einmal gestellter ALG II-Antrag so lange fort, bis der ALG II-Antragsteller durch Einkommen und Vermögen oder aus anderen Gründen kein Hilfeempfänger mehr ist. Im Allgemeinen besteht lt. Merkblatt 1 auch die von Ihren Mitarbeitern bei Erstantragstelleung erfolgte Rechtsfolgebelehrung, die darauf ausdrücklich hinweist, dass sämtliche
Veränderungen, die den Leistungsbezug gem. SGB II betreffen, unverzüglich bekannt zu machen und anzugeben sind. Dementsprechend sind erneut zu prüfende Anspruchsvoraussetzungen nicht notwendig.
Es besteht daher kein Erfordernis zur erneuten Antragsstellung. Die in §§ 41 Abs. 1 S. 4 und 5 SGB vorgegebene sechs- und zwölfmonatige Frist ist eine Maßgabe des Gesetzgebers an die Behörde, für wie lange Leistungen zu bewilligen sind. Als Anspruchsvoraussetzung spricht § 37 Abs. 1 SGB II nur von einem Antrag und nicht davon, dass dieser alle sechs Monate erneut zu stellen ist.
... Leistungen werden für einen Zeitraum von 6 Monaten geprüft und bewilligt. Eine Dauerbewilligung ist nicht vorgesehen. Richtig stellen Sie fest, dass Änderungen unverzüglich anzugeben sind und dieses Folgeanträge nicht erforderlich machen könnte.
Dem entgegen stehen jedoch dass die Mitwirkungspflicht und deren Grad der Erfüllung bei der herrschenden Vielzahl an Kunden sehr verschieden ausfällt. Oftmals ist die Begrenzung von Leistungen in temporäre eine gut geeignete Möglichkeit um nicht mitgeteilte Veränderunngen nachträglich festzustellen und trotzdem weiterlaufende Auszahlungen zu Lasten des Steuerzahlers und der öffentlichen Hand zu vermeiden. Vielen Kunden dient dieser Antrag als Stütze... Leider können für stark mitarbeitsorientierte Kunden keine Einzelfallregelungen zu deren Entlastung getroffen werden...
Ich sehe es auch so. Wenn sich nichts geändert hat, warum ein Folgeantrag? Ich denke die Argemitarbeiter sind so schon überlastet.Hallo @ all,
hatte meine ARGE um Überprüfung der Folgebeantragung gebeten. Lt. Gesetz ist das nämlich nicht geklärt, ob wir alle überhaupt einen Folgeantrag stellen müssen und wenn nicht, ob die dann die Leistungen einstellen dürfen:
Begründung:
Rückschreiben der ARGE:
Stelle dies zur Diskussion
Grüße an euch
Hartzbeat
Kurzmitteilung
moin,
Also, egal ob rechzeitig oder nicht, egal ob selbstgedruckt oder angefordert, im Augenblick haben die ARGEn ohnehin scheinbar die strikte Order nicht pünktlich zu bearbeiten oder auszuzahlen sondern zu verzögern.
Das nennt man Zielvorgabe zur Einsparung. Und eine BG welche auch nur um eine Woche zu spät ihr ALG II bekommt, ändert die Statistik für diesen Monat schon erheblich, oder wo glaubt ihr kommen die ganzen Jubelzahlen zu Knacki IV her.
Mit Antrag selbst drucken bist Du also nicht schneller. Ich fordere den Antrag wie alles andere auch per FAX an. Da hab ich ein Protokoll, das ich gesendet habe und darauf steht wie immer auch das díe ARGE es ordnungsgemäß empfangen hat und damit habe ich ein Beweismittel. Im Bedarfsfall durch ein SG muß dann die ARGE belegen, welches Fax sie an diesem Tag und um diese Uhrzeit von mir empfangen hat.
Und Leute, ein Fax, insbesondere ein Computerfax ist immer billiger als ein Brief oder ein Ausdruck auf einem Tintenstrahler (womöglich noch in Farbe)
Ich habe nicht zuviel Geld, Ihr vielleicht ?
Und wenn die ARGE oder die BA will, daß ich einen Computer benutze, dann soll sie den auch bezahlen. Das Thema hatt ich bereits hinreichend mit meiner SB.
Sie : 'geben sie mir mal ihre email Adresse',
ich : 'Nein',
Sie : 'müssen Sie aber',
ich : 'Nein muß ich nicht und wenn Sie wollen daß ich eine email Adresse haben soll, richten Sie mir doch eine auf Ihre Kosten ein, dann bitte aber auch mit Internet Zugang und Provideranmeldung',
Sie : 'das kann ich natürlich nicht',
ich : 'dann eben nicht, dann habe ich eben keine email'
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