Bin ich verpflichtet, ein Anhörungsschreiben (Anhörung nach §24 SGB X) zu beantworten? Bzw. hat es Nachteile wenn ich dies nicht mache, und dann erst per Widerspruch gegen die Sanktion vorgehe? Hätte dies Nachteile bei einem Antrag auf EA bzw. Klage?
Erfahrungsgemäß wird die Sanktion sowieso kommen, und man wird meine Stellungnahme zur Anhörung nur dazu nutzen, um die Sanktionsbegründung zu 'optimieren' und um Fehler aus den bisherigen Vorwürfen zu entfernen. Ich will nicht von vorn herein schon meine Strategie offenlegen wie ich vor habe gegen die Sanktion vorzugehen.
Erfahrungsgemäß wird die Sanktion sowieso kommen, und man wird meine Stellungnahme zur Anhörung nur dazu nutzen, um die Sanktionsbegründung zu 'optimieren' und um Fehler aus den bisherigen Vorwürfen zu entfernen. Ich will nicht von vorn herein schon meine Strategie offenlegen wie ich vor habe gegen die Sanktion vorzugehen.