G
Gelöschtes Mitglied 34264
Gast
Hallo Ihr Lieben,
bei meinem letzten Besuch im JC (monatlich im Rahmen der BJO) wurden mir keine Vermittlungsvorschläge, sondern sog. "Stelleninformationen", deren Einleitungssatz lautet:
"Ich möchte Sie auch auf ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer Jobbörse, das nicht durch die Agentur für Arbeit betreut wird, hinweisen: bla, bla"
Sie wies mich darauf hin, daß dies Stellenangebot für eine PAV ist und druckte mir gleich noch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus.
Meine Bewerbung auf die Stelle als Buchhalter habe ich per E-Mail und online gemacht. Ich bekam eine Antwort-Mail, wo ich einen Vertrag ausdrucken, unterschreiben und mit dem VGS an die PAV zurückschicken sollte. Ich habe es nicht getan.
Leider habe ich mit privaten Arbeitsvermittlern (und deren Verträgen) keine gute Erfahrungen gemacht und möchte mit einer privaten Arbeitsvermittlung keinen Vertrag mehr abschließen.
Im Forum habe ich an verschiedenen Stellen gelesen, daß für eine Sanktion keine RFB mehr erforderlich sei. Gilt dies nur für "Vermittlungsvorschläge" oder auch für "Stelleninformationen".
Und droht eine Sanktion, wenn ich mit der PAV aus der sog. "Stelleninformation" keinen Vertrag abschließen möchte. Eingeladen haben die mich nicht, nur den besagten Vertrag per Mail geschickt, den ich ausdrucken und unterschreiben soll.

bei meinem letzten Besuch im JC (monatlich im Rahmen der BJO) wurden mir keine Vermittlungsvorschläge, sondern sog. "Stelleninformationen", deren Einleitungssatz lautet:
"Ich möchte Sie auch auf ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer Jobbörse, das nicht durch die Agentur für Arbeit betreut wird, hinweisen: bla, bla"
Sie wies mich darauf hin, daß dies Stellenangebot für eine PAV ist und druckte mir gleich noch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus.
Meine Bewerbung auf die Stelle als Buchhalter habe ich per E-Mail und online gemacht. Ich bekam eine Antwort-Mail, wo ich einen Vertrag ausdrucken, unterschreiben und mit dem VGS an die PAV zurückschicken sollte. Ich habe es nicht getan.
Leider habe ich mit privaten Arbeitsvermittlern (und deren Verträgen) keine gute Erfahrungen gemacht und möchte mit einer privaten Arbeitsvermittlung keinen Vertrag mehr abschließen.
Im Forum habe ich an verschiedenen Stellen gelesen, daß für eine Sanktion keine RFB mehr erforderlich sei. Gilt dies nur für "Vermittlungsvorschläge" oder auch für "Stelleninformationen".
Und droht eine Sanktion, wenn ich mit der PAV aus der sog. "Stelleninformation" keinen Vertrag abschließen möchte. Eingeladen haben die mich nicht, nur den besagten Vertrag per Mail geschickt, den ich ausdrucken und unterschreiben soll.
